14469/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

BMJ-Pr7000/0121-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14732/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ursula Haubner und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Elternteilzeit“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 7:

Ich bedaure, zur vorliegenden Anfrage keinen inhaltlichen Beitrag leisten zu können. Statistische Daten zu den einschlägigen Gerichtsverfahren (Fragepunkte 1 bis 7) sind über die elektronischen Register der Verfahrensautomation Justiz (VJ) nicht auswertbar, weil für die angefragten Fälle (Antrag auf „Elternteilzeit“) kein eigener Fallcode besteht. Daher sind auch die Fragen zu Anfall und Verfahrensausgang nicht automationsunterstützt beantwortbar. Aus der VJ ergibt sich lediglich, dass mit 30. April 2013 beim Arbeits- und Sozialgericht Wien 2.226 arbeitsrechtliche und 5.879 sozialrechtliche Klagen anhängig sind (Fragepunkt 7).


Eine händische Recherche durch bundesweite Akteneinsicht würde einen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand auslösen, weshalb ich um Verständnis bitte, dass ich von einem derartigen Berichtsauftrag abgesehen habe.

Zu 8 bis 12:

Diese Fragen fallen nicht in meinen Wirkungsbereich.

 

Wien,      . Juli 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl