14418/AB XXIV. GP
Eingelangt am 12.07.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0484-III/5/a/2013
Wien, am . Juli 2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bucher, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen haben am 13. Mai 2013 unter der Zahl 14711/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „ärztliche Behandlungen während Asylverfahren“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl I 2004/80, wird die Krankenversorgung im Sinne des ASVG für hilfs- und schutzbedürftige Fremde durch die Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge durch Bund und Länder sichergestellt.
Die Beantwortung der Frage nach dem Umfang der möglichen ärztlichen Behandlungen sowie der dadurch entstehenden Selbstbehalte fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 2 bis 9:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.