14468/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

BMJ-Pr7000/0120-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14729/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher, Kollegin und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gerichtsgebühren“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Einnahmen aus Gerichtsgebühren wurden bis zum Jahr 2010 bei den Finanzpositionen 2/13204-8173.903 Elektronischer Gebühreneinzug gemäß AEV und 2/13204-8174.900 Gebühren und Ersätze in Rechtssachen verrechnet. Im Zuge der vom Bundesministerium für Finanzen vorgenommenen Kontenharmonisierung zur Vorbereitung der 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform wurden diese beiden Finanzpositionen ab 2011 zur Finanzposition 2/13204-8170.900 Erlöse für hoheitliche Leistungen zusammengezogen.

Die Einnahmen betrugen in den Jahren        2010          708.183.147,70 Euro

                                                                       2011          766.475.608,49 Euro

                                                                       2012          834.868.031,59 Euro


Ab 2013 erfolgt die Verrechnung der Einzahlungen aus Gerichtsgebühren bei Finanzposition 2-8170.900 Erlöse für hoheitliche Leistungen im Globalbudget 13.02 Rechtsprechung, Detailbudgets 13.02.01 bis 13.02.05. Nach dem Haushaltsinformationssystem des Bundes (HIS) beträgt der Einzahlungsstand zum Stichtag 27. Mai 2013 in den Detailbudgets

13.02.01 Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur            41.583,98 Euro

13.02.02 Oberlandesgericht Wien                                   166.409.256,52 Euro

13.02.03 Oberlandesgericht Linz                                      66.287.674,77 Euro

13.02.04 Oberlandesgericht Graz                                     60.277.068,09 Euro

13.02.05 Oberlandesgericht Innsbruck                             49.982.754,88 Euro

Zu 2 und 3:

Im BVA 2013 sind bei Finanzposition 2-8170.900 Erlöse für hoheitliche Leistungen im Globalbudget 13.02 Rechtsprechung 790.460.000 Euro veranschlagt. Da die Einzahlungen aus Gerichtsgebühren stark von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und insbesondere von der Intensität des Grundverkehrs abhängen, sind sie allerdings schwierig zu prognostizieren. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Bundesvoranschlags 2012 (im Sommer 2011) konnte nur von den Erfolgszahlen des Jahres 2010 ausgegangen werden. Damals wurde die Wirtschaftsentwicklung offenbar zu pessimistisch eingeschätzt.

Zu 4 bis 6:

Einen VA-Ansatz 1/13204 gibt es nicht. VA-Ansatz 2/13204 umfasste die erfolgswirksamen Einnahmen der Justizbehörden in den Ländern.

Die Einnahmen betrugen in den Jahren        2010          779.832.350,69 Euro

                                                                       2011          843.954.780,89 Euro

                                                                       2012          918.133.164,96 Euro

Seit 1. Jänner 2013 gibt es die Gliederung in VA-Ansätze nicht mehr.

Zu 7:

Die letzte Senkung der Gerichtsgebühren wurde mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Justiz (VAJu) vorgeschlagen, indem die Gebühren für Einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt oder Eingriffen in die Privatsphäre entfallen sollten. Dieser Gesetzesvorschlag befindet sich gerade in parlamentarischer Behandlung. Weitere Gebührensenkungen sind derzeit nicht geplant.

 

Wien,      . Juli 2013

 

 

Dr. Beatrix Karl