14395/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.07.2013
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Juli 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 8. Mai 2013 unter der Nr. 14703/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Anwendung der §§ 94, 102a, 102b und 102c TKG sowie der TKA-DSVO gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ø § 94 Abs 1 TKG 2003 sieht im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung einen Kostenersatz für Personal- und Sachaufwendungen der Anbieter vor. Wurde ein solcher Kostenersatz bereits an die teilnahmepflichtigen Anbieter ausbezahlt?
Zu Frage 2:
Ø Wie hoch ist die Gesamtsumme des bereits ausbezahlten Kostenersatzes?
Zu Frage 3:
Ø Wie hoch ist die voraussichtliche Gesamtsumme des noch zu leistenden Kostenersatzes?
Zu Frage 4:
Ø Wie viele Anbieter sind insgesamt zur Teilnahme an der Vorratsdatenspeicherung verpflichtet?
Zu Frage 5:
Ø Gemäß § 8 Abs 1 TKG-DSVO hat die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie bei der Bundesrechenzentrum GmbH eine zentrale Durchlaufstelle einzurichten. Wie hoch sind die gesamten Investitionskosten für die Einrichtung dieser Durchlaufstelle?
Zu Frage 6:
Ø Wie gliedern sich die einzelnen Kostenfaktoren (z.B. Konzeption, Programmierung, …)?
Zu Frage 7:
Ø Gemäß § 10 Abs 1 TKG-DSVO liegt der Betrieb der Durchlaufstelle in der Verantwortung des BMVIT. Welche Kosten sind bis zum 31.03.2013 auf den Betrieb und die Wartung der Durchlaufstelle entfallen?
Zu Frage 8:
Ø Wurden bisher im Zusammenhang mit dem Betrieb der Durchlaufstelle sicherheitsrelevante Vorfälle festgestellt (z.B. Versuche unberechtigt Zugang zu Daten der Durchlaufstelle zu erhalten)?
Zu den Fragen 9 und 10:
Ø Wie oft wurden im Zeitraum 01.04.2012 – 31.03.2013 durch die berechtigten Behörden Vorratsdaten über die durch das BMVIT eingerichtete Durchlaufstelle abgerufen?
Ø Auf Basis welcher Rechtsgrundlagen sind diese Abrufe erfolgt?
Zu den Fragen 11 und 12:
Ø § 11 TKG-DSVO sieht eine Auditierung der Durchlaufstellen-Funktionen vor. Wurde eine solche Auditierung vorgenommen?
Ø Zu welchem Ergebnis ist diese Auditierung gekommen?
Zu den Fragen 13 bis 15:
Ø Sind bereits alle in § 14 Abs 3 TKG-DSVO definierten Stellen mit Zugriff auf Protokoll- und Statistikdaten an die durch das BMVIT eingerichtete Durchlaufstelle angebunden?
Ø Wenn ja, seit wann?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Zu den Fragen 16 bis 18:
Ø Welche Anbieter sind mit 31.03.2013 bereits an die durch das BMVIT eingerichtete Durchlaufstelle angebunden (§ 15 TKG-DSVO)?
Ø Sind das alle zum 31.03.2013 von der Vorratsdatenspeicherung erfassten Anbieter?
Ø Wenn nein, warum nicht?
Zu den Fragen 19 und 20:
Ø Gemäß § 21 TKG-DSVO können Anbieter und Behörden sich dafür entscheiden Stammdatenauskünfte über die durch das BMVIT eingerichtete Durchlaufstelle abzuwickeln. Wie viele Anbieter und Behörden haben sich dafür entschieden?
Ø Wie viele Stammdatenauskünfte wurden im Zeitraum 01.04.2012 – 31.03.2013 über die Durchlaufstelle abgewickelt?