14457/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.07.2013
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juni 2013
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0160-I/4/2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14736/J vom 16. Mai 2013 der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 8.:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Abgabenbehörden gemäß § 115 Bundesabgaben-ordnung (BAO) die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln haben, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diesem gesetzlichen Auftrag wird selbstverständlich auch in Bezug auf die in der gegenständlichen Anfrage genannten Abgabepflichtigen Rechnung getragen.
Gemäß § 48a BAO
besteht im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren oder
Finanzstrafverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung.
Es dürfen daher keine der Öffentlichkeit unbekannten
Verhältnisse oder Umstände aus konkreten Abgaben- oder
Finanzstrafverfahren bekannt gegeben werden.
Mit freundlichen Grüßen