14372/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.07.2013
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0102-I/4/2013                                                  Wien, am 2. Juli 2013

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Zinggl, Freundinnen und Freunde haben am 3. Mai 2013 unter der Nr. 14685/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Auszeichnungen der Republik für Nationalsozialisten gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø  Von welchen ehemaligen Nationalsozialisten (aufgrund ihrer Biografie, ihres spä­teren Berufsverbotes oder ihrer Mitgliedschaft in der NSDAP, SS, SA u.ä.) ist be­kannt, dass sie eine dieser Auszeichnungen erhalten haben?

Ø  Welchen dieser Personen wurde die Auszeichnung wieder aberkannt?

Ø  Wie wird generell mit Auszeichnungen nach bekannt werden einer entsprechen­den Biografie im Nationalsozialismus umgegangen?

 

Es ist dem Bundeskanzleramt aufgrund der Biografie in den Auszeichnungsanträgen  kein entsprechender Fall bekannt.

Die Vorgangsweise bei den sogenannten „Aberkennungstatbeständen“ richtet sich jeweils nach den unterschiedlichen rechtlichen Regelungen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen