14432/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0149-I/A/15/2013

Wien, am 12. Juli 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14805/J der Abgeordneten Tadler und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 3:

Es wurde grundsätzlich der gesamte Normenbestand im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit geprüft. Änderungsbedarf wurde bei jenen Gesetzesbestimmungen gesehen, die auch Teil des Begutachtungsentwurfes „Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Hebammengesetz, das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz, das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz, das Sanitätergesetz, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Ärztegesetz 1998, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Tuberkulosegesetz, das Apothekengesetz, das Gehaltskassengesetz 2002, das Apothekerkammergesetz 2001, das Tierseuchengesetz, das Tiergesundheitsgesetz, das Tierschutzgesetz, das Tierärztegesetz, das Tierärztekammergesetz, das Bangseuchen-Gesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Gentechnikgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit)“ waren.

 

Diesbezüglich verweise ich auf die Homepage des Parlaments, wo auch die im Begutachtungsverfahren abgegebenen Stellungnahmen abrufbar sind

(http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00460/index.shtml).

 

Frage 2:

Die Wirkungsfolgenabschätzung wurde durch mein Bundesministerium selbst erstellt. Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Finanzen wurden dazu im Rahmen des Begutachtungsverfahrens befasst.

 

Frage 4:

Die Anregungen sind entsprechend in die Regierungsvorlagen eingeflossen. Diesbezüglich verweise ich wieder auf die Homepage des Parlaments, auf der die Regierungsvorlagen abrufbar sind, aus denen die entsprechenden Änderungen entnommen werden können.