14405/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

Alois Stöger

Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0140-I/A/15/2013

Wien, am 8. Juli 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 14738/J des Abgeordneten Jannach und weiterer Abgeordneter
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Die Zulassung von Saatgut und die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln fallen nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Beides fällt in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Zuständige Behörde in erster Instanz ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES).


Frage 3:

Das Bundesministerium für Gesundheit war an dieser Studie nicht beteiligt.

 

Fragen 4 und 7:

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) beteiligt sich nicht an Forschungs- und Entwicklungsprojekten, deren Zweck die Entwicklung eines Produktes ist, für dessen Zulassung die beiden in der AGES angesiedelte Bundesämter (BAES, BASG) zuständig sind. Im Übrigen verweise ich auf die §§ 8 Abs. 3 iVm Abs. 7 und 9 Abs. 1 Z 1 Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz (GESG).

 

Frage 5:

Die AGES erhält keine Zuwendungen, sondern verrechnet Leistungen. Die AGES erbringt Leistungen (§ 8 Abs. 7 GESG) in verschiedenen Bereichen. Hinsichtlich einzelner Firmen sind den mir vorliegenden Jahresabschlüssen keine Daten zu entnehmen.

 

Frage 6:

Wie bereits ausgeführt, erhält die AGES keine Zuwendungen, sondern verrechnet Leistungen. Laut Auskunft der AGES erzielte sie seit 2003 privatwirtschaftliche Einnahmen in der Höhe von € 95,7 Mio. Weiters teilte die AGES folgende Beträge von Wirtschaftsbeteiligten mit, die bei Forschungsprojekten mit Teilnahme oder Leitung der AGES zuflossen (Planzahlen):

·                    Abgeschlossene Forschungsprojekte                    € 357.000,--

·                    Laufende Forschungsprojekte                               € 335.000,--

            Gesamt                                                                     € 692.000,-