14468/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.07.2013
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
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BMJ-Pr7000/0120-Pr 1/2013 |
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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Zur Zahl 14729/J-NR/2013
Die Abgeordneten zum Nationalrat Josef Bucher, Kollegin und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gerichtsgebühren“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Einnahmen aus Gerichtsgebühren wurden bis zum Jahr 2010 bei den Finanzpositionen 2/13204-8173.903 Elektronischer Gebühreneinzug gemäß AEV und 2/13204-8174.900 Gebühren und Ersätze in Rechtssachen verrechnet. Im Zuge der vom Bundesministerium für Finanzen vorgenommenen Kontenharmonisierung zur Vorbereitung der 2. Etappe der Haushaltsrechtsreform wurden diese beiden Finanzpositionen ab 2011 zur Finanzposition 2/13204-8170.900 Erlöse für hoheitliche Leistungen zusammengezogen.
Die Einnahmen betrugen in den Jahren 2010 708.183.147,70 Euro
2011 766.475.608,49 Euro
2012 834.868.031,59 Euro
Ab 2013 erfolgt die Verrechnung der Einzahlungen aus Gerichtsgebühren bei Finanzposition 2-8170.900 Erlöse für hoheitliche Leistungen im Globalbudget 13.02 Rechtsprechung, Detailbudgets 13.02.01 bis 13.02.05. Nach dem Haushaltsinformationssystem des Bundes (HIS) beträgt der Einzahlungsstand zum Stichtag 27. Mai 2013 in den Detailbudgets
13.02.01 Oberster Gerichtshof und Generalprokuratur 41.583,98 Euro
13.02.02 Oberlandesgericht Wien 166.409.256,52 Euro
13.02.03 Oberlandesgericht Linz 66.287.674,77 Euro
13.02.04 Oberlandesgericht Graz 60.277.068,09 Euro
13.02.05 Oberlandesgericht Innsbruck 49.982.754,88 Euro
Zu 2 und 3:
Im BVA 2013 sind bei Finanzposition 2-8170.900 Erlöse für hoheitliche Leistungen im Globalbudget 13.02 Rechtsprechung 790.460.000 Euro veranschlagt. Da die Einzahlungen aus Gerichtsgebühren stark von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und insbesondere von der Intensität des Grundverkehrs abhängen, sind sie allerdings schwierig zu prognostizieren. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Bundesvoranschlags 2012 (im Sommer 2011) konnte nur von den Erfolgszahlen des Jahres 2010 ausgegangen werden. Damals wurde die Wirtschaftsentwicklung offenbar zu pessimistisch eingeschätzt.
Zu 4 bis 6:
Einen VA-Ansatz 1/13204 gibt es nicht. VA-Ansatz 2/13204 umfasste die erfolgswirksamen Einnahmen der Justizbehörden in den Ländern.
Die Einnahmen betrugen in den Jahren 2010 779.832.350,69 Euro
2011 843.954.780,89 Euro
2012 918.133.164,96 Euro
Seit 1. Jänner 2013 gibt es die Gliederung in VA-Ansätze nicht mehr.
Zu 7:
Die letzte Senkung der Gerichtsgebühren wurde mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Justiz (VAJu) vorgeschlagen, indem die Gebühren für Einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt oder Eingriffen in die Privatsphäre entfallen sollten. Dieser Gesetzesvorschlag befindet sich gerade in parlamentarischer Behandlung. Weitere Gebührensenkungen sind derzeit nicht geplant.
Wien, . Juli 2013
Dr. Beatrix Karl