14372/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.07.2013
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0102-I/4/2013 Wien, am 2. Juli 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Zinggl, Freundinnen und Freunde haben am 3. Mai 2013 unter der Nr. 14685/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Auszeichnungen der Republik für Nationalsozialisten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3:
Ø Von welchen ehemaligen Nationalsozialisten (aufgrund ihrer Biografie, ihres späteren Berufsverbotes oder ihrer Mitgliedschaft in der NSDAP, SS, SA u.ä.) ist bekannt, dass sie eine dieser Auszeichnungen erhalten haben?
Ø Welchen dieser Personen wurde die Auszeichnung wieder aberkannt?
Ø Wie wird generell mit Auszeichnungen nach bekannt werden einer entsprechenden Biografie im Nationalsozialismus umgegangen?
Es ist dem Bundeskanzleramt aufgrund der Biografie in den Auszeichnungsanträgen kein entsprechender Fall bekannt.
Die Vorgangsweise bei den sogenannten „Aberkennungstatbeständen“ richtet sich jeweils nach den unterschiedlichen rechtlichen Regelungen.
Mit freundlichen Grüßen