1438/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2009
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                           Wien, am     Mai 2009

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0059-I/4/2009

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1430/J vom 18. März 2009 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die bundesländerspezifische Aufschlüsselung der Anteile der Länder und Gemeinden an der Mineralölsteuer ist den folgenden Tabellen zu entnehmen:

 

Im Jahr 2007:

in Mio. €

Bgld

K

Sbg

Stmk

Tirol

Vbg

Wien

Gesamt

Länder

16,4

34,7

95,7

86,8

34,1

72,9

44,6

24,1

103,1

512,4

Gemeinden

11,1

26,6

69,0

67,9

28,0

53,5

33,8

18,9

107,2

416,0

 


Im Jahr 2008: 1)

in Mio. €

Bgld

K

Sbg

Stmk

Tirol

Vbg

Wien

Gesamt

Länder

21,3

43,2

117,0

102,5

41,2

89,1

53,6

28,7

117,1

613,7

Gemeinden

12,0

29,1

75,0

73,8

30,4

58,2

36,7

20,7

113,7

449,6

 

1)     Die starke Steigerung bei den Anteilen der Länder und Gemeinden an der Mineralölsteuer ist durch den ersten Schritt der mit dem FAG 2008 vorgesehenen Umwandlung von Transfers in Ertragsanteile bedingt.

 

Zu 2.:

Da für das Jahr 2009 noch keine entsprechenden Daten verfügbar sind, können auch noch keine exakten Aussagen zur Entwicklung getroffen werden. Gemäß dem Entwurf des Bundesvoranschlages belaufen sich die Schätzungen des Bundesministeriums für Finanzen für die im Jahr 2009 zu erwartenden Gesamtbeträge auf insgesamt 768,2 Mio. € für die Länder und auf insgesamt 450,3 Mio. € für die Gemeinden. Die starke Steigerung bei den Länderanteilen an der Mineralölsteuer ist durch den zweiten Schritt der mit dem FAG 2008 vorgesehenen Umwandlung von Transfers in Ertragsanteile bedingt.

 

Zu 3.:

Für den Öffentlichen Personennahverkehr standen aufgrund der einschlägigen Bestimmungen der Finanzausgleichsgesetze 2005 und 2008 die folgenden Beträge zur Verfügung:

 

Im Jahr 2007:

Finanzzuweisungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs an Länder (§ 20 Abs. 4 FAG 2005):

in Mio. €

Bgld

K

Sbg

Stmk

Tirol

Vbg

Wien

Gesamt

an Länder

5,4

11,5

29,9

27,6

10,1

24,4

13,0

6,9

39,2

167,9

 

Finanzzuweisungen zur Förderung von öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen an Gemeinden (§ 20 Abs. 2 FAG 2005):

in Mio. €

Bgld

K

Sbg

Stmk

Tirol

Vbg

Wien

Gesamt

Gemeinden

0,1

0,7

1,1

2,5

3,6

2,9

1,6

3,0

19,8

35,4

 


Finanzzuweisungen für Personennahverkehrs-Investitionen an Gemeinden (§ 20 Abs. 3 FAG 2005):

in Mio. €

Bgld

K

Sbg

Stmk

Tirol

Vbg

Wien

Gesamt

Gemeinden

0,0

0,0

0,0

2,9

2,6

3,9

3,1

0,1

23,5

36,3

 

Im Jahr 2008:

Finanzzuweisungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs an Länder: Da die Finanzzuweisung mit dem FAG 2008 in Ertragsanteile umgewandelt wurde, erfolgten keine diesbezüglichen separaten Überweisungen mehr an die Länder.

Finanzzuweisungen zur Förderung von öffentlichen Personennahverkehrsunternehmen an Gemeinden (§ 20 Abs. 1 FAG 2008):

in Mio. €

Bgld

K

Sbg

Stmk

Tirol

Vbg

Wien

Gesamt

Gemeinden

0,3

0,7

1,1

2,6

3,6

2,8

1,9

3,0

20,6

36,8

 

Finanzzuweisungen für Personennahverkehrs-Investitionen an Gemeinden (§ 20 Abs. 2 FAG 2008):

in Mio. €

Bgld

K

Sbg

Stmk

Tirol

Vbg

Wien

Gesamt

Gemeinden

0,0

0,0

0,0

3,0

2,7

4,2

3,2

0,1

24,5

37,7

 

(Auf Grund der Rundungen ergeben sich bei den Summen z.T. rechnerische Abweichungen.)

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Vergabe der Finanzzuweisungen gemäß § 20 Abs. 2 und 3 FAG 2005 sowie § 20 Abs. 1 und 2 FAG 2008 - in Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben - keine bundesländerweise Aufteilung der den Gemeinden zufließenden Mittel stattfindet, sondern die Finanzzuweisungen aufgrund von Anträgen der Gemeinden in Entsprechung der im Gesetz geregelten Kriterien unabhängig von der örtlichen Lage der Gemeinde vergeben werden. Jährliche Änderungen und Verschiebungen der insgesamt in die verschiedenen Bundesländer fließenden Mittel sind daher möglich bzw. wahrscheinlich.

 

Zu 4.:

Wie bereits betreffend den Zeitraum 2008 angemerkt, erfolgten auch 2009 keine separaten Finanzzuweisungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs mehr an die Länder, da die Finanzzuweisung mit dem FAG 2008 in Ertragsanteile umgewandelt worden ist.

 

Da noch keine entsprechenden Daten verfügbar sind, können auch noch keine exakten Aussagen zur Entwicklung der Finanzzuweisungen zur Förderung von öffentlichen Personen­nahverkehrsunternehmen an Gemeinden (§ 20 Abs. 1 FAG 2008) und für Personen-nahverkehrs-Investitionen an Gemeinden (§ 20 Abs. 2 FAG 2008) abgegeben werden. Gemäß dem Entwurf des Bundesvoranschlages belaufen sich die Schätzungen des Bundesministeriums für Finanzen für die im Jahr 2009 zu erwartenden Gesamtbeträge auf insgesamt 36,2 Mio. € für die Finanzzuweisung gemäß § 20 Abs. 1 FAG 2008 und auf insgesamt 37,1 Mio. € für die Finanzzuweisung gemäß § 20 Abs. 2 FAG 2008.

Zu 5.:

Die Ertragsanteile fließen den Ländern und Gemeinden grundsätzlich ohne Zweckbindung zu und können von den Ländern und Gemeinden entsprechend der ihnen zustehenden Budget-hoheit autonom verwendet werden.

 

Die den Gemeinden aufgrund der Finanzzuweisungen gemäß § 20 Abs. 1 und 2 FAG 2008 (bzw. den entsprechenden Vorgängerregelungen) zufließenden Mittel werden nur auf Antrag gewährt. Die widmungsgemäße Verwendung der gewährten Mittel ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bereits derzeit durch Verwendungsnachweise zu belegen.

 

Zu 6.:

Im Juli 2007 wurde vereinbart, dass Bund, Länder und Gemeinden ihre Mehreinnahmen aus der im Jahr 2007 beschlossenen Erhöhung der Mineralölsteuer für Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes (gemäß Klimaschutzstrategie) verwenden werden. Da es sich dabei um eine politische Selbstbindung der Länder und Gemeinden handelt, wurde bewusst keine formali­sierte Berichtspflicht der Länder und Gemeinden über die Verwendung der ihnen zufließenden Mittel an den Bund vorgesehen.

 

Zu 7. und 8.:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1385/J vom 17. März 2009 durch die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie verwiesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.