14453/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2013
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BM für Unterricht, Kust und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0185-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 10. Juli 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14746/J-NR/2013 betreffend Sportvereine in Turnsälen öffentlicher Schulen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 16. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 9:

Vorweg wäre darauf hinzuweisen, dass Fragen der Schulerhaltung von öffentlichen Pflicht­schulen, darunter die Nutzung von Gebäuden der von den Ländern, Gemeindeverbänden und Gemeinden erhaltenen öffentlichen Pflichtschulen durch Dritte, keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur betreffen.

 

Die Nutzung von Schulgebäuden des Bundes durch Dritte ist in § 128a des Schulorganisations­gesetzes geregelt. Mit § 128a des Schulorganisationsgesetzes werden die Leiter von Schulen, die vom Bund erhalten werden, ermächtigt, Teile der Schulliegenschaft samt Inventar für nichtschulische Zwecke an Dritte zu überlassen, sofern dadurch die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule (§ 2 Schulorganisationsgesetz) nicht beeinträchtigt wird. Dabei sind Überlassungen unter anderem für sportliche Zwecke vorrangig zu behandeln.

 

Im Hinblick auf die gegebene Dezentralisierung in diesem Bereich obliegt die Entscheidung über Schulraumüberlassungen der jeweiligen Schulleitung bzw. ist der Vertragsabschluss im Zusammenhang mit Schulraumüberlassungen im Wirkungsbereich der einzelnen Bundesschul­standorte angesiedelt. Diesbezügliche Vorgänge werden sohin nicht zentral erfasst und es liegen im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur selbst keine Informationen über Sportvereine vor, die aktuell Turnsäle an den etwa 500 Bundesschulen nutzen. Da eine genaue Auflistung zuvor die Durchführung einer umfangreichen Erhebung an den etwa 500 Bundesschulen voraussetzt, darf um Verständnis ersucht werden, dass im Hinblick auf den damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und den gegebenen Zeitrahmen davon Abstand genommen wird.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.