14389/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.07.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
S91143/49-PMVD/2013 4. Juni 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walser, Freundinnen und Freunde haben am 7. Mai 2013 unter der Nr. 14699/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die "Zukunft von Krypta und Weiheraum im Heldentor" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1, 2, 4 bis 9 und 37 bis 40:
Wie bereits bekannt, wurde Frau Univ.-Doz. Dr. UHL – als Mitglied der Akademie der Wissenschaften auf Empfehlung der Militärhistorischen Denkmalkommission – mit dem Forschungsvorhaben „Krypta und Weiheraum. Die Gedenkstätten des österreichischen Heldendenkmals im Äußeren Burgtor der Wiener Hofburg. Dokumentation und Analyse staatlich-militärischer Gedenkkultur“ als Grundlagenarbeit in Richtung „Neugestaltung und Neudefinition des Heldendenkmals als Lern- und Gedenkort“ beauftragt. Der aktuelle Zeitplan sieht im Jahr 2013 die Grundlagenarbeit und Leitlinien für eine Neugestaltung vor, im Jahr 2014 den Beginn der Realisierung und im Jahr 2015 die Eröffnung der neu gestalteten Räume. Dieses Projekt wurde am 7. Mai 2013 im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zu 3, 10, 18, 20 und 21:
Hiezu ist festzuhalten, dass der Weiheraum grundsätzlich Dienstag bis Freitag während der Öffnungszeiten der Krypta geöffnet ist; ungeachtet dessen haben technische Probleme mit der Sicherheitsanlage zu temporären Sperren geführt. Im übrigen verweise ich auf die Ausführungen meines Amtsvorgängers in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 11981/J (Nr. 11721/AB).
Zu 11 bis 14:
Zunächst ist zu beachten, dass staatliche Gedenkveranstaltungen in Erlässen geregelt sind, während die angeführte „Bundesheer-Publikation zur Krypta“ die grundsätzliche Situation beschreibt und somit informativen Charakter hat. Die Bedeutung des 12. März 1938 für das Österreichische Bundesheer deckt sich mit jener für die Republik Österreich, nämlich mit dem Ende der Freiheit Österreichs. Die Kranzniederlegung am 12. März 2013 erfolgte deshalb im Weiheraum, weil dort der Opfer im Kampf für Österreichs Freiheit gedacht wird, die am 12. März 1938 durch den Einmarsch der Deutschen Truppen verloren ging. Grundsätzlich soll dieses Gedenken nunmehr jährlich abgehalten werden.
Zu 15:
Anlass des Gedenkens an den 12. März 1938 waren – wie bereits erwähnt – die Opfer im Kampf für Österreichs Freiheit und nicht die „im Dienst und Einsatz verunglückten, verstorbenen, gefallenen und vermissten Soldaten“ des Bundesheeres. Im Übrigen ist die Krypta ein geeigneter Ort, um an die im Dienst und Einsatz verunglückten, verstorbenen gefallenen und vermissten Soldaten des Bundesheeres zu gedenken.
Zu 16 und 17:
Die Organisation der Kranzniederlegung am 27. April fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.
Zu 19:
Die Burghauptmannschaft Österreich hat Handläufe entlang der Stiegen angebracht und auf Kosten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport eine Videoüberwachungsanlage installiert sowie den Weiheraum ausgemalt.
Zu 22 und 23:
Sämtliche Kranzschleifen wurden in das Heeresgeschichtliche Museum gebracht, um Krypta und Weiheraum zukünftig schlicht und würdevoll zu gestalten.
Zu 24 bis 27:
Wie ich bereits ausgeführt habe, ist die Krypta der Gedenkraum für im Dienst und Einsatz verunglückten, verstorbenen, gefallenen und vermissten Soldaten. Der Weiheraum dient dem Gedenken an die Opfer im Kampf um Österreichs Freiheit. Soldaten, die im Kampf um Österreichs Freiheit gefallen sind oder vermisst werden, wird in beiden Räumen gedacht. Das Österreichische Bundesheer hat in den letzten Jahren zahlreiche Schritte zur Aufarbeitung der jüngeren Geschichte gesetzt und Gedenktafeln, Gedenksteine und Denkmäler angebracht bzw. errichtet.
Zu 28 und 29
Die Gedenkstätte Äußeres Burgtor dient dem Gedenken an alle Österreicher, die durch die Ereignisse des Ersten und Zweiten Weltkrieges vermisst werden oder zu Tode gekommen sind, an die Opfer im Kampf für Österreichs Freiheit, an die Angehörigen des Österreichischen Bundesheeres, die im Dienst und Einsatz verunglückt, verstorben oder gefallen sind sowie an die im Dienst zu Tode gekommenen Angehörigen der Exekutive. Die Heimat von Angehörigen der bewaffneten Macht des Deutschen Reiches, die vor dem Jahr 1938 Österreicher waren, bleiben aus heutiger Sicht noch immer Österreicher. „Heimat“ ist in diesem Zusammenhang nicht ausschließlich geographisch bzw. staatspolitisch zu verstehen.
Zu 30:
Die Anbringung stellt sowohl einen „bautechnischen“ als auch einen „inhaltlichen Vorgang“ dar und wurde in konsensualer Abstimmung mit allen jeweils zuständigen Stellen realisiert.
Zu 31:
Die Totenbücher befinden sich im Österreichischen Staatsarchiv und sind dort sowohl für wissenschaftliche Zwecke als auch für Privatpersonen zugänglich.
Zu 32 und 33:
Die Bilder wurden temporär zur Dokumentation der bisher gesetzten Schritten in Richtung Neugestaltung des Äußeren Burgtores ausgestellt.
Zu 34 bis 36:
Die aufliegende Broschüre hat ausschließlich informativen Charakter, beschreibt jeweils die grundsätzliche Situation, wurde Anfang Oktober 2012 aktualisiert und wird im Zuge des vorerwähnten Forschungsprojektes adaptiert werden.
Zu 41:
Hiezu verweise ich auf nachstehende Übersicht:
Jahr Auflage Materialkosten Herstellkosten
2011 5.200 Stk. 491,81 Euro 805,68 Euro
2011 6.300 Stk. 631,84 Euro 909,21 Euro
2011 25 Stk. 1,93 Euro 40,61 Euro
2012 3.200 Stk. 373,98 Euro 435,38 Euro
2012 2.300 Stk. 323,18 Euro 419,13 Euro
Zu 42 und 43:
Ja.
Zu 44:
Eine Kaserne kann bei positiver Beurteilung durch die Militärhistorische Denkmalkommission selbstverständlich auch nach einem „einfachen“ Soldaten benannt werden.
Zu 45:
Die Möglichkeit der Kranzniederlegung in der Krypta wird auch in Zukunft der besuchenden Person im Rahmen des militärischen Empfanges angeboten werden, wenn dies der Zeitplan und das Programm des Besuches zulassen.
Zu 46:
Nein.
Zu 47:
Die Aufarbeitung der Geschichte des Amtsgebäudes Roßau erfolgte durch die Militärhistorische Denkmalkommission in Buchform. Die Bearbeitung der beiden anderen Liegenschaften ist noch nicht abgeschlossen.
Zu 48:
Vorbildhafte Verhaltensweisen werden im Einzelfall geprüft und historisch gewürdigt.
Zu 49:
Inwieweit eine Neubearbeitung des Traditionserlasses notwendig ist, wird derzeit durch die zuständige Fachabteilung beurteilt.
Zu 50:
Im September 2012 wurde eine Evaluierung aller wehrpolitischen Vereine unter Abstützung auf Fachabteilungen der Zentralstelle bzw. nachgeordneter Dienststellen bis zum Sommer 2013 in Auftrag gegeben. Im Zuge dieser durch die Einholung bzw. Beibringung von Unterlagen teilweise sehr zeitaufwändigen Evaluierung wurden bis dato ca. 50 Vereine beurteilt.
Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass in den letzten Monaten sechs weitere Vereine das Stellungnahmeverfahren positiv durchlaufen haben. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass zwei wehrpolitische Vereine wegen Untätigkeit aus der Liste gestrichen wurden, ergibt sich nunmehr mit Stichtag 16. Mai 2013 ein Gesamtstand von 141 wehrpolitischen Vereinen.