14434/AB XXIV. GP
Eingelangt am 15.07.2013
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung

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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
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GZ: BMG-11001/0151-I/A/15/2013
Wien, am 12. Juli 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 14832/J des Abgeordneten Mario Kunasek und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Diese Daten sind nicht bekannt. Laut AIDS-Statistik des BMG wurden in den Jahren von 1982 bis 2012 82 Aids-Erkrankungsfälle gemeldet, die dem Bereich der Hämophilie zuzuordnen waren. Weiters kann festgestellt werden, dass derzeit 55 Hämophile, die HIV-infiziert sind, Leistungen aus dem „HIV-Unterstützungsfonds“ erhalten. Die Anzahl der Hämophilen mit HCV-Infektion ist nicht bekannt.
Frage
2:
Laut
AIDS-Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit sind 63
Hämophile verstorben.
Frage 3:
Dem Bundesministerium für Gesundheit liegen keine diesbezüglichen Informationen vor.
Frage
4:
Im
Folgenden werden die jährlichen Förderbeträge des Bundes ab dem
Jahr 2004 angeführt (die Eingrenzung ab 2004 ergibt sich aus der damaligen
Einführung des ELAK, Papierakten aus den Jahren davor wurden entsprechend
Büroordnung bereits skartiert):
Bundessubvention
2004: € 260.047,29
Bundessubvention 2005: € 270.279,25
Bundessubvention 2006: € 255.206,30
Bundessubvention
2007: € 267.089,29
Bundessubvention 2008: € 259.953,27
Bundessubvention 2009: € 273.211,81
Bundessubvention 2010: € 288.493,50
Bundessubvention 2011: € 284.114,30
Bundessubvention 2012: € 269.908,56
Bundessubvention 2013: € 269.908,56
Frage
5:
Insgesamt
wurden im „HIV-Unterstützungsfonds“ seit Fondsgründung
185 Personen erfasst. Es handelt sich dabei nicht nur um Hämophile,
sondern auch um deren infizierte Ehegattinnen bzw. Waisen, die Leistungen aus
Mitteln der pharmazeutischen Industrie erhalten. Weiters sind auch Personen
berücksichtigt, deren HIV-Infektion auf eine Bluttransfusion
zurückzuführen ist.
Frage
6:
Dazu
sind keine Zahlenangaben möglich. Allerdings wird festgehalten, dass bei
Vorliegen eines Antrags auf Unterstützungsleistung jeder Fall eingehend
medizinisch geprüft wird. Nur wenn bezüglich der HIV-Infektion kein
entsprechender Kausalzusammenhang festgestellt werden kann, kommt es zur
Ablehnung eines Antrags.
Frage
7:
Jeder
Betroffene erhält nach dem Leistungskonzept aus Bundesmitteln eine
monatliche Unterstützungsleistung von € 381,60. Zusätzlich
zahlen die Länder, abhängig vom Wohnort des jeweiligen Betroffenen,
ebenfalls € 381,60. Weiters erhalten HIV-infizierte Bluter (und die von
ihnen infizierten Ehegattinnen), die im Zusammenhang mit einem Plasmaderivat
HIV-infiziert worden sind, monatlich € 763,20 aus Mitteln der
pharmazeutischen Industrie.
Frage
8:
Es
trifft nicht zu, dass der in Rede stehende Fonds seit seinem Bestehen mit einer
„chronischen Unterdotierung“ kämpft. Vielmehr haben die
Fördermittel, die der Bund jährlich zur Verfügung stellt, bisher
immer ausgereicht, um die laut Leistungskonzept vorgesehenen Leistungen
auszuzahlen.
Frage
9:
Grundsätzlich
ist zwar die HIV-Prognose besser geworden, da eine HIV-Infektion insbesondere
bei rechtzeitiger Diagnose und Therapie zu einer nicht heilbaren, aber gut
behandelbaren chronischen Infektion geworden ist. Hepatitis C ist jedoch in
einem großen Teil der Fälle heilbar. Daher wäre eine Infektion
mit HIV, auch wenn der Unterschied zu Hepatitis C wesentlich geringer geworden
ist, immer noch als schwerwiegender anzusehen.
Frage 10:
Es ist nicht vorgesehen, HCV-infizierte Hämophile finanziell zu entschädigen.