1441/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.05.2009
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

Alois Stöger diplômé
Bundesminister
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, am 18. Mai 2009
GZ: BMG-11001/0079-I/5/2009
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 1507/J der Abgeordneten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 14:
Ich weise darauf hin, dass der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung der Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet wird, die in der gegenständlichen parlamentarischen Anfrage abgefragten Inhalte daher dem Nationalrat bekannt sind. Die Beantwortung dieser Anfrage bedeutet für die Ressorts, die eine Vielzahl von Ratssitzungen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung (von den Ratsarbeitsgruppen über den COREPER bis zur mehrfachen Behandlung im Rat) wahrzunehmen und vorzubereiten haben, eine enorme Recherchearbeit, die in den Unterlagen der letzten 27 Monate betrieben werden müsste. Dies ist – vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Informationspflicht der zuständigen Regierungsmitglieder gegenüber dem Nationalrat – ein nicht zu vertretender Verwaltungsaufwand. Österreichs VertreterInnen in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien bringen, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge ein, die gemeinsam mit Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen VertreterInnen wird dem
Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dieses im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenlage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses tragbar ist.
Frage 15:
Dazu verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1239/J.