14421/AB XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

              

GZ: BMI-LR2220/0558-III/4/2013

Wien, am           . Juli 2013

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser und weitere Abgeordnete haben am 14. Mai 2013 unter der Zahl 14721/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Staatsbürgerschaftsprüfung neu“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Es wird auf die Beantwortung der gleichlautenden Fragen 1 bis 5 und 10 der par-lamentarischen Anfrage 14686/J verwiesen.

 

Zu Fragen 2 und 3:

Gemäß der Novellierungsanordnung 14 der Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG) geändert wird (2303 d.B. XXIV. GP), soll in § 10a StbG künftig einheitlich auf den Lehrplan in der Fassung BGBl. II Nr. 290/2008 verwiesen werden. Im Übrigen bezieht sich der Verweis in § 10a Abs. 4a und 6 StbG nach dem klaren Gesetzeswortlaut auf das Niveau des Lehrplans der Hauptschule für den Unterrichtsgegenstand „Geschichte und Sozialkunde“, nicht aber auf didaktisch-methodische Vorgangsweisen.


Zu Fragen 4 bis 6:

Es wird auf die Einleitung des unabhängigen Expertenrates für Integration in der neuen Lernunterlage verwiesen.

 

Zu Frage 7:

Weder in der derzeit noch gültigen Fassung der Lernunterlage noch in der überarbeiteten neuen Fassung der Lernunterlage ist der gesamte Fragenkanon mit den richtigen Antworten publiziert.

 

Zu Frage 8:

Der künftige Fragenkanon des Bundesteiles wird aus einem ausreichend großen Fragenpool bestehen, der die Prüfungsgebiete „Geschichte Österreichs“ und „demokratische Grund-ordnung“ entsprechend abdeckt und auf den die Bundesländer für die Zusammenstellung der Prüfungen zugreifen können.

 

Zu Frage 9:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechts.