14461/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.07.2013
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0115-I/4/2013
Wien, am 12. Juli 2013
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Riemer Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Mai 2013 unter der Nr. 14740/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend ungarische Volksgruppe in Österreich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wie viele Vereine, Stiftungen und Fonds der ungarischen Volksgruppe sind in Österreich gemeldet? Bitte um Aufstellung nach Mitgliederanzahl!
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Zur Frage 2:
Ø Wie hoch sind die Förderungen an Vereine, Institutionen und Fonds, die der ungarischen Volksgruppe zuzurechnen sind? Bitte um Aufstellung der Förderungen nach Verein, Jahr (ab 2010) und Zweck!
Die unten angeführten Vereine erhielten aufgrund von Förderungsanträgen nach Einholung einer Förderungsempfehlung des Volksgruppenbeirates für die ungarische Volksgruppe folgende Mittel aus der Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes in den Jahren 2010 bis 2012. Die Zahlen für das Jahr 2013 liegen derzeit noch nicht vollständig vor.
Die in den Förderungsverträgen vereinbarten Förderungszwecke sind entsprechend den in Art. 8 Abs. 2 B-VG normierten Zielsetzungen der Förderung von Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung der Volksgruppen und den einschlägigen Bestimmungen des Volksgruppengesetzes formuliert. Da die Mehrzahl der Volksgruppenförderungsverträge mehr als eine Förderungsposition enthalten und größere Förderungswerber üblicherweise mehr als einen Förderungsvertrag pro Förderungsjahr erhalten, ist eine detaillierte Beantwortung nach dem Zweck der Förderungen in Hinblick auf den hohen Arbeitsaufwand, der damit verbunden wäre, nicht möglich.
in Euro
Burgenländisch-Ungarischer Kulturverein:
2010: 117.000,00
2011: 117.000,00
2012: 120.000,00
Zentralverband ungarischer Vereine und Organisationen in Österreich:
2010: 83.350,00
2011: 83.000,00
2012: 83.500,00
Ungarischer Schulverein:
2010: 35.200,00
2011: 35.700,00
2012: 35.200,00
UMIZ - Verein zur Förderung des ungarischen Medien- und Informationszentrums:
2010: 31.500,00
2011: 32.500,00
2012: 34.000,00
Mittelburgenländischer Ungarischer Kulturverein:
2010: 20.000,00
2011: 20.000,00
2012: 17.000,00
"EUROPA"-Club:
2010: 17.000,00
2011: 18.000,00
2012: 18.000,00
Wiener ungarischer Kulturverein Delibab:
2010: 16.500,00
2011: 32.000,00
2012: 29.000,00
Ungarischer Arbeiterverein in Wien:
2010: 12.000,00
2011: 12.000,00
2012: 19.000,00
Volkshochschule der Burgenländischen Ungarn:
2010: 10.000,00
2011: 11.000,00
2012: 11.000,00
Dachverband der unabhängigen ungarischen Vereine in Österreich:
2010: 8.400,00
2011: 8.400,00
2012: 8.400,00
Peter Bornemisza Gesellschaft:
2010: 7.500,00
2011: 7.500,00
2012: 7.500,00
Ungarische Evangelische Gemeinde A.B. in Österreich:
2010: 5.000,00
2011: 5.000,00
2012: 5.000,00
Verein " Unterwarter Heimathaus":
2010: 5.000,00
2011: 5.000,00
2012: 5.000,00
Wiener Ungarisches Röm.-Kath. Seelsorgeamt:
2010: 5.000,00
2011: 5.000,00
2012: 5.000,00
Verein Ungarische Pfadfindergruppe Nr. 72:
2010: 4.400,00
2011: 4.400,00
2012: 4.400,00
KALÁKA Club ökonomische Interessensgemeinschaft der Ungarn in Österreich:
2010: 4.000,00
2011: 4.000,00
2012: 4.000,00
Kulturverein der ungarischen Sprachgruppe in Oberösterreich:
2010: 3.000,00
2011: 3.600,00
2012: 3.000,00
Verein von Siebenbürger Ungarn in Österreich:
2010: 3.000,00
2011: 3.000,00
2012: 3.000,00
Schulverein Komenský:
2010: 2.800,00
2011: 4.000,00
Ungarischer Kulturverein Mattersburg:
2010: 2.800,00
2011: 2.100,00
2012: 1.500,00
Club ungarischer Studenten und Akademiker in Graz:
2010: 2.500,00
2011: 2.500,00
2012: 3.000,00
NAPRAFORGOK-Verein zur Förderung von ungarischem Volkstanz und Volksmusik in Wien:
2010: 1.800,00
2011: 2.000,00
2012: 2.000,00
Oberösterreichische Pfadfinder, Gruppe Arpad:
2010: 1.500,00
2011: 1.500,00
Verband Ungarischer Studenten und Akademiker Innsbruck:
2010: 1.400,00
2011: 1.400,00
2012: 1.400,00
Evangelische Pfarrgemeinde A.B. Siget in der Wart:
2010: 1.300,00
2011: 1.400,00
2012: 1.500,00
Ungarischer Seelsorgedienst der Evangelischen Kirche H.B. in Österreich:
2010: 1.300,00
2011: 980,00
2012: 1.000,00
Diözese Graz Seckau / Ungarische Katholische Gemeinde Graz:
2010: 1.100,00
2011: 1.500,00
2012: 2.000,00
Ungarischer Theaterverein Unterwart:
2010: 1.100,00
2011: 1.100,00
2012: 1.500,00
Leseverein der reformierten Jugend Oberwart
2010: 1.000,00
2011: 1.000,00
2012: 1.500,00
Ungarische Römisch-katholische Kirchengemeinde in Linz:
2010: 1.000,00
2011: 1.000,00
2012: 1.200,00
Ungarisches Studentenheim und Kulturzentrum in Innsbruck:
2010: 1.000,00
2011: 1.000,00
2012: 1.000,00
Unterwarter Gesangsverein:
2010: 1.000,00
2011: 1.000,00
2012: 1.500,00
Bewegung Katholisch-Ungarischer Intellektueller - PAX ROMANA:
2010: 840,00
2011: 900,00
Ungarischer Tanzverein Oberpullendorf:
2010: 520,00
2011: 1.000,00
Österreichisches Institut für Ungarische Studien: :
2011: 2.000,00
An sonstigen Zuschüssen erhielt der Verein „Wiener Ungarische Kulturverein Délibáb“ € 3.000,-- im Jahr 2011 und der Verein „AMAPED Verein Ungarischer Pädagogen“ eine Förderung in Höhe von € 33.000,-- im Jahr 2012 .
Als interkulturelle Projektförderung erhielt der Verein „Volkshochschule der Burgenländischen Ungarn“ jeweils € 3.000,00 in den Jahren 2010, 2011 und 2012.
Zu Frage 3:
Ø Kann die Einhaltung des Zwecks der Förderungen überprüft werden? Falls ja, wer führt die Überprüfung durch? Falls ja, mit welchem Ergebnis?
Gemäß § 11 Volksgruppengesetz hat sich vor Gewährung einer Förderung der Empfänger dem Bund gegenüber vertraglich zu verpflichten, zum Zweck der Überwachung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderungen Organen des Bundes die Überprüfung der Durchführung des Vorhabens durch Einsicht in die Bücher und Belege sowie durch Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und ihnen die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Förderungsempfänger hat sich ferner vor Gewährung einer Förderung dem Bund gegenüber vertraglich zu verpflichten, über die Durchführung des Vorhabens unter Vorlage eines zahlenmäßigen Nachweises zu berichten. Aus dem Bericht müssen die Verwendung der aus Bundesmitteln gewährten Förderungen und aus dem zahlenmäßigen Nachweis eine durch Belege nachweisbare Aufgliederung der Einnahmen und Ausgaben zu entnehmen sein.
Die vom Förderungsnehmer dem Bundeskanzleramt zu übermittelnde Förderungsabrechnung wird von dem für die Förderungskontrolle zuständigen Referat des Bundeskanzleramtes im Hinblick auf die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel geprüft. Wurde eine Förderung nicht widmungsgemäß verwendet, wird dem Förderungsnehmer die Rückzahlung vorgeschrieben und die Einzahlung überwacht.
Zu Frage 4:
Ø Gibt es abgesehen von finanzieller Förderung noch weitere Unterstützungen, die der österreichische Staat an die ungarische Volksgruppe oder deren Vereine, Institutionen und Fonds leistet? Falls ja, bitte um Aufstellung nach Jahren ab 2010!
Art. 8 Abs. 2 B-VG enthält die Staatszielbestimmung, wonach sich die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) zu ihrer gewachsenen sprachlichen und kulturellen Vielfalt bekennt, die in den autochthonen Volksgruppen zum Ausdruck kommt. Sprache und Kultur, Bestand und Erhaltung dieser Volksgruppen sind zu achten, zu sichern und zu fördern.
Mit freundlichen Grüßen