14457/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am     Juni 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0160-I/4/2013

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14736/J vom 16. Mai 2013 der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 8.:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Abgabenbehörden gemäß § 115 Bundesabgaben-ordnung (BAO) die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln haben, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Diesem gesetzlichen Auftrag wird selbstverständlich auch in Bezug auf die in der gegenständlichen Anfrage genannten Abgabepflichtigen Rechnung getragen.

 

Gemäß § 48a BAO besteht im Zusammenhang mit der Durchführung von Abgabenverfahren oder Finanzstrafverfahren die Verpflichtung zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung.
Es dürfen daher keine der Öffentlichkeit unbekannten Verhältnisse oder Umstände aus konkreten Abgaben- oder Finanzstrafverfahren bekannt gegeben werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen