14452/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0184-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 10. Juli 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14745/J-NR/2013 betreffend Post- und Telekom-Mitarbeiter an Schulen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 16. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Offene Stellen im Bereich des Verwaltungspersonals werden im Rahmen der zwingenden Vorgaben des Bundesfinanzrahmengesetzes und auf Basis der geltenden Ausstattungs­richtlinien nachbesetzt. Die personellen Einsparungsvorgaben des Bundesfinanzrahmen­gesetzes werden ab 1. April 2012 soweit wie möglich durch die Nichtnachbesetzung der Reinigungskräfte und den Zukauf der Leistung Fremdreinigung erbracht.

 

Zu Frage 2:

Die Bundesregierung hat sich mit Ministerratsbeschluss vom 6. März 2012 im Rahmen des Konsolidierungsplanes das Ziel gesetzt unter Beachtung der Schwerpunkte Bildung und Sicherheit den Personalstand weiter zu konsolidieren. Vom Aufnahmestopp ausgenommen wurden im Bildungsbereich lediglich die Lehrerinnen und Lehrer. Das Verwaltungspersonal an Bundesschulen, Bezirksschulräten, Landesschulräten und dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur fällt nicht unter diese Ausnahmebestimmung und unterliegt daher den Einsparungsmaßnahmen der Bundesregierung, die für die Jahre 2012 bis 2014 beschlossen wurden. Aufgrund des Ministerratsbeschlusses wurde in der Folge die Planstellen­besetzungsverordnung 2012, BGBl. II Nr. 73/2012, erlassen. Lediglich in absoluten dringenden Einzelfällen können Aufnahmen zur Aufrechterhaltung des notwendigen Dienstbetriebes im Falle einer Pensionierung beim Bundeskanzleramt beantragt werden.

 

Zu Fragen 3 und 4:

Aufgrund der in Beantwortung der Frage 2 ausgeführten rigiden Vorgaben dauern Nach­besetzungen ca. 3 Monate. Dieser Zeitraum ist vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nur bedingt beeinflussbar, da es neben ausführlicher Begründungen, Sachverhalts­darstellungen, Arbeitsplatzbeschreibungen für Nachbesetzungen durch die Landesschulräte einer zunächst bundesinternen Interessentinnen- und Interessentensuche bedarf. Erst bei dessen Erfolglosigkeit und nach Prüfung, ob es sich um einen besonderen Härtefall handelt, kann seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur an das Bundeskanzleramt hinsichtlich der Zustimmung zu einer externen Bewerberinnen- und Bewerbersuche heran­getreten werden. Nach erfolgter Herstellung des Einvernehmens zwischen dem Bundeskanzler­amt und dem Bundesministerium für Finanzen kann in der Folge vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren durchgeführt werden.

 

Zu Fragen 5 bis 7:

Die Verhandlungen werden von den zuständigen Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen, geführt. Im Sommer 2012 fanden Gespräche mit dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur statt.

 

Zu Fragen 8 bis 13:

Vorausgeschickt wird, dass diese Fragestellungen Teil der vom Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen geführten Verhandlungen sind. Allgemein ist festzuhalten, dass hinsichtlich der Tätigkeiten an Schulen in Trägerschaft des Bundes grundsätzlich alle Beschäftigungen, ausgenommen Schulpsychologie-Bildungsberatung, in Betracht zu ziehen wären. Die Anzahl der Planstellen sowie Aussagen zu den Kosten werden im Einzelfall zu beurteilen sein, abhängig vom Anforderungsprofil. Ebenso kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Schulungsbedarf sowie dessen Kosten nicht abgeschätzt werden, da dies von der Qualifikation und den zukünftigen Verwendungen der zu übernehmenden Bediensteten abhängig sein wird.

 

Zu Frage 14:

Die Kosten der zu besetzenden Planstellen finden im Bundesfinanzrahmengesetz ihre Bedeckung und Deckelung.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.