14392/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

BMJ-Pr7000/0117-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14700/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Plessl und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ermittlungsstand Nachwirkungen Kwizda-Unfall 2010“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg wurden Anzeigen gegen die Firma K.A. GmbH wegen §§ 180, 181 und 182 StGB am 13. Oktober 2011, am 27. Oktober 2011, am 13. September 2012, am 25. September 2012, am 19. Dezember 2012, am 11. Jänner 2013, am 26. Februar 2013 und am 7. Mai 2013 eingebracht. Das Verfahren ist zur Aktenzahl 7 St 337/11f anhängig. Die das Verfahren leitende Staatsanwaltschaft Korneuburg hat zur Sachverhaltsklärung Durchsuchungsanordnungen vollzogen und Sachverständige mit der Gutachtenserstattung zur Beurteilung der Auswirkungen der Grundwasserkontamination beauftragt. Die Ermittlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen, sodass ich im Hinblick auf die Nichtöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens (§ 12 StPO) keine weitergehenden Fragen zum Inhalt und Stand des Verfahrens beantworten kann, weil ansonsten Rechte von Verfahrensbeteiligten verletzt sowie der Zweck der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Zu 6 und 7:

Ich ersuche um Verständnis, wenn ich über künftige Verfahrensfortgänge und mögliche Entwicklungen keine Mutmaßungen anstelle.

Wien,        . Juli 2013

 

 

 

 

Dr. Beatrix Karl