14433/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2013
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0150-I/A/15/2013

Wien, am 12. Juli 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 14820/J des Abgeordneten Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter
nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Frage 1:

Für die zu Frage 2 angeführten Versicherungen erfolgte keine Anbahnung durch die Versicherungsgesellschaften, die jeweilige Beauftragung wurde auf Basis von BBG-Verträgen bzw. nach Einholung von Vergleichsangeboten für neu zu versichernde KFZ durch die zuständige Organisationseinheit des Ressorts durchgeführt.


Frage 2:

Seit 2006 wurden ausschließlich KFZ-Versicherungen abgeschlossen, die Kosten - aufgegliedert nach Sparten - sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:

 

Versicherungssparte

Zeitraum

Summe (€)

Vollkasko-Prämien

01.10.2010-22.05.2013

6.762,23

Haftpflicht

01.10.2010-22.05.2013

2.167,23

kilometerabh. Haftpflicht

01.01.2006-22.05.2013

5.052,28

 

Frage 3:

Diese Frage lässt sich mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht beantworten.

 

Frage 4:

Beim Vertragsabschluss wurden die jeweiligen rechtlichen Vorgaben eingehalten.

 

Fragen 5 bis 9:

Die Gebarung meines Ressorts wird nach Notwendigkeit auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von den nach der Geschäftseinteilung zuständigen Stellen überprüft.

Es gehört im Allgemeinen nicht in den Geschäftsbereich der BBG, Überprüfungen vorzunehmen, insbesondere wenn die entsprechenden Geschäfte nicht über sie abgeschlossen wurden.

 

Frage 10:

Grundsätzlich obliegt es dem Rechnungshof, einen Prüfplan, welcher Teil der Gebarung wann geprüft wird, zu erstellen.

 

Fragen 11 und 12:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Frage 13:

Seit 2006 wurden über die Betriebskosten (Basis bereits abgenommene Abrechnungen) im Zusammenhang mit der Gebäudenutzung Versicherungsprämien in folgender Höhe bezahlt:

 

2006:             €   6.750,61

2007:             €   4.954,29

2008:             €   5.692,52

2009:             €   5.863,37

2010:             €   5.862,70

2011:             €   5.863,91

Gesamt:         € 34.987,40


Frage 14:

Über die in der Beantwortung zu Frage 13 genannten Beträge hinaus sind dem Bundesministerium für Gesundheit keine anderen Versicherungsleistungen bekannt, die „indirekt“ durch das Ministerium über Nutzungsgelder bzw. Mieten oder Betriebskosten bezahlt werden.