14481/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.07.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 17.07.2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0154-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14839/J/J betreffend „Geldflüsse der "gemeinnützigen" Sozialbau AG an die SPÖ“, welche die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen am 22. Mai 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:
Die gesamte Tätigkeit gemeinnütziger Bauvereinigungen (gBV) unterliegt gemäß § 23 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.
Die Einhaltung dieser Grundsätze, worunter auch die angesprochenen ordnungsgemäßen Auftragsvergaben fallen, hat unter eigener zivil- und strafrechtlicher Verantwortung jedes einzelnen Organmitgliedes einer gBV zu erfolgen. Gleichzeitig sind diese Grundsätze Teil der Basis für die jährliche Gebarungsprüfung durch den Revisionsverband und die darauf beruhende behördliche Aufsicht der Länder.
Meinem Ressort kommt hingegen gemäß
Art. 11 Abs. 1 Z 3 B-VG nur die
legistische Zuständigkeit für das WGG zu, weswegen der Inhalt der
Anfrage keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts betrifft.