14466/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.07.2013
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF 10.000/0181-III/4a/2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 16. Juli 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14752/J-NR/2013 betreffend Gender und Diversity abseits des Frauentages im BMWF, die die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen am 16. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1, 2 und 9 :
Für die Zentralleitung des Bundesministeriums
für Wissenschaft und Forschung wurden
strategische Personalentwicklungsmaßnahmen erarbeitet, in denen unter
anderem gleich-stellungsspezifische Maßnahmen wie insbesondere die
Förderung von Nachwuchsführungs-kräften unter
Berücksichtigung der Frauenförderung und die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf festgelegt wurden. Ebenso werden Schulungen zur Gleichstellungs-
und Diversitätskompetenz angeboten.
Im Rahmen der Personalentwicklung sollen Seminare
möglichst auch von Teilzeitkräften
besucht werden können, Seminare werden auch halbtags angeboten und
für alle Mitarbeiter/innen werden informelle Kurzveranstaltungen zu
unterschiedlichen aktuellen Themen
veranstaltet. Der Einsatz von Gleitzeit, Teilzeit sowie Telearbeit und die
damit verbundenen Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Dienstzeit
bestehen im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung seit dessen
Gründung im Jahr 2007. Das Bundesministerium beteiligt sich auch an den
vom Bund zur Verfügung gestellten Kinderbetreuungsmöglichkeiten,
insbesondere an der Ferienbetreuung. Im Bundesministerium für Wissenschaft
und Forschung wird Karenz und Teilbeschäftigung nach dem
Väterkarenzgesetz in den verschiedenen Ebenen in Anspruch genommen. Zur
Optimierung der im Hinblick auf eine familienbewusste Personalpolitik
gesetzten Maßnahmen wird derzeit ein Auditverfahren „berufundfamilie“
durchgeführt.
Im Rahmen dieses Prozesses werden aufbauend auf dem
Status quo zur besseren Verein-barkeit von Familie und Erwerbsarbeit Ziele und
Maßnahmen erarbeitet, definiert und bestätigt. Die verbindlich
definierten Ziele und Maßnahmen werden in den folgenden drei Jahren nach
der Erteilung eines Grundzertifikates umgesetzt. Die Bewertung zum Audit
„berufundfamilie“ wird von speziell dafür ausgebildeten
Auditor/innen und Gutachter/innen durchgeführt. Durch das
Zusammenwirken dieser Strategien wird die Gleichstellung zwischen Frauen und
Männer
vorangetrieben und werden weitere Maßnahmen zur Qualifizierung von Frauen
für die Übernahme von Leitungsfunktionen gesetzt.
Zu Fragen 3 und 4:
Gemäß den Bestimmungen des
Ausschreibungsgesetzes 1989 wurde für die Durchführung
des Verfahrens zur Besetzung der Funktion der Leitung der Sektion I eine
Begutachtungs-kommission eingerichtet, deren Endergebnis noch nicht vorliegt. Die
Ausschreibung der
Funktion einer/s Generalsekretärin/s ist im Ausschreibungsgesetz 1989
nicht vorgesehen.
Zu Frage 5:
Die ressortspezifischen Leitungsfunktionen in der Zentralleitung zum Stichtag 31. März 2013 sind in nachstehender Tabelle ersichtlich:
|
Zentralleitung |
||||
|
Leitungsfunktionen |
Gesamt |
M |
F |
Frauenanteil |
|
Generalsekretär/in |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
|
Sektionsleiter/in |
2 |
0 |
2 |
100,00 % |
|
Stv. Sektionsleiter/in |
3 |
3 |
0 |
0,00 % |
|
Abteilungsleiter/in |
28 |
22 |
6 |
21,43 % |
|
Fachexperte/in |
5 |
2 |
3 |
60,00 % |
|
Referatsleiter/in |
33 |
15 |
18 |
54,55 % |
Im Rahmen der Erstellung des Gleichbehandlungsberichtes des
Bundes wurde seitens des Bundeskanzleramtes jene Vorgabe festgelegt,
wonach im Falle dessen, dass eine Person
mehrere Funktionen innehat, grundsätzlich nur die höhere Funktion
auszuweisen ist.
Um durch eine einheitliche Darstellung eine bessere Vergleichbarkeit der Daten
zu gewähr-leisten, wurde dies auch in der gegenständlichen Tabelle
berücksichtigt.
Zu Frage 6:
Die ressortspezifischen Leitungsfunktionen im nachgeordneten Bereich zum Stichtag 31. März 2013 sind in nachstehenden Tabellen ersichtlich:
|
Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik |
||||||
|
Leitungsfunktionen |
Gesamt |
M |
F |
Frauenanteil |
||
|
Direktor/in |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||
|
Stv. Direktor/in |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||
|
Bereichsleiter/in |
3 |
2 |
1 |
33,33 % |
||
|
Abteilungsleiter/in |
11 |
9 |
2 |
18,18 % |
||
|
Leiter/in Fachabteilung |
7 |
6 |
1 |
14,29 % |
||
|
Geologische Bundesanstalt |
||||||
|
Leitungsfunktionen |
Gesamt |
M |
F |
Frauenanteil |
||
|
Direktor/in |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||
|
Stv. Direktor/in |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||
|
Leiter/in Hauptabteilung |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||
|
Leiter/in Fachabteilung |
11 |
10 |
1 |
9,09 % |
||
|
Leiter/in Verwaltung |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||
|
Österreichische Akademie der Wissenschaften |
||||||
|
Leitungsfunktionen |
Gesamt |
M |
F |
Frauenanteil |
||
|
Präsident/in (virtuelle Plst.) |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||
|
Direktor/in |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||
|
Leiter/in Hauptabteilung |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||
|
Leiter/in Verwaltungsstelle |
2 |
1 |
1 |
50,00 % |
||
|
Leiter/in Abteilung |
1 |
0 |
1 |
100,00 % |
||
|
Leiter/in Bibliothek |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||
|
Österreichisches Archäologisches Institut |
||||||
|
Leitungsfunktionen |
Gesamt |
M |
F |
Frauenanteil |
||
|
Direktor/in |
1 |
0 |
1 |
100,00 % |
||
|
Stv. Direktor/in |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||
|
Leiter/in Verwaltung/Personal |
1 |
0 |
1 |
100,00 % |
||
|
Abteilungsleiter/in Bibliothek |
1 |
0 |
1 |
100,00 % |
||
|
Zweigstellenleiter/in |
2 |
1 |
1 |
50,00 % |
||
|
Institut für Österreichische Geschichtsforschung |
||||||||
|
Leitungsfunktionen |
Gesamt |
M |
F |
Frauenanteil |
||||
|
Stv. Direktor/in |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||||
|
Leiter/in Fachabteilung |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||||
|
Studienbeihilfenbehörde |
||||||||
|
Leitungsfunktionen |
Gesamt |
M |
F |
Frauenanteil |
||||
|
Leiter/in |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||||
|
Stv. Leiter/in |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||||
|
Abteilungsleiter/in |
8 |
2 |
6 |
75,00 % |
||||
|
Referatsleiter/in |
5 |
0 |
5 |
100,00 % |
||||
|
Psychologischer Studentenberatungsdienst |
||||||||
|
Leitungsfunktionen |
Gesamt |
M |
F |
Frauen- |
||||
|
Leiter/in Beratungsstelle |
6 |
3 |
3 |
50,00 % |
||||
|
Stv. Leiter/in Beratungsstelle |
4 |
0 |
4 |
100,00 % |
||||
|
Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes |
||||||||
|
Leitungsfunktionen |
Gesamt |
M |
F |
Frauenanteil |
||||
|
Leiter/in |
1 |
0 |
1 |
100,00 % |
||||
|
Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung |
||||||||
|
keine Leitungsfunktionen im Bundesdienst |
||||||||
|
Zentraler Hochschulsportausschuss Österreichs |
||||||||
|
Leitungsfunktionen |
Gesamt |
M |
F |
Frauenanteil |
||||
|
Abteilungsleiter/in |
1 |
1 |
0 |
0,00 % |
||||
|
Wissenschaftsrat |
||||||||
|
Leitungsfunktionen |
Gesamt |
M |
F |
Frauenanteil |
||||
|
Abteilungsleiter/in |
1 |
0 |
1 |
100,00 % |
||||
Im Rahmen der Erstellung des Gleichbehandlungsberichtes des
Bundes wurde seitens des Bundeskanzleramtes jene Vorgabe festgelegt,
wonach im Falle dessen, dass eine Person
mehrere Funktionen innehat, grundsätzlich nur die höhere Funktion
auszuweisen ist.
Um durch eine einheitliche Darstellung eine bessere Vergleichbarkeit der Daten
zu gewähr-leisten, wurde dies auch in den gegenständlichen Tabellen
berücksichtigt.
Zu Frage 7:
Die abgeschlossenen Maßnahmen umfassen unter anderem eine Studie zur Geschlechterpolitik in Wissenschaft und der Forschungsförderung, die Begleitevaluierung zum Programm excellentia oder das ABC der Kinderbüros.
Laufende Maßnahmen sind
der Gabriele Possanner-Staatspreis, der Gabriele Possanner-
Förderungspreis und der Käthe Leichter-Anerkennungspreis sowie die L’Oréal
Österreich-
Stipendien für junge Grundlagenforscherinnen in Österreich. Zudem
werden bewusstseins-bildende Maßnahmen zu Diversitätsthemen getroffen
und in den internen Arbeitsgruppen sowie internationalen Gremien mitgearbeitet.
Neue Maßnahmen sind zum Beispiel die Vorgaben in den Leistungsvereinbarungen der Universitäten und der ÖAW, der Strategiebeirat, Trainingsmaßnahmen für Mitglieder universitärer Gremien, eine Sonderauswertung zur Situation von Studentinnen, frauenbiografische Studien zur Wissenschaftsgeschichte, die Finanzierung von Stipendien zur Teilnahme an der Tagung „Frauen am Land“, sowie die Durchführung und Finanzierung von Veranstaltungen wie beispielsweise auf der BeSt 2013.
Zu Frage 8:
Die Stabstelle Gender- und
Diversitätsmanagement ist – wie jede Organisationseinheit –
zur
Unterstützung der Ressortleitung eingerichtet und in dem in der
Geschäfts- und Personal-
einteilung angeführten Aufgabenbereich tätig. Zur Umsetzung der ihr
übertragenen Aufgaben
wurden ihr Budget- und Personalressourcen zugeordnet. Fünf Bedienstete
sind derzeit in der Stabstelle tätig.
Zu den Aufgabenbereichen gehören die Beratung der Ressortleitung bei der Steuerung von Gleichstellungsprozessen, Erstellung von Positionspapieren, Förderungsmaßnahmen und Diversitäts-Strategien, Monitoring, Koordinierung und Steuerung der Implementierung von Gleichstellungsprozessen (z.B. wirkungsorientierte Budgetierung, Leistungsvereinbarung für Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen), Steuerung von Awareness-Prozessen im Aufgabenbereich, Vertretung in interministeriellen Initiativen sowie nationalen und internationalen Fachgremien.
Zu Frage 10:
Mit der bisherigen Datenbedarfs-Kennzahl „1.4
Aufwendungen für Maßnahmen zur Verein-barkeit von Beruf/Studium und
Familie/Privatleben für Frauen und Männer in Euro“ wurden zwar
die Ausgaben der Universitäten in diesem Bereich gemessen, jedoch konnten
daraus keine konkreten Ergebnisse abgeleitet werden. Die Kennzahl bestand
lediglich aus einem Eurobetrag, der von den Universitäten auch nicht
näher kommentiert werden musste. Im Rahmen einer
Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurde
versucht, die Aussagekraft der Kennzahl zu erhöhen. Die Analyse ergab
jedoch, dass alle in Frage kommenden Begriffe einer exakten Kennzahlendefinition
nicht zugänglich sind, da die Begriffe durchwegs zu unbestimmt sind, um
eine valide Erhebung gewährleisten zu können. Vielmehr werden die
entsprechenden Maßnahmen im narrativen Teil abgefragt, worin u.a.
ausführlich über die
Kinderbetreuungsmaßnahmen, Arbeitszeitflexibilität sowie Wiedereinstieg
in den Beruf berichtet werden muss. Aus diesem Grund wurde die jetzige Kennzahl
1.4 nicht in den Entwurf zur
Novelle der Wissensbilanz-Verordnung 2010 aufgenommen.
Zu Fragen 11 und 12:
Die Übergangsbestimmung zur
Datenbedarfs-Kennzahl „1.3 Geschlechterrepräsentanz im
Berufungsverfahren, die deren letztmalige Erhebung für das Berichtsjahr
2015 vorsieht, wurde ursprünglich deshalb in die Wissensbilanz-Verordnung
2010 aufgenommen, da geplant war, hinsichtlich der Aussagekraft der Kennzahl
eine Evaluierung durchzuführen. Dies wurde auch zwischenzeitlich im Rahmen
einer IHS-Studie veranlasst. Diese kommt im Ergebnis dazu, dass diese Kennzahl
zur Erhebung der Daten zur Präsenz von Frauen in den unterschiedlichen
Phasen der Berufungsverfahren als äußerst sinnvoll erachtet und
darüber hinaus eine Erwei-terung der Kennzahl empfohlen wird.
Diesbezüglich ist daher keinesfalls geplant, die Kennzahl aufzulassen.
Vielmehr soll diese Kennzahl langfristig erhoben werden. Die Streichung der
Übergangsbestimmung kann im Rahmen der nächsten Novelle der
Wissensbilanz-Verordnung
erfolgen. Im derzeit laufenden Novellierungsprozess wird insofern davon
abgesehen, da der
Bericht des IHS BMWF-intern evaluiert wird, um gegebenenfalls eine
Schärfung der Kennzahl vorzunehmen.
Der Bundesminister:
o. Univ.-Prof. Dr.Karlheinz Töchterle e.h.