14484/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.07.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0189-III/4a/2013 |
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Wien, 11. Juli 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14783/J-NR/2013 betreffend „Kreuze blieben an Kooperativer Mittelschule abgehängt“, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 21. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
In Wien werden alle noch nicht als Neue Mittelschulen geführten Hauptschulen als Kooperative Mittelschulen geführt. Laut aktuellem Schulenverzeichnis gibt es derzeit in Wien 57 Hauptschulen, die noch nicht in Neue Mittelschulen übergeführt wurden.
Zu Frage 2:
Grundsätzlich darf darauf hingewiesen werden, dass in Entsprechung der bundesverfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung bei den Angelegenheiten der äußeren Organisation von öffentlichen Pflichtschulen, darunter Regelungen betreffend die Errichtung, Erhaltung und Auflassung von allgemein bildenden Pflichtschulen, darunter als Kooperative Mittelschulen geführte Hauptschulen, dem Bund ausschließlich die Grundsatzgesetzgebung zukommt. Fragen der Erhaltung, wie die Instandhaltung bzw. Sanierung des Schulgebäudes, von als Kooperative Mittelschulen geführten Hauptschulen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes und können daher nicht beantwortet werden.
Zu Frage 3:
Unter Hinweis auf § 42 Abs. 7 des Wiener Schulgesetzes, LGBl. Nr. 20/1976 idgF., betreffen Fragestellungen, die sich auf die Erhaltung von allgemein bildenden Pflichtschulen beziehen, keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.