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14391/AB XXIV. GP Eingelangt am 05.07.2013 Bundeskanzler Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n
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GZ: BKA-353.110/0112-I/4/2013 Wien, am 5. Juli 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Walser, Freundinnen und Freunde haben am 7. Mai 2013 unter der Nr. 14698/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Zukunft von Krypta und Weiheraum im Heldentor gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 10:
Ø Im Jahreskreis der staatlichen Gedenkveranstaltungen ist für die Krypta (neben Besuchen durch Staatsgäste) eine Kranzniederlegung am 26. Oktober und am 27. April vorgesehen. So ist es einer aktuellen Regierungs-Publikation zur Krypta als auch einer aktuellen Anfragebeantwortung des BMLVS vom Jänner 2013 zu entnehmen. Am 27. April 2013 fand jedoch keine Kranzniederlegung in der Krypta oder im Weiheraum statt. Stattdessen fand am 12. März 2013 eine Gedenkfeier auf Einladung des Bundespräsidenten in der Hofburg statt, kurz darauf eine Kranzniederlegung des Verteidigungsministers im Weiheraum des „Österreichischen Heldendenkmals“. Warum fand am heurigen 27. April 2013 keine Kranzzeremonie in der Krypta statt?
Ø Nimmt die Bedeutung des 27. April 1945 im Bewusstsein und in den Planungen der Bundesregierung ab?
Ø Wer hat die Änderungen im staatlichen Gedenkjahreskreis ersonnen, besprochen und von wem wurde das beschlossen?
Ø Ersetzt die Gedenkfeier am 12. März zukünftig die Gedenkfeier am 27. April? Und wenn ja, warum?
Ø Am 12. März 2013 fand eine Kranzniederlegung durch den Verteidigungsminister im Weiheraum des Heldendenkmals statt. Haben Sie davor davon gewusst oder geschah dies in Eigenregie des Verteidigungsministers?
Ø Warum haben nicht auch Sie oder die gesamte Bundesregierung am 12. März 2013 an der Zeremonie im Weiheraum teilgenommen?
Ø Hat es sich dabei um einen militärischen oder um einen staatlichen Akt gehandelt?
Ø Ist Ihnen bekannt, warum der Verteidigungsminister davon Abstand genommen hat, am 12. März 2013 auch in der Krypta einen Kranz niederzulegen?
Ø Werden Staatsgäste weiterhin in die Krypta (oder in den Weiheraum) des „Österreichischen Heldendenkmals“ geführt, um dort Kränze abzulegen?
Ø Werden Ihres Wissens nach, militärische Staatsgäste weiterhin in die Krypta (oder in den Weiheraum) des „Österreichischen Heldendenkmals“ geführt, um dort Kränze abzulegen?
Die angesprochenen Sachverhalte beziehen sich auf Veranstaltungen, die nicht vom Bundeskanzleramt organisiert wurden bzw. werden. Diese Fragen betreffen daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Es ist aber zu betonen, dass die Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 den Grundstein der 2. Republik bildet und daher in meinem Bewusstsein und jenem der Bundesregierung für Österreich von wichtiger Bedeutung ist. In Jubiläumsjahren ist es immanent, dass an diesen bedeutenden Tag durch Veranstaltungen in besonderer Weise erinnert wird, als in den anderen Gedenkjahren. Die Gedenkfeier am 12. März soll aber nicht jene am 27. April ersetzen.
Zu Frage 11:
Ø Sie haben in einer Anfragebeantwortung ausgeführt, dass Sie das neue Gedenkritual, das von Minister Darabos für den 26. Oktober 2012 eingeführt wurde, „ausdrücklich begrüßt“ haben. Wird dieses Gedenkritual auch am 26. Oktober 2013 angewandt?
Die Planungen für den Nationalfeiertag 2013 sind noch nicht erfolgt.
Zu den Fragen 12 bis 15:
Ø Waren Sie mit der Lösung einverstanden, am 26. Oktober 2012 Ihren Kranz nicht im Hauptraum der Krypta ablegen zu können, sondern nur in einer Ecke?
Ø Warum wurde dieses Gedenkritual nicht auch am 27. April 2013 angewandt?
Ø Im Juni 2012 wurde angekündigt, für die Krypta würde „eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der Militärhistorischen Denkmalkommission in Zusammenarbeit mit dem Bundesdenkmalamt und der Burghauptmannschaft ein Konzept für ein neues , würdiges, Gedenken erarbeiten“. Im Juli wurde die Krypta gesperrt, im September 2012 die Krypta wieder eröffnet. Am 26. Oktober 2012 wurden die Kränze der Bundesregierung dann nicht mehr vor den Epitaph gelegt, sondern in jene Ecke der Krypta, in der auch eine Gedenktafel des Bundesheeres angebracht ist. Anfang 2013 ist einer Anfragebeantwortung des BMLVS zu entnehmen, dass derzeit ein nur mit 8.500 Euro dotiertes „Forschungsprojekt“ läuft, das „fundierte Grundlagen für die Entscheidung über mögliche Veränderungen zu erarbeiten“ habe. Ist Ihnen bekannt, ob die Arbeitsgruppe aus Denkmalkommission, Bundesdenkmalamt und Burghauptmannschaft je eingerichtet wurde? Ist Ihnen bekannt, ob dieses Forschungsprojekt noch andere Mittel erhält als jene 8.500 Euro aus dem BMLVS?
Ø Ist Ihnen bekannt, warum am 2. September 2012 nur die Krypta für die Öffentlichkeit geöffnet wurde, nicht aber auch der Weiheraum?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Zu den Fragen 16 bis 18 und 20 bis 25:
Ø Soll Ihrer Meinung nach das „Österreichische Heldendenkmal“ umgestaltet werden?
Ø Wie soll Ihrer Meinung nach das „Österreichische Heldendenkmal“ umgestaltet werden?
Ø In wessen Zuständigkeit fällt die Umgestaltung des „Österreichischen Heldendenkmals“?
Ø Soll Ihrer Meinung nach, die Krypta zusammen mit dem Weiheraum umgestaltet werden oder nur die Krypta?
Ø Sind Ihnen konkrete Zeitpläne zur Umgestaltung der Krypta und /oder des Weiheraumes bekannt?
Ø Teilen Sie die Vorgabe des ehemaligen Verteidigungsministers Norbert Darabos: “Die schlichte und würdevolle Gestaltung von Krypta und Weiheraum soll ein zeitlos ehrendes Gedenken ermöglichen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der immerwährenden Mahnung gegen Krieg und Gewalt.“?
Ø Ist Ihrer Meinung nach die Krypta derzeit eine „Mahnung gegen Krieg und Gewalt“? Ist der Weiheraum derzeit eine Mahnung gegen Krieg und Gewalt“?
Ø Warum ist der Weiheraum, der sich dem Andenken an die „Opfer im Kampf um Österreichs Freiheit“ widmet, weiterhin an 365 Tagen des Jahres verschlossen?
Ø Der Weiheraum ist nicht zugänglich und das ganze Jahr über versperrt. Niemand kann jedoch beantworten, warum er versperrt ist. Der Aufseher vor Ort, der im Sold des Militärkommandos Wien steht, erklärt dazu den BesucherInnen, dass die Krypta in gutem baulichem Zustand ist und daher geöffnet sein könne, während der Weiheraum in schlechtem Zustand seiund daher geschlossen bleiben müsse. Gleichzeitig führt die Burghauptmannschaft/BHÖ namens des BMJWF aus, dass 1995 eine Generalsanierung stattgefunden hätte und keine bautechnischen Bedenken vorliegen würden. Ihrer Anfragebeantwortung vom Jänner 2013 ist zu entnehmen, dass Sie die Zuständigkeit des BMWFJ sehen. Das BMWFJ verweist auf ein Verwaltungsübereinkommen zwischen BMLVS und BMWFJ, demnach für bautechnische Belange die BHÖ zuständig sei, für Verwaltung, Benützung und Betreuung das BMLVS. Das BMLVS wiederum meint, Fragen betreffend Sperrung des Weiheraumes würden nicht das Verteidigungsministerium betreffen. Kann der Bundeskanzler – vielleicht ob der topographischen Nähe seines Amtssitzes zum Objekt der Verwirrung – erklären, wer für die Sperrung einer Hälfte des „Österreichischen Heldendenkmals“ verantwortlich ist, und wenn ja: Wer war 2012 dafür verantwortlich? Wann genau geschah die Sperrung?
Wie bereits in den Feststellungen in der Frage 25 ausgeführt vertritt das Bundeskanzleramt die Auffassung, dass grundsätzlich das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend für das Österreichische Heldendenkmal zuständig ist. Die Zuständigkeit der einzelnen Ministerien ergibt sich im Wesentlichen aus dem Bundesministeriengesetz 1986. Verwaltungsübereinkommen zwischen einzelnen Ressorts können gesetzliche Zuständigkeiten nicht verändern, sondern nur ein koordiniertes Vorgehen bei Zuständigkeitsüberschneidungen sicherstellen.
Bei Zuständigkeitsüberschneidungen findet § 5 Bundesministeriengesetz 1986 Anwendung. Können sich Bundesministerien in Fragen der Zuständigkeit nicht einigen, ist demnach die Zuständigkeitsfrage von den betreffenden Ressorts an die Bundesregierung heranzutragen. Bislang ist dies nicht erfolgt.
Wie in der Feststellung in der Frage 14 ausgeführt, sollte eine Expertengruppe eine Umgestaltung des „Österreichischen Heldendenkmals“ untersuchen und gegebenenfalls Vorschläge hierfür erstatten. Die Umsetzung wird dann von den zuständigen Bundesministerien zu entscheiden sein.
Zu Frage 19:
Ø Sind Sie in diese Planungen eingebunden? Wenn ja, wie konkret?
Das Bundeskanzleramt ist in keine diesbezüglichen Planungen eingebunden.
Zu Frage 26:
Ø Kann eine seit Jahrzehnten versperrte Gedenkstätte die Aufgabe erfüllen, den „Opfern im Kampfe um Österreichs Freiheit“ ein würdiges Andenken zu bereiten?
Meiner Meinung nach kann das Gedenken an die „Opfer im Kampfe um Österreichs Freiheit“ nicht nur an einer Gedenkstätte festgemacht werden. Wesentlicher ist es, das Bewusstsein über die Gräuel des NS-Regimes durch Information in Medien und Publikationen sowie im Unterricht in den Schulen aufrecht zu halten.
Zu den Fragen 27 bis 32 und 41:
Ø Im Weiheraum befanden sich 2012 etliche Kränze von Opferverbänden (u.a. KZ-Verband, Verband der AntifaschistInnen, Sozialdemokratische Freiheitskämpfer, usw.). Neuerdings sind sie verschwunden, wie auch am 12. März 2013 zu sehen war. Ist Ihnen bekannt wann diese entfernt wurden, warum diese entfernt wurden? Wohin wurden die Kränze der genannten Verbände gebracht?
Ø Im Jänner 2013 führte das BMLVS in einer Anfragebeantwortung aus, dass „Kranzniederlegungen durch militärische Funktionsträger traditionsgemäß“ in der Krypta durchgeführt werden und „nicht im Weiheraum, der zivilen Opfern im Kampf um Österreichs Freiheit gewidmet ist“. Das ist verwunderlich, denn der Weiheraum wurde eingerichtet für die „Opfer im Kampf um Österreichs Freiheit“ ob nun zivil oder militärisch, politisch oder nicht. Teilen Sie die Einschätzung des BMLVS, dass der Weiheraum ausschließlich den zivilen Opfern des Widerstandes gewidmet ist?
Ø Sie geben in einer Anfragebeantwortung zu Protokoll, dass Ihnen die in der Krypta angebrachten Widmungen „Den Toten des Weltkrieges 1914-1918, 1939-1945“ und „In Erfüllung ihres Auftrages ließen sie ihr Leben“ bekannt ist. Finden Sie diesen Spruch für das „Österreichische Heldendenkmal“ angebracht, zumal er sich explizit auch auf Soldaten der Wehrmacht und der (Waffen-)SS bezieht?
Ø Sollte die Arbeitsgruppe zur Neugestaltung des Heldendenkmals auch diesen Spruch in ihre Überlegungen einbeziehen?
Ø In jenem Raum der Krypta, in dem sich die Totenbücher befanden, wurden im Herbst 2012 Bilder angebracht. Diese zeigen den ehemaligen Verteidigungsminister Mag. Norbert Darabos bei zwei Presseaktionen in der Krypta: Totenbücher- Entfernung im Juni 2012, Epitaph-Hebung im Juli 2012. Finden Sie es als Bundeskanzler der Republik Österreich angebracht in einem Teil des „Österreichischen Heldendenkmals“ einen Ex-Minister auf Fotos verewigt zu sehen?
Ø Falls es sich nur um eine temporäre Minister-Ausstellung handelt: Werden in Zukunft auch andere MinisterInnen die Chance haben, Fotos von Presseaktionen im „Österreichischen Heldendenkmal“ anzubringen?
Ø Fänden Sie es sinnvoll, dass auch militärische Staatsgäste und Befehlshaber nicht mehr in die Gedenkstätte in der Krypta geführt werden? Welche Gedenkstätten können als Ersatz dienen?
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Zu den Fragen 33 bis 37:
Ø Im „Österreichischen Heldendenkmal“ liegt eine Broschüre auf, in der den BesucherInnen der Inhalt von Weiheraum und Krypta erklärt wird. Die Broschüre nennt als „Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller“ die „Republik Österreich, Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport“. Steht es dem BMLVS zu, im Namen der Republik Broschüren drucken und auflegen zu lassen?
Ø Kennt das BKA diese Broschüre, wurde diese auch von Ihrer Seite abgenommen oder Ihnen zumindest zur Kenntnisnahme überlassen?
Ø In Broschüren anderer Ministerien oder des Bundeskanzleramtes wird nicht die „Republik Österreich“ als „Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller“ genannt, sondern die konkrete Abteilung bzw. Sektion. Warum ist es dem BMLVS freigestellt, für die ganze Republik zu sprechen? Auf welcher rechtlichen Basis geschieht dies?
Ø Besagte Broschüre wurde 2011 erstmals aufgelegt, dann im Zuge der öffentlichen Debatte zurückgezogen und Ende 2012 (Oktober 2012) neu aufgelegt. So ist als Ziel des Österreichischen Heldendenkmals nun nicht mehr angeführt „alle Österreicher zu ehren, die für die Heimat umgekommen sind“, sondern „das Gedenken an alle Österreicher, die durch die Ereignisse des Ersten und Zweiten Weltkrieges vermisst werden oder zu Tode gekommen sind“. Diese Änderung hat weitreichende Auswirkungen. Ist es tatsächlich so, dass nun im „Österreichischen Heldendenkmal“ allen ÖsterreicherInnen gedacht wird – dem in Auschwitz ermordeten Österreicher genauso wie einem österreichischen Angehörigen der Waffen-SS? Was wurde aus der Streichung von Josef Vallaster aus dem Totenbuch? Ist nicht auch er ein Österreicher, der durch die Ereignisse des Zweiten Weltkrieges zu Tode gekommen ist – wenn er auch von KZ-Häftlingen erschlagen wurde? Da die Broschüren im Namen der Republik Österreich gedruckt wurden, ist die Position des Regierungschefs von großer Bedeutung.
Ø In der Broschüre ist auch zu lesen, wann welche RepräsentantInnen der Republik Kränze niederlegen. Die Broschüre von 2011 ließ verlauten, dass jährlich am 26. Oktober Bundesregierung und Bundespräsident Kränze niederlegen, am 27. April nur das Bundeheer. In der neuen Broschüre heißt es, dass nun am 26.Oktober und am 27. April Kränze von Bundesregierung und Bundespräsident in der Krypta abgelegt werden, wobei der Bundespräsident an der Niederlegung am 27. April nur alle fünf Jahre teilnähme. Wie bereits festgestellt wurde, stimmen diese Angaben in der erst im Oktober 2012 gedruckten Broschüre schon längst nicht mehr. Gibt es aus der Sicht Ihres Hauses nicht bessere Mittel und Wege die Gedenkfeiern der Österreichischen Bundesregierung zu verlautbaren denn in einer kleinen BMLVS–Broschüre?
Der Bund wird durch seine Organe, insbesondere durch die Bundesministerien vertreten. Jedes Bundesministerium handelt grundsätzlich nicht für sich selbst, sondern für den Rechtsträger, dem es zugehörig ist. Gemäß Teil 1 Z 5 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes 1986, fällt die Information und Dokumentation in fachlichen Angelegenheiten in den Zuständigkeitsbereich jedes Bundesministeriums. Auf Basis dieser gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmung kann jedes Ressort für die Republik Broschüren herausgeben. Eine Abnahme von Broschüren der einzelnen Ressorts durch das Bundeskanzleramt ist im Gesetz nicht vorgesehen. Welche Organisationseinheit als verantwortlicher Herausgeber einer Broschüre im Impressum angegeben wird, liegt in der Verantwortlichkeit des zuständigen Bundesministeriums.
Zu Frage 38:
Ø Sie haben ausgeführt, nur in die Vorbereitungen nicht-militärischer Staatsbesuche eingebunden zu sein. Wie viele solche Staatsbesuche haben 2012 und 2013 stattgefunden? Bitte diese anzuführen.
Soweit dem Bundeskanzleramt bekannt:
27.02.2012 Großmeister des Souveränen Malteser Ritterordens
22.05.2012 Präsident der Republik Zypern
25.05.2012 Bundespräsidentin der Schweizerischen Eidgenossenschaft
16.08.2012 Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland
17.09.2012 Präsident der Republik Bulgarien
13.11.2012 Präsident der Tschechischen Republik
06.02.2013 Staatspräsident der Slowenischen Republik,
04.03.2013 Präsident der Republik der Union von Myanmar
15.04.2013 Großherzog von Luxemburg
13.05.2013 Präsident der Republik Aserbaidschan
Zu Frage 39:
Ø Wieviele anstehende Staatsbesuche wurden in die Krypta und/oder in den Weiheraum geführt?
Keine.
Zu Frage 40:
Ø Welche nicht-militärischen Staatsgäste werden 2013 vorausichtlich dorthin geführt?
Eine Beantwortung dieser Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich (siehe auch die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 12989/J).
Zu Frage 42:
Ø Teilen Sie unsere Einschätzung, dass das „Österreichische Heldendenkmal“, als zentrale Gedenkstätte der Republik der Involvierung des Bundeskanzlers bedarf, um eine Gesamtlösung herbeizuführen und Unklarheiten in den Zuständigkeiten zu beseitigen?
Diese Einschätzung kann nicht geteilt werden.
Zu Frage 43:
Ø Werden Sie Ihre Rede am 8. Mai 2013 am Heldenplatz dazu nützen, Ihre Verantwortung für dieses „zentrale Denkmal der Republik anzuerkennen?
Da dieses Ereignis bereits stattgefunden hat und die Aussagen daher öffentlich bekannt sind, erübrigt sich eine weitere Beantwortung dazu.
Mit freundlichen Grüßen