14453/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.07.2013
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BM für Unterricht, Kust und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0185-III/4a/2013 |
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Wien, 10. Juli 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14746/J-NR/2013 betreffend Sportvereine in Turnsälen öffentlicher Schulen, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 16. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 9:
Vorweg wäre darauf hinzuweisen, dass Fragen der Schulerhaltung von öffentlichen Pflichtschulen, darunter die Nutzung von Gebäuden der von den Ländern, Gemeindeverbänden und Gemeinden erhaltenen öffentlichen Pflichtschulen durch Dritte, keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur betreffen.
Die Nutzung von Schulgebäuden des Bundes durch Dritte ist in § 128a des Schulorganisationsgesetzes geregelt. Mit § 128a des Schulorganisationsgesetzes werden die Leiter von Schulen, die vom Bund erhalten werden, ermächtigt, Teile der Schulliegenschaft samt Inventar für nichtschulische Zwecke an Dritte zu überlassen, sofern dadurch die Erfüllung der Aufgaben der österreichischen Schule (§ 2 Schulorganisationsgesetz) nicht beeinträchtigt wird. Dabei sind Überlassungen unter anderem für sportliche Zwecke vorrangig zu behandeln.
Im Hinblick auf die gegebene Dezentralisierung in diesem Bereich obliegt die Entscheidung über Schulraumüberlassungen der jeweiligen Schulleitung bzw. ist der Vertragsabschluss im Zusammenhang mit Schulraumüberlassungen im Wirkungsbereich der einzelnen Bundesschulstandorte angesiedelt. Diesbezügliche Vorgänge werden sohin nicht zentral erfasst und es liegen im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur selbst keine Informationen über Sportvereine vor, die aktuell Turnsäle an den etwa 500 Bundesschulen nutzen. Da eine genaue Auflistung zuvor die Durchführung einer umfangreichen Erhebung an den etwa 500 Bundesschulen voraussetzt, darf um Verständnis ersucht werden, dass im Hinblick auf den damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand und den gegebenen Zeitrahmen davon Abstand genommen wird.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.