14482/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.07.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 17.07.2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0156-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14846/J betreffend „Ausgaben für Asylberechtigte“, welche die Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen am 22. Mai 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Der vorläufige Aufwand für Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte für das Jahr 2012 beträgt € 12.677.366,17. Es handelt sich dabei um 3.723 Fälle.
Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:
Der vorläufige Aufwand für Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte für das Jahr 2012 beträgt € 870.819,88. Es handelt sich dabei um 296 Fälle.
Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:
Der vorläufige Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte für das Jahr 2012 beträgt € 274.984,62. Es handelt sich dabei um 418 Fälle.
Der vorläufige Aufwand für die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für Asylberechtigte für das Jahr 2012 beträgt € 1.835.734,02. Es handelt sich dabei um 1.734 Fälle.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Der vorläufige Aufwand für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte für das Jahr 2012 beträgt € 6.878,10. Es handelt sich dabei um 12 Fälle.
Der vorläufige Aufwand für die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld für subsidiär Schutzberechtigte für das Jahr 2012 beträgt € 88.785,06. Es handelt sich dabei um 106 Fälle.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Für Anspruchsberechtigte mit der Codierung "Flüchtling" in der Familienbeihilfen-datenbank wurde im Jahr 2012 ein Betrag von € 26.368.487,42 an Familienbeihilfe ausbezahlt.