14400/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.07.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14997/J der Abgeordneten Schenk und Kollegen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 8:

 

Die Überwachung erfolgt durch die jeweils vorgeschriebenen Einrichtungen wie Aufsichtsrat, Kuratorium, etc.

 

Grundsätzlich betreffen die gegenständlichen Fragen das operative Geschäft der Einrichtungen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass sich das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinn der Anfrage nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrecht in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft oder Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer GmbH) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe beschränkt, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der juristischen Person bezogen werden kann (vgl. Mayer B-VG, 3. Auflage, Pkt. II.1 zu Art. 52 B-VG). Die gegenständlichen Fragen betreffen ausschließlich Handlungen von Unternehmensorganen und liegen somit außerhalb meiner politischen Verantwortung. Sie sind daher grundsätzlich nicht vom Interpellationsrecht umfasst.

 

Ich weise jedoch auf das insbesondere gemäß § 67 Bundeshaushaltsgesetz bestehende Beteiligungs- und Finanzcontrolling für

·    Gesellschaften, an denen der Bund direkt oder indirekt mehrheitlich beteiligt ist, bzw.

·    verschiedene der Aufsicht des Bundes unterliegende Gesellschaften und  Anstalten öffentlichen Rechts

hin.