1442/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2009
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                                                                                         BMWF-10.000/0116-Pers./Org.e/2009

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 17. Mai 2009

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1515/J-NR/2009 betreffend Durchsetzung österreichischer Interessen auf Europäischer Ebene durch die Mitglieder der österreichischen Bundesregierung, die die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen am 27. März 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 bis 14:

Ich weise darauf hin, dass der Nationalrat von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung in Entsprechung der Verpflichtung gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG laufend und umfassend über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union unterrichtet wird, und die in der gegenständlichen Anfrage abgefragten Inhalte dem Nationalrat daher bekannt sind. Die Beantwortung dieser Anfrage würde eine äußerst umfangreiche Recherchearbeit, die mit großem Personalaufwand in den Unterlagen der letzten 27 Monate betrieben werden müsste, verursachen. Dies ist – vor dem Hintergrund der erwähnten umfassenden Informationspflicht der zuständigen Regierungsmitglieder gegenüber dem Nationalrat – ein nicht zu vertretender Verwaltungsaufwand.

 

Österreichs Vertreter/innen in den Ratssitzungen und in den dem Rat vorgelagerten Gremien bringen, wenn es aus österreichischer Sicht erforderlich und sinnvoll erscheint, Änderungsvorschläge ein, die gemeinsam mit Vorschlägen anderer Mitgliedstaaten verhandelt werden. Seitens der österreichischen Vertreter/in wird dem Gesamtergebnis jedenfalls nur dann zugestimmt, wenn dies im Hinblick auf die bestehende österreichische Interessenlage im Sinne eines vernünftigen und akzeptablen Gesamtkompromisses tragbar ist.

 

Zu Frage 15:

Diesbezüglich verweise ich auf meine Beantwortungen 1537/AB (XXIII. GP) und 197/AB (XXIV. GP), aus denen auch der durch die Teilnahme an Ratssitzungen in den Jahren 2007 und 2008 entstandene Aufwand zu entnehmen ist.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.