14406/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.07.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0161-I/A/15/2013

Wien, am 8. Juli 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14910/J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Venier und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 18:

Hinsichtlich der Beantwortung dieser Fragen verweise ich auf die beiliegende Stellungnahme der Tiroler Gebietskrankenkasse.

 

Frage 19:

Die Wiederherstellung und langfristige Absicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung war eines der Hauptanliegen meines Ressorts in der laufenden Gesetzgebungsperiode. Ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Gebarungsergebnisse und der Finanzlage der KV-Träger in den letzten Jahren wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl. I Nr. 52/2009 gesetzt, das eine Reihe von Maßnahmen zur Erreichung dieser Zielsetzung enthält. Dazu zählt z. B. die Einrichtung eines „Kassenstrukturfonds“ (Artikel 50 des Budgetbegleitgesetzes 2009) mit der Aufgabe der finanziellen Unterstützung von Maßnahmen der zielorientierten Steuerung (Ausgabendämpfung, integrierte Versorgung, Qualitätssicherung, Naht-stellenmanagement) durch die Gebietskrankenkassen. Dieser Fonds wurde für das Jahr 2010 mit 100 Mio. Euro und für die Jahre 2011 bis 2015 mit jeweils 40 Mio. Euro dotiert. Korrespondierend dazu wurde den Gebietskrankenkassen ein Kosten-dämpfungspfad mit Finanzzielen in sechs Teilbereichen (im niedergelassenen Bereich bei der vertragsärztlichen Hilfe und den Instituten, im Heilmittelbereich, bei den Heilbehelfen und Hilfsmitteln, bei der Physiotherapie und bei den Transportkosten) vorgegeben, deren Erreichung die Vorbedingung für die Auszahlung der Kassen-strukturfondsmittel an die Gebietskrankenkassen darstellt. Die Kassen konnten diese Ziele nicht nur erreichen, sondern haben im Zeitraum 2010 bis 2013 sogar ein deutlich höheres Kostendämpfungspotential realisiert.

 

Im Budgetbegleitgesetz 2009 wurde (im Artikel 51) zusätzlich ein Verzicht auf Bundesforderungen in Höhe von insgesamt 450 Mio. Euro in den Jahren 2010

bis 2012 und eine Einmalzahlung in der Höhe von 45 Mio. Euro im Jahr 2009

(Artikel 48 – ASVG-Änderung) für die Gebietskrankenkassen mit negativem Rein-vermögen vorgesehen. Schließlich ist die - ab dem Jahr 2009 durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Arzneimittel von 20 % auf 10 % entstandene - Überdeckung der pauschalen Beihilfe nach dem Gesundheits- und Sozialbeihilfegesetz (GSBG), die im Jahr 2009 rund 107,4 Mio. Euro betrug, ab diesem Jahr ebenfalls auf die Versicherungsträger mit negativem Reinvermögen aufgeteilt worden.

 

Ausgehend von einem negativen Reinvermögen der Gebietskrankenkassen in der Höhe von 691,9 Mio. Euro zum 31.12.2009 konnte durch die o.a. Maßnahmen bis zum 31.12.2012 ein positives Reinvermögen von insgesamt 489,1 Mio. Euro erreicht werden. Die Wiener Gebietskrankenkasse weist zum 31.12.2012 zwar noch als einzige Gebietskrankasse ein negatives Reinvermögen von 185,4 Mio. Euro auf, wird dieses jedoch aufgrund der aktuellen Prognosezahlen bis zum 31.12.2013 auf

118,6 Mio. Euro abgebaut haben.

 

Selbstverständlich wird es weiterer Anstrengungen bedürfen, um auch die Wiener Gebietskrankenkasse schuldenfrei zu stellen.

 

 

 

 

 

 

Beilage


 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.