14425/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.07.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 12. Juli 2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0140-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14731/J betreffend „Elternteilzeit“, welche die Abgeordneten Urusla Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 16. Mai 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 10 der Anfrage:
Unabhängig davon, dass diese Fragen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffen, liegen dem Ressort dazu keine Informationen vor.
Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:
Die AWS gewährte Beihilfen für Kleinunternehmen bis 20 Arbeitnehmer/innen als Anreiz zur Vereinbarung von Teilzeitarbeit für Eltern von Kleinkindern und zur Schaffung von Arbeitsplätzen gemäß § 26 Arbeitsmarktförderungsgesetz.
Es wurden neun Förderungsanträge gestellt. Davon konnten zwei Förderungsanträge positiv beurteilt werden. Die beiden Unternehmen mit Standort Wien mit jeweils fünf Arbeitnehmer/inne/n konnten Zuschüsse in Höhe von € 1.185 bzw. von € 897 zuerkannt werden.
Sechs Anträge mussten abgelehnt werden, da keine Ersatzkraft eingestellt wurde, das Unternehmen mehr als 20 Arbeitnehmer/innen beschäftigte bzw. die Teilzeitvereinbarung vor Antrag abgeschlossen wurde. Ein Antrag wurde zurückgezogen, weil die Mitarbeiterin nicht in ein Teilarbeitsverhältnis wechselte.