14374/AB XXIV. GP
Eingelangt am 03.07.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0135-I/A/15/2013
Wien, am 1. Juli 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14712/J der Abgeordneten Bucher, Dr. Spadiut, Kollegin und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Asylwerber sind gemäß § 1 Z 17 der Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 28. November 1969 über die Durchführung der Krankenversicherung für die gemäß § 9 ASVG in die Krankenversicherung einbezogenen Personen, BGBl. Nr. 420/1969 idgF gesetzlich krankenversichert und haben daher Anspruch auf die gesetzlich vorgesehenen Leistungen.
Wie der mit der vorliegenden parlamentarischen Anfrage befasste Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger dazu ausführt, sind Leistungen an Asylwerber/innen grundsätzlich nicht als solche im Vorhinein markiert, den Krankenversicherungsträgern sind daher präzise bzw. bundesweite Auswertungen im vorgegebenen Zeit- und Ressourcenrahmen nicht möglich. Kosten für stationäre Krankenhausaufenthalte sind darüber hinaus aufgrund der pauschalierten Krankenanstaltenfinanzierung durch die Sozialversicherung dieser weitgehend nicht bekannt.
Auch aus den meinem Ressort vorliegenden Daten zu Spitalsaufenthalten geht nicht hervor, welche und wie viele Personen Krankenhausaufenthalte absolvierten bzw. ob sich darunter Asylwerber/innen befanden.
Fragen 3 bis 9:
Weder meinem Ressort noch den Sozialversicherungsträgern liegen Daten darüber vor, welche bzw. wie viele Asylwerber/innen einen negativen Asylbescheid erhalten haben. Die Beantwortung dieser Fragen ist daher nicht möglich.