14485/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0190-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 11. Juli 2013

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14784/J-NR/2013 betreffend Abhängung von Kreuzen an einer Schule, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 21. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

Aus der Behauptung der im einleitenden Teil der Parlamentarischen Anfrage zitierten Aussendung, wonach es sich in der Frage der Abnahme eines Kreuzes um eine Wiener Volksschule handeln soll, ergibt sich, dass es sich dabei um keine Vollziehung des Bundes handelt. Dies zeigt insbesondere § 42 Abs. 7 des Wiener Schulgesetzes, LGBl. Nr. 20/1976 idgF. Eine Beantwortung dieser schulerhaltungsbezogenen Frage und der daran anknüpfenden Folgefragestellungen durch ein oberstes Organ des Bundes ist daher nicht möglich und zulässig.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.