1440/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.05.2009
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                               (5-fach)         

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1010 Wien                                                                        

 

 

 

GZ: BMASK-431.004/0024-II/4/2009

 

Wien,

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1431/J des Abgeordneten Öllinger wie folgt:

 

Vorbemerkung

Entgegen der der gegenständlichen Anfrage zu Grunde liegenden Einschätzung ist prinzipiell festzustellen, dass die Bundesregierung alles unternimmt, um die Auswirkungen der aktuellen Wirtschaftsentwicklung auf den Arbeitsmarkt abzumildern, und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die steigende Arbeitslosigkeit ankämpft. So steht heuer alleine für die aktive Arbeitsmarktpolitik das Rekordbudget von 1,3 Mio. € zur Verfügung, wobei neben der Kurzarbeit, durch die zehntausende Arbeitsplätze gesichert werden können, etwa auch die Maßnahmen im Bereich der Arbeitsstiftungen, der Qualifizierung von Fachkräften oder der Arbeitsmarkpolitik der Jugendlichen mit dem Schwerpunkt der dualen Berufsausbildung massiv ausgebaut werden. Darüber hinaus werden über die Infrastrukturoffensive im Rahmen der Konjunkturpakete tausende Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten, im Sozial- und Gesundheitswesen werden zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnet und durch die Lohnsteuersenkung werden mit der damit verbundenen Erhöhung der Kaufkraft deutliche Impulse für den Arbeitsmarkt gesetzt.

Zur Beantwortung der vorliegenden Anfrage ist einleitend auch grundsätzlich festzu­stellen, dass es bei der Kurzarbeit um eine befristete Möglichkeit der Herabsetzung der Normalarbeitszeit auf Grundlage einer arbeits- und lohnrechtlichen Vereinbarung der Sozialpartner geht. Jene Fragen, die in die Zuständigkeit der überbetrieblichen oder betrieblichen Sozialpartner fallen, können nicht beantwortet werden.

Frage 1:

Die beiliegende Auswertung bezieht sich auf den Bestand zum angeführten Monatsstichtag und beinhaltet die aufgrund der Vereinbarung geplante Anzahl der von Kurzarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen (siehe Anlage).

Frage 2:

Es ist zu erwarten, dass zwar die Zahl der Erstbewilligungsfälle zurückgeht, auf Grund der neuen Möglichkeiten der Verlängerung bis zu einer Gesamtdauer von 18 Monaten und auch der Kombination von Kurzarbeit mit arbeitsmarktpolitisch orientierten Qualifizierungsmaßnahmen eine längere und intensivere Inanspruch­nahme des Instruments erfolgt. Der Bestand von Personen in Kurzarbeit wird daher 2009 voraussichtlich noch weiter ansteigen.

Für die Kurzarbeitsfälle, die zwischen dem 1.10.2008 und 30.4.2009 begonnen haben, beläuft sich die Summe der Beihilfenbegehren auf € 162,34 Mio. Mit Stand 30.4.2009 wurden davon € 78,98 Mio. genehmigt und davon € 18,18 Mio. ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt auf Basis der tatsächlich in Anspruch genom­menen Ausfallstunden in Form einer monatlichen Abrechnung im Nachhinein.  Aus der Abrechnungsfrist von drei Monaten ergibt sich daher eine zeitlich verzögerte Zahlungswirksamkeit. Erfahrungsgemäß liegt der gebührende Auszahlungsbetrag auch deutlich unter dem vorsorglich bewilligten Rahmenhöchstbetrag. Für die Kurzarbeitsfälle, die ab 1.5.2009 beginnen, beläuft sich die bisherige Summe der Beihilfenbegehren auf € 44,33 Mio., wovon mit Stand 30.4.2009 bisher € 8,22 Mio. bewilligt wurden.

Bezüglich der Zusatzfrage, in wie vielen Fällen derzeit kurzgearbeitet wird und wie viele Menschen davon betroffen sind, wird auf die Beantwortung der Frage 1 ver­wiesen.

Zu den Fragen 3 und 4:

Beihilfenrechtlich relevant ist die gesetzlich festgelegte Mindest- und Höchstausfallzeit (nach der derzeitigen Regelung 10% bzw. 90% im Kurzarbeits­zeitraum). Daher wird im Zuge der Beihilfenabwicklung geprüft, ob diese Bestimmung in der Durchschnittsbetrachtung eingehalten wird. Das in der Kurzarbeit-Sozial­partnervereinbarung oder betrieblichen Vereinbarung festgelegte bzw. tatsächliche Ausmass der reduzierten Arbeitszeit wurde bislang noch nicht EDV-mäßig erfasst. Für ab­geschlossene und endabgerechnete Förderfälle wird die durchschnittliche Ausfallzeit EDV-mäßig dokumentiert, allerdings dzt. noch nicht in einer im Sinne der Fragestellung ausdifferenzierten Form zur Verfügung stehen. Die gewünschten Informationen könnten daher aktuell nur mit einem unverhältnismässigen Verwaltungs- und Infrastrukturaufwand erhoben und ausgewertet werden.

Frage 5:

Der Arbeitgeber hat den von Kurzarbeit betroffenen ArbeitnehmerInnen für jede entfallende Arbeitsstunde eine Kurzarbeitsunterstützung bzw. eine Qualifizierungsunterstützung zumindest in der Höhe der vom Arbeitsmarktservice festgelegten Pauschalsätze zu gewähren. Dem Arbeitgeber gebührt eine Kurzarbeitsbeihilfe bzw. Qualifizierungsbeihilfe in Höhe dieser Mindestpauschalsätze. Daher wird im Zuge der Beihilfenabwicklung geprüft, ob die geleistete Kurzarbeits­unterstützung bzw. Qualifizierungsunterstützung zumindest in Höhe der Kurzarbeits­beihilfe bzw. Qualifizierungsbeihilfe geleistet wird. Inwieweit aufgrund einer Kollektivvertragsregelung, einer Kurzarbeit-Sozialpartnervereinbarung, einer Betriebsvereinbarung oder einer freiwilligen Verpflichtung des Arbeitgebers eine die Kurzarbeitsbeihilfe bzw. Qualifizierungsbeihilfe übersteigende Kurzarbeitsunterstützung bzw. Qualifizierungsunterstützung geleistet wird, ist beihilfenrechtlich nicht relevant. Daher wird eine geleistete „Überzahlung“ EDV-mäßig nicht erfasst, weshalb auch eine Auswertung zur Beantwortung der Frage nicht möglich ist.


Zu den Fragen 6, 7 und 8:

Mangels Beihilfenrelevanz führt das Arbeitsmarktservice auch keine Aufzeichnungen über die Anzahl der Betriebe und Personen, die von einer derartigen Vereinbarung betroffen sind. Ob und inwieweit die angesprochenen arbeitnehmerInnenseitigen Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber zu tragen sind, liegt grundsätzlich in der Entscheidung der für den Wirtschaftszweig zuständigen kollektivvertragsfähigen Körperschaft der Arbeitgeber und jener der Arbeitnehmer bzw. in der Entscheidung der betrieblichen Sozialpartner.

Frage 9:

Die für die Kurzarbeitsunterstützung pro Ausfallstunde festgelegten Pauschalsätze richten sich nach den Aufwendungen, die der Arbeitslosenversicherung im Falle der Arbeitslosigkeit für Arbeitslosengeld zuzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung entstünden. Im Fall einer Qualifizierungsunterstützung (für zur Qualifizierung verwendete Ausfallstunden) wird ein Zuschlag für schulungsbedingte Mehraufwendungen im Ausmaß von 15% gewährt.

Grundlage für die Ermittlung des Pauschalsatzes für den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer bzw. die von Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmerin ist das jeweilige monatliche Bruttoentgelt zuzüglich der anteiligen Sonderzahlungen und die jeweilige Anzahl der Kinder, für die Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Als durchschnittliches Entgelt (§ 49 ASVG) ist vom Arbeitgeber jenes anzugeben, das der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin im Durchschnitt der letzten vier voll entlohnten Wochen oder im letzten voll entlohnten Monat vor Einführung der Kurzarbeit brutto und arbeitslosenversicherungspflichtig bezogen hat und dem die anteilsmäßigen Sonderzahlungen zugeschlagen sind. Weiters sind entsprechend § 49 ASVG auch alle jene Zulagen, die regelmäßig Lohn-/Gehaltsbestandteile sind, dem Brutto­verdienst hinzuzurechnen. Im Falle der Verlängerung des Kurzarbeitszeitraumes ist das Bruttoentgelt zuzüglich der anteiligen Sonderzahlungen entsprechend den geltenden Entlohnungsbestimmungen zu aktualisieren. Während des vereinbarten Kurzarbeitszeitraumes bleiben allfällige Erhöhungen (z.B. infolge kollektiv­vertraglicher Änderungen) zunächst unberücksichtigt, eine Anpassung erfolgt im Zuge der Neubemessung bei Verlängerungsanträgen..

 

Frage 10:

Bereits durch das Arbeits- und Sozialrechtsänderungsgesetz 1997 wurden im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz bzw. Arbeitslosenversicherungsgesetz und dem Arbeitsmarktservicegesetz Rahmenbedingungen geschaffen, um Förderungsmaßnahmen für eine stärkere Inanspruchnahme der flexibilisierten Arbeitszeit vorzusehen, wodurch gleichzeitig eine Umverteilung des Arbeitsvolumens auf betrieblicher Ebene durch Einstellung von zusätzlichen Arbeitskräften, aber auch zusätzlich Freizeit für den/die einzelne/n Arbeitnehmer/in ermöglicht wird. So wird die flexible Gestaltung des Arbeitslebens durch Maßnahmen wie Bildungskarenz (§ 11 AVRAG), die Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgelts (§ 12 AVRAG) oder das Solidaritätsprämienmodell (§ 13 AVRAG) erleichtert.

Die Bildungskarenz als wichtiges Instrument der Qualifizierung und Beschäftigungs­fähigkeit wurde ab 1.1.2008 durch die Ermöglichung zeitlich flexibler Formen und die Anhebung des Weiterbildungsgeldes auf das fiktive Arbeitslosengeld noch attraktiver gestaltet.

Inwiefern die Bildungskarenz noch flexibler gestaltet werden kann, wird gerade gemeinsam mit den Sozialpartnern diskutiert. Bei der Schaffung einer Neuregelung muss aber besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, dass Arbeitnehmer/innen nicht in Karenzmodelle gedrängt werden.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass einige Kollektivverträge bereits Sabbatical Modelle regeln. Die Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für solche Sabbatical Modelle wird derzeit nicht für notwendig erachtet.

Frage 11:

Die Neuregelung der Kurzarbeit sieht vor, dass die Ausfallzeiten für arbeitsmarkt­politisch und betrieblich sinnvolle Aus- und Weiterbildungen genutzt werden können. Die in Qualifizierungszeiten gewährten Beihilfensätze enthalten einen 15-%igen Zuschlag für schulungsbedingte Mehraufwendungen und über das Instrument der „Qualifizierung von Beschäftigten“ im Rahmen des Europäischen Sozialfonds werden 60 % der anerkennbaren Kursgebühren gefördert. Nach den von Seiten der Betriebe dem AMS gemeldeten Interesse an der seit März 2009 eingeführten neuen Möglichkeit der Kombination von Qualifizierung und Kurzarbeit ist eine durchaus rege Inanspruchnahme zu erwarten.

Auch die Fördermöglichkeiten im Fall der bereits erwähnten Bildungskarenz wurden unter den Bedingungen der aktuellen krisenhaften Entwicklung noch attraktiver gestaltet. Das neue Modell der „Bildungskarenz plus“ sieht neben dem Bezug des Weiterbildungsgeldes gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz eine zusätzliche Förderung der Länder von 50% der von den Unternehmen zu tragenden Qualifizierungs­­kosten vor. Von Jänner bis März 2009 wurde bereits  2.635 Personen ein Weiterbildungsgeld gewährt, womit gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres eine markante Steigerung um rund 260% efolgte.

Deutlich forciert wurden im Jahr 2009 auch die Qualifizierungsprogramme für Arbeitslose. So waren Ende April 2009 64.169 Personen als Schulungsteil­nehmerInnen beim AMS vorgemerkt, was gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von rund 17,8% bedeutet. Grundsätzlich zeigt sich in den letzten Jahren ein verstärkter Trend zu fachlich, auf dem Arbeitsmarkt nachhaltig verwertbare Qualifizierungsangebote, der auch in der Krise fortgeführt wird. Eine deutliche Schwerpunktsetzung erfolgt dabei im Hinblick auf die Zielgruppe der Jugendlichen. So ist für arbeitsmarktbezogene Maßnahmen in diesem Bereich im Jahr 2009 ein Budgetaufwand von rund 500 Mio. € geplant, wovon allein für die Förderung der Lehrausbildung 357 Mio. € eingesetzt werden sollen. Daneben ist  insbesondere auch auf aktuelle Programme zur Sicherstellung eines ausreichenden Fachkräftepotenzials und gegen Fachkräftemangel hinzuweisen. So wird im Jahr 2009 eine regionale Fachkräfteoffensive mit geplanten 6.400 ProgrammteilnehmerInnen und einem Kostenaufwand von insgesamt ca. 35 Mio. € durchgeführt, in deren Rahmen unterschiedlichste, auf den jeweiligen regionalen Bedarf abgestimmte Qualifizierungen sowie auch Ausbildungen mit Lehrabschluss angeboten werden.

Frage 12:

Projektorientierte Beschäftigungsmaßnahmen, die zur (Wieder-)Herstellung der Arbeits- und Vermittlungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen eingesetzt werden, haben sich als arbeitsmarktpolitisch sinnvolle Strategien bewährt. Dieser Bereich wurde daher auch in den letzten Jahren stark ausgebaut, sodass im Jahr 2008 bereits rund 16.900  Transitarbeitskräften in diversen Beschäftigungsprojekten eine Förderung gewährt wurde und rund 9.700 Personen in den Bereich der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung einbezogen wurden, in deren Rahmen Arbeitslose von gemeinnützigen Trägerorganisationen Arbeitgebern mit dem Ziel des Zustandekommens eines dauerhaften Beschäfti­gungsverhältnisses überlassen werden. Für Förderungen von projektorientierten Beschäftigungsmaßnahmen wurden  im Jahr 2008 von Seiten des AMS rund 152 Mio. € aufgewendet. Derzeit werden diese Maßnahmen weiter ausgebaut. So wurden Ende April 2009 4.379 Personen in Beschäftigungsprojekten und 3.029 Personen in Gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassungen gefördert (+5,1 % bzw. +23,3% gegenüber dem Vorjahr). Die Möglichkeiten einer weiteren Forcierung dieser Förderinstrumente werden nicht zuletzt auch von der Mitfinanzierungsbereitschaft anderer Einrichtungen (z.B. der Länder) abhängen.  

Frage 13:

Mit dem ab dem Ausbildungsjahr 2008/2009 einsetzenden Reformprozess wurde die überbetriebliche Lehrausbildung als gleichwertiger und regulärer Bestandteil der dualen Berufsausbildung etabliert und soll hinkünftig als Element der Ausbildungsgarantie für Jugendliche bis 18 Jahre ausgebaut werden. Mit der Schaffung eines einheitlichen Ausbildungstypus der überbetrieblichen Lehr­ausbildung im Rahmen des Berufsausbildungsgesetzes wurden die Qualitäts­anforderungen für die Maßnahmen erhöht und die Voraussetzungen für die Absolvierung der gesamten Ausbildung im Rahmen der überbetrieblichen Lehr­ausbildung verbessert. Gleichzeitig wurde auch die soziale Absicherung der Maßnahmenteilnehmer/-innen verbessert, indem die geförderten Jugendlichen ins System der Arbeitslosenversicherung einbezogen werden und die bislang in unterschiedlicher Höhe gewährte Ausbildungsentschädigung auf ein gemeinsames Niveau angehoben wurde (240 € pro Monat im 1. und 2. Lehrjahr und 555 € pro Monat im 3. Lehrjahr). Die Zahl der im Rahmen dieser Lehrgänge zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze wird für das Ausbildungsjahr 2009/2010 angesichts des auch am Lehrstellenmarkt zu erwartenden Problemdrucks von derzeit 9.300 auf 12.000 erhöht. Die betriebsbezogenen Förderungen zur Lehrlingsausbildung werden ab dem laufenden Ausbildungsjahr über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer abgewickelt und bestehen aus den Elementen eines bedarfsorientierten Systems der Basisförderung, einer Förderung von zusätzlichen Lehrlingen sowie qualitätsbezogenen Förderinstrumenten.


Auch mit dem Programm „Aktion Zukunft Jugend“ wurden spezielle Akzente zur Bekämpfung der insbesondere auch in der Altersgruppe der 19 bis 24-Jährigen stark ansteigenden Arbeitslosigkeit gesetzt. Durch einen forcierten Maßnahmeneinsatz sollen Jugendliche schneller in den Arbeitsmarkt integriert und ihnen neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt geboten werden. Nicht direkt vermittelbare Jugendliche erhalten innerhalb der ersten sechs Monate ihrer Vormerkung beim AMS eine individuell abgestimmte Qualifizierungsförderung oder werden über eine spezielle Be­schäftigungs­förderung wieder in Arbeit gebracht. Für dieses Programm werden im Jahr 2009 insgesamt rund 120 Mio. € bereit gestellt.             Darüber hinaus wird auch mit einem geplanten Budgetaufwand von 10 Mio. € eine Jugendstiftung für insgesamt 2.000 20-24-Jährige eingerichtet. Damit sollen insbesondere jugendlichen Be­schäftigten von Arbeitskräfteüberlassern sowie von Klein- und Mittelbetrieben, die ihren Job verlieren, individuell abgestimmte Unterstützungs- und Qualifizierungs­maßnahmen ermöglicht und neue berufliche Perspektiven eröffnet werden.       

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Anlage Frage


                                                                                                                Frage 1                                                            Anlage zu PA 1431/J

                                                                                  Kurzarbeitsprojekte laut Vereinbarung

 

Oktober 2008
Stand 31.10.2008

November 2008
Stand 31.11.2008

Dezember 2008
Stand 22.12.2008

Jänner 2009
Stand 16.1.2009

geplante Anzahl
Personen

Anzahl
Betriebe

geplante Anzahl
Personen

Anzahl
Betriebe

geplante Anzahl
Personen

Anzahl
Betriebe

geplante Anzahl
Personen

Anzahl
Betriebe

Burgenland

0

0

403

2

403

2

634

4

Kärnten

0

0

46

1

333

4

857

5

Niederösterreich

20

1

55

3

77

4

1.096

12

Oberösterreich

19

1

168

4

2.911

13

4.204

30

Salzburg

550

1

550

1

562

2

1.493

8

Steiermark

150

1

4.321

11

4.426

14

6.009

20

Tirol

0

0

162

2

245

4

495

7

Vorarlberg

0

0

0

0

0

0

0

0

Wien

0

0

0

0

0

0

21

1

Gesamt

739

4

5.705

24

8.957

43

14.809

87

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Februar 2009
Stand 28.2.2009

März 2009
Stand16.3.2009

April 2009
Stand 15.4.2009

Mai 2009
Stand 1.5.2009

 

geplante Anzahl
Personen

Anzahl
Betriebe

geplante Anzahl
Personen

Anzahl
Betriebe

geplante Anzahl
Personen

Anzahl
Betriebe

geplante Anzahl
Personen

Anzahl
Betriebe

Burgenland

308

3

153

3

275

4

308

3

Kärnten

1.426

16

1.916

18

3.983

20

4.228

21

Niederösterreich

3.042

46

6.486

50

9.595

48

11.820

69

Oberösterreich

9.577

60

12.129

60

13.706

59

18.177

66

Salzburg

1.598

16

1.920

14

2.090

19

2.391

25

Steiermark

10.803

38

13.140

42

14.169

49

14.361

54

Tirol

496

7

759

13

967

12

2.213

17

Vorarlberg

24

1

24

1

24

1

658

6

Wien

2.018

13

2.206

17

2.497

25

2.572

29

Gesamt

29.292

200

38.733

218

47.306

237

56.728

290