14438/AB XXIV. GP

Eingelangt am 15.07.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0168-I/A/15/2013

Wien, am 12. Juli 2013

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 14958/J des Abgeordneten Vock und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Eingangs wird festgehalten, dass die Erfassung der gechippten Hunde einerseits über private Datenbanken (Animaldata, Petcard, IFTA) erfolgt, andererseits die Meldung online selbst mittels Bürgerkarte durchgeführt werden kann, oder der Hund bei der Bezirksverwaltungsbehörde sowie zum Teil auch bei der Gemeinde (im Auftrag der Bezirksverwaltungsbehörde) gemäß § 24a des Tierschutzgesetzes (TSchG) gemeldet wird.

 


Frage 1:

Die Firma Animaldata hat meinem Ressort auf die Anfrage betreffend die Zahl der Hunde, die per 31.12.2012 in der Datenbank von Animaldata erfasst wurden, einen Bericht vorgelegt und die entsprechenden Zahlen übermittelt.

 

Wie schon in der Voranfrage hat die Firma Animaldata jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die übermittelten Daten nur für den Amtsgebrauch im Zusammen-hang mit internen Abgleichungen zur Hundedatenbank verwendet werden dürfen und mitgeteilt, dass eine Veröffentlichung zur Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen des Unternehmens führen könnte.

 

Im Hinblick darauf kann ich zu dieser Frage keine näheren Angaben machen.

 

Frage 2:

Zum 31.12.2012 waren bei Petcard 3246 Hunde in Kärnten registriert.

 

Bezirk

Anzahl der bei Petcard  registrierten Hunde zum 31.12.2012

Hermagor

347

Klagenfurt – Stadt

461

Klagenfurt – Land

580

Sankt Veit an der Glan

389

Spittal an der Drau

630

Villach – Stadt

67

Villach – Land

207

Völkermarkt

102

Wolfsberg

366

Feldkirchen

97

Gesamt

3246

 

Frage 3:

Die Zahlen werden von IFTA nicht bekannt gegeben. Im Übrigen verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 12286/J.

 

Frage 4:

Ja, es kann durchaus zu Doppelerfassungen in den privaten Datenbanken kommen, da es sich um private Dienstleister handelt. Jede/r Tierbesitzer/in hat die Möglichkeit seinen/ihren Hund, zuzüglich zur Meldung gemäß § 24a Tierschutzgesetz (TSchG), bei mehreren privaten nationalen und/oder internationalen Datenbanken zu melden.

 


Frage 5:

Jeder Hund kann nur einmal in der Heimtierdatenbank des Bundes gemeldet werden. Ist der Hund in mehreren privaten Datenbankern erfasst, so erfolgt der Übertrag in die Heimtierdatenbank von jener privaten Datenbank, die als erste die Daten über die Schnittstelle schickt. Beim Versuch der Meldung durch den anderen Anbieter erhält dieser eine Fehlermeldung.

 

Frage 6:

Zum 31.12.2012 waren in der amtlichen Heimtierdatenbank 14050 Hunde in Kärnten registriert.

 

Bezirk

Anzahl der in der Heimtierdatenbank registrierten Hunde zum 31.12.2012

Hermagor

551

Klagenfurt – Stadt

2035

Klagenfurt – Land

1919

Sankt Veit an der Glan

1544

Spittal an der Drau

1528

Villach – Stadt

1030

Villach – Land

1938

Völkermarkt

985

Wolfsberg

1362

Feldkirchen

1158

Gesamt

14050

 

Frage 7:

Animaldata, Petcard und IFTA sind private Tierkennzeichnungsdatenbänke, die bereits viele Jahre vor der gesetzlichen Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht gemäß § 24a TSchG die Registrierungsmöglichkeit in ihrer Datenbank und durch Kooperation mit anderen internationalen Datenbanken die Möglichkeit der internationalen Suche von Hunden angeboten haben.

Unabhängig davon wurde vom Bundesministerium für Gesundheit mit Animaldata, IFTA und Petcard jeweils eine Vereinbarung geschlossen, wonach bestehende sowie ab 1. Juli 2008 erhobene Daten dem Bundesministerium für Gesundheit kostenlos zur Überführung in die Heimtierdatenbank für Hunde und zur Nutzung im Sinne des Tierschutzgesetzes zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch bei Altdaten, dass der/die Tierhalter/in die Daten ergänzt und somit alle Pflichtfelder ausgefüllt sind und genauso wie bei Neudaten ein Auftrag der Tierhalterin/des Tierhalters vorliegt, dass Animaldata, IFTA bzw. Petcard die Meldungen gemäß § 24a TSchG für sie/ihn durchführt.

Daraus ergibt sich, dass die Zahl der in der Heimtierdatenbank für Hunde erfassten Hunde in den einzelnen Bezirken nicht ident mit der Zahl der in privaten Daten-banken erfassten Hunde in den einzelnen Bezirken sein kann.

Frage 8:

Animaldata: Anlässlich der Registrierung wird allen Hundebesitzer/inne/n eine Regi-strierungsbestätigung übermittelt, mit welcher diesen auch die Registriernummer der Heimtierdatenbank (HDB) übermittelt wird. Jene Tierhalter/innen, deren Hund zwar bei Animaldata, aber noch nicht in der Heimtierdatenbank registriert ist, werden in diesem Brief darauf aufmerksam gemacht, dass die Daten für die amtliche Hunderegi-strierung noch zu ergänzen sind, damit der Hund auch nach den gesetzlichen Vorschriften registriert ist.

Ebenso wird bei jedem E-Mail-Schriftverkehr mit den Hundebesitzer/inne/n, deren Hund noch nicht in der Heimtierdatenbank gemeldet ist, ein Hinweis eingefügt, dass die Daten für die amtliche Hunderegistrierung noch zu ergänzen sind.

Darüber hinaus informiert Animaldata alle Hundebesitzer/innen, deren Hund noch nicht in der Heimtierdatenbank gemeldet ist und deren E-Mailadresse hinterlegt ist, periodisch mittels E-Mails, dass die Daten für die amtliche Hunderegistrierung noch zu ergänzen wären.

 

Seit 2013 wird zudem allen Tierbesitzer/inne/n, die eine Änderung an ihrem Daten-satz online vornehmen, die amtliche Registriernummer mittels E-Mail oder per SMS mitgeteilt. Wurden bei einer Online-Änderung andere Daten ergänzt oder geändert als jene, die für die amtliche Hunderegistrierung erforderlich sind, werden diese Tierbesitzer/innen mittels E-Mail oder per SMS auf die unvollständige Registrierung hingewiesen und aufgefordert, die erforderlichen Daten zu ergänzen.

 

Petcard: Seit Einführung der Heimtierdatenbank werden Hundebesitzer/innen (bei Versand der Unterlagen/Petcard) schriftlich auf ihre Meldepflicht hingewiesen bzw. gebeten diese zu überprüfen oder nachträglich zu veranlassen, sollte diese von der Tierärztin/vom Tierarzt noch nicht durchgeführt worden sein.

 

IFTA: Es wurden bei IFTA registrierte Kundinnen und Kunden, die noch nicht in der Heimtierdatenbank eingetragen waren, angeschrieben. Daraus resultierten nur wenige neue Registrierungen.

 

Frage 9:

Animaldata: Aus den oben angeführten Gründen kann hinsichtlich der Anzahl der versendeten Informationen an Hundehalter/innen keine Aussage getroffen werden.

 

Petcard: Seit Einführung der Heimtierdatenbank des Bundes wurden österreichweit ca. 49800 Hundebesitzer/innen schriftlich (per Brief bzw. per Email) auf ihre Meldepflicht hingewiesen.

 

IFTA: Seit Einführung der Heimtierdatenbank des Bundes wurden österreichweit ca. 6000 Briefe in diesem Zusammenhang versendet. Eine Radiowerbung, wo unter Angabe einer kostenfreien Telefonnummer für die Nachregistrierung gemäß § 24a Tierschutzgesetz in ganz Österreich geworben wurde, brachte keine Neuregistrierung.