14418/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

              

GZ: BMI-LR2220/0484-III/5/a/2013

Wien, am         . Juli 2013

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bucher, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen haben am 13. Mai 2013 unter der Zahl 14711/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „ärztliche Behandlungen während Asylverfahren“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung – Art. 15a B-VG, BGBl I 2004/80, wird die Krankenversorgung im Sinne des ASVG für hilfs- und schutzbedürftige Fremde durch die Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge durch Bund und Länder sichergestellt.

 

Die Beantwortung der Frage nach dem Umfang der möglichen ärztlichen Behandlungen sowie der dadurch entstehenden Selbstbehalte fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 2 bis 9:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.