14481/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.07.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 17.07.2013

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0154-IM/a/2013

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14839/J/J betreffend „Geldflüsse der "gemeinnützigen" Sozialbau AG an die SPÖ“, welche die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen am 22. Mai 2013 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 8 der Anfrage:

 

Die gesamte Tätigkeit gemeinnütziger Bauvereinigungen (gBV) unterliegt gemäß § 23 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit.

 

Die Einhaltung dieser Grundsätze, worunter auch die angesprochenen ordnungsgemäßen Auftragsvergaben fallen, hat unter eigener zivil- und strafrechtlicher Verantwortung jedes einzelnen Organmitgliedes einer gBV zu erfolgen. Gleichzeitig sind diese Grundsätze Teil der Basis für die jährliche Gebarungsprüfung durch den Revisionsverband und die darauf beruhende behördliche Aufsicht der Länder.

 

Meinem Ressort kommt hingegen gemäß Art. 11 Abs. 1 Z 3 B-VG nur die
legistische Zuständigkeit für das WGG zu, weswegen der Inhalt der Anfrage keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts betrifft.