14475/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.07.2013
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0590-II/2013
Wien, am . Juli 2013
Der Abgeordnete zum Nationalrat Werner Neubauer und weitere Abgeordnete haben am 16. Mai 2013 unter der Zahl 14751/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Kontakte und Verfehlungen des U. S.“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 1a und 1b:
Die in der parlamentarischen Anfrage genannte Person war zum Zeitpunkt der Bearbeitung des in der Anfrage bezeichneten Aktes dem damaligen Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung Oberösterreich als Spezialist für „Datenauswertung und -aufbereitung“ dienstzugeteilt. Demgemäß war es auch erforderlich, ihm Einsicht in die Akten dieser Dienststelle zu ermöglichen.
Zu Frage 2:
Aufgrund fehlender Konkretisierung kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden, auf welches E-Mail in der gegenständlichen Anfrage Bezug genommen wird. Aus diesem Grunde muss von einer weiteren Beantwortung der Frage Abstand genommen werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Entfallen aufgrund der Beantwortung der Frage 2.
Zu Frage 5:
Ja.
Zu Frage 5a:
Eine Überwachung sowie eine Ermittlung gegen natürliche sowie juristische Personen ist grundsätzlich nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen gemäß den Be-stimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes oder der Strafprozessordnung möglich. Sollten etwaige Kontakte bestanden haben bzw. bestehen, welche ein strafrechtliches Verhalten beinhalten, so wurde bzw. wird dies der Staatsanwaltschaft angezeigt. Im Übrigen sind Meinungen und Einschätzungen nicht Gegenstand des parlamentarischen Interpellations-rechts.