14451/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0183-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 10. Juli 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14744/J-NR/2013 betreffend Schulpsychologen - aktueller Stand und zusätzlicher Bedarf, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 16. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Zum Stichtag der Anfragestellung sind beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur im Personalplan (Planstellenbereich 3060) 131 Planstellen für Schulpsychologinnen und Schul­psychologen vorgesehen. Zusätzlich zu den Planstellen für Schulpsychologinnen und Schul­psychologen im Bereich der Schulaufsichtsbehörden des Bundes in den Ländern sind auch 48 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (30 Vollzeitäquivalente) beim Österreichischen Zentrum für psychologische Gewaltprävention im Schulbereich (ÖZPGS) beschäftigt, die die Tätigkeit der Schulpsychologie-Bildungsberatung im Bereich Gewaltprävention ergänzen und unterstützen. Weiters sind die gegenwärtigen Planstellen teilweise auch mit Teilzeitkräften besetzt, sodass aktuell insgesamt etwa 200 eingesetzte Schulpsychologinnen und Schul­psychologen (rund 160 Vollzeitäquivalente) an österreichischen Schulen wirksam werden.

In einigen Privatschulen gibt es darüber hinaus Kontrakte mit freiberuflichen Psychologinnen und Psychologen, die am jeweiligen Schulstandort schulpsychologische Unterstützung anbieten. Die genaue Anzahl dieser Psychologinnen und Psychologen, die nicht der Fachaufsicht durch das jeweils bei den Landesschulräten eingerichtete Landesreferat für Schulpsychologie-Bildungsberatung unterliegen, kann vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht eruiert werden.

 

Zu Frage 2:

Für die im Personalplan vorgesehenen Planstellen diesbezüglichen Personalkosten wurde ein Mittelwert pro Bediensteten von EUR 4.333,50 errechnet. Dieser Betrag im Ausmaß von EUR 4.333,50 ergibt einen jährlichen Gesamtbetrag von etwa EUR 7,948 Mio.

Die jährlichen Kosten für die Abgeltung der Leistungen der beim ÖZPGS beschäftigten Schul­psychologinnen und Schulpsychologen betrugen im Jahr 2012 EUR 1,620 Mio.

 

Zu Frage 3:

Da die Tätigkeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen nur zum Teil aus der direkten Beratung bzw. Betreuung von Schülerinnen und Schülern besteht und ein großer Teil der Aufgaben sich auch auf die Unterstützung von Schulen sowie von Lehrerinnen und Lehrern bezieht, ist die Errechnung eines Betreuungsverhältnisses Schüler pro Schulpsychologe nur bedingt aussagekräftig. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in ihrer Tätigkeit auch mit anderen inner- und außerschulischen Helfer­systemen kooperieren und eine direkte schulpsychologische Beratung und Betreuung nicht in allen Fragestellungen und Problemlagen erforderlich ist.

 

Zu Frage 4:

Die aufzuwendende Zeit für schulpsychologische Hilfestellungen ist je nach Problemlage sehr unterschiedlich. Als Durchschnittswerte kann 2,5 Stunden für eine umfassende Beratung und 8 Stunden für eine komplexere Betreuung angegeben werden.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Auf Basis von derart definierten Versorgungszielen in den Bereichen schulpsychologische Einzelfallhilfe und Unterstützung von Schulen ergibt sich unter Bedachtnahme auf obige Ausführungen ein Bedarf von österreichweit rund 200 Planstellen und somit 40 zusätzlichen Planstellen. Die Personalkosten hierfür würden sich auf jährlich rund EUR 2,4 Mio. belaufen.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.