14474/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.07.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0543-III/1/b/2013
Wien, am . Juli 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 16. Mai 2013 unter der Zahl 14750/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Einkünfte von Uwe Sailer und Überweisungen an datenforensik.at“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Nein.
Zu Frage 3:
Ein unzulässiger Spill-Over wird durch § 56 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 verhindert, der durch die Festlegung einer sanktionierten Verpflichtung sicherstellt, dass eine Nebenbeschäftigung nicht so ausgeübt wird, dass sie den Beamten an der Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten hindert, die Vermutung der Befangenheit hervorruft oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährdet.
Zu Frage 4:
Soweit § 56 Abs. 2 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 eingehalten wird, spricht nichts gegen die Ausübung dieser Nebenbeschäftigung.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.