14485/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.07.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0190-III/4a/2013 |
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Wien, 11. Juli 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14784/J-NR/2013 betreffend Abhängung von Kreuzen an einer Schule, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 21. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
Aus der Behauptung der im einleitenden Teil der Parlamentarischen Anfrage zitierten Aussendung, wonach es sich in der Frage der Abnahme eines Kreuzes um eine Wiener Volksschule handeln soll, ergibt sich, dass es sich dabei um keine Vollziehung des Bundes handelt. Dies zeigt insbesondere § 42 Abs. 7 des Wiener Schulgesetzes, LGBl. Nr. 20/1976 idgF. Eine Beantwortung dieser schulerhaltungsbezogenen Frage und der daran anknüpfenden Folgefragestellungen durch ein oberstes Organ des Bundes ist daher nicht möglich und zulässig.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.