14470/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.07.2013
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

BMJ-Pr7000/0123-Pr 1/2013


Republik Österreich
die bundesministerin für justiz

 

 

Museumstraße 7

1070 Wien

 

Tel.: +43 1 52152 0

E-Mail: team.pr@bmj.gv.at

 

 

 

Frau
Präsidentin des Nationalrates

 

 

Zur Zahl 14753/J-NR/2013

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Stand der Ermittlungen zu freiheitlicher Parteifinanzierung in Kärnten durch Schutzgeldzahlungen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Einleitend ersuche ich um Verständnis, dass Auskünfte über verdächtige Personen, über den Ermittlungsstand (bzw. zur Verdachtslage) sowie über einzelne Ermittlungsschritte im Hinblick auf den Schutz der überwiegenden Rechte der Verfahrensbeteiligten und vor einer Gefährdung der Ermittlungszwecke nicht zulässig sind, was im Grundsatz der Nichtöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens (§ 12 StPO) zum Ausdruck kommt.

Zu 1:

Zu dem aufgrund einer Anzeige des Erstanfragestellers vom 18. März 2011 eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden vier weitere schriftliche Eingaben (vom 15. Februar 2012, 30. August 2012, 17. September 2012 und 21. Jänner 2013) eingebracht, die als Anzeigen zu werten sind.


Zu 2 und 3:

Die zuständige Staatsanwaltschaft führt im Wege des Bundesamtes für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) umfangreiche Ermittlungen durch. Im Übrigen verweise ich auf meine einleitenden Bemerkungen.

Zu 4 und 7:

Die Sachverhaltsdarstellungen vom 11. Dezember 2012 bzw. 21. Jänner 2013 betreffend den Faktenkreis „Umfahrung Bad St. Leonhard“ wurden von der zuständigen Staatsanwaltschaft geprüft. Für eine amtswegige Fortführung eines bereits im Jahre 2010 zur Einstellung gelangten bezughabenden Ermittlungsverfahrens gegen G. D. boten die Eingaben keinen Anlass. Die Eingabe vom 21. Jänner 2013 ist jedoch auch Gegenstand des zu Fragepunkt 1. genannten Ermittlungsverfahrens.

Zu 5 und 6:

Die exakte Zahl der erstatteten Anzeigen lässt sich aus der Verfahrensautomation Justiz nicht verlässlich eruieren, weil es infolge von Verfahrenstrennungen bzw. -vereinigungen zu einer mehrfachen registermäßigen Erfassung der identen Anzeige gekommen sein kann. Nach den mir vorliegenden Berichten ist etwa von 90 (in einigen Fällen jedoch den identen Sachverhalt betreffenden) Anzeigen auszugehen, die nach dem 31. März 2009 gegen die bis zum 28. März 2013 amtierenden Mitglieder der Landesregierung Dörfler II bei den Staatsanwaltschaften einlangten, und nicht offenbar haltlos waren sowie einen Bezug zur politischen Tätigkeit der Angezeigten aufweisen.

Aktuell sind insgesamt neun Verfahren gegen fünf der bis zum 28. März 2013 amtierenden Mitglieder der Kärntner Landesregierung bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt bzw. der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption anhängig.

Zu 8:

Das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem Verkauf von Schloss Reifnitz richtet sich gegen elf namentlich bekannte Beschuldigte sowie gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts der Untreue, teils in Form der Beitragstäterschaft.

Ich ersuche aus den einleitend angeführten Gründen um Verständnis, dass nähere Auskünfte nicht erfolgen können.

Zu 9:

Aus den Berichten der staatsanwaltschaftlichen Behörden ergibt sich, dass im Zuge der Causa Connect auch verschiedene Zahlungsflüsse auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft werden.


Zu 10:

Nach den mir vorliegenden Informationen besteht zwischen der Staatsanwaltschaft und der zuständigen Finanzstrafbehörde ein entsprechender Informationsaustausch.

 

Wien,      . Juli 2013

 

 

 

Dr. Beatrix Karl