14486/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0191-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 11. Juli 2013

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14785/J-NR/2013 betreffend fehlerhafte Angabe bei der Englisch-Zentralmatura, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 21. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 6:

Mit der Erstellung der Reifeprüfungsaufgaben ist das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) betraut. Bis zum Haupt­termin 2013 entstanden die Prüfungsaufgaben in den lebenden Fremdsprachen (AHS) in Kooperation mit der Universität Innsbruck, die im Rahmen eines Vertrags mit dem BIFIE Grundlagenarbeit, Konzeptentwicklung, Aus- und Fortbildung der Aufgabenersteller, Qualitäts­sicherung, testpsychologische Begleitung und Zusammenstellung der Prüfungsaufgaben leistete. Seit 2012 werden in einem Übergangsprozess diese Aufgaben sukzessive vom BIFIE direkt übernommen, die Kooperationen mit den Universitäten beschränken sich danach auf wissenschaftliche Review-Prozesse und Begleitforschungsprojekte. Die Aufgabenersteller sind eigens dazu ausgebildete Lehrkräfte der betreffenden Schulformen und Fächer, die diese Tätigkeit neben ihrem Unterricht ausüben. Damit soll sichergestellt werden, dass die Aufgaben­entwicklung mit den Erfordernissen der Schulrealität einhergeht. Aus Gründen der Vertrau­lichkeit und der Geheimhaltung der Prüfungsaufgaben im Vorfeld können grundsätzlich keine Namen von am Aufgabenprozess beteiligten Personen genannt werden. Im Rahmen der Feldtestung und des Standard-Settings haben sich jedoch mehr als 15 Expertinnen und Experten – darunter auch Native Speaker – mit der Aufgabe auseinander gesetzt.


Seriöse Angaben über die Kosten einer einzelnen Prüfungsaufgabe sind im gegenwärtigen Entwicklungsstadium durch die Verflechtung von Grundlagenarbeit, Ausbildung der Aufgaben­ersteller, Feldtestungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen nicht möglich.

 

Zu Fragen 7 bis 10:

Der genannte Apostroph ist tatsächlich falsch gesetzt. Dass abgesehen davon beim Haupt­termin 2013 keinerlei Fehler in den insgesamt 40 unterschiedlichen Aufgabenheften aufgetreten sind, darf als Hinweis auf die hohe Qualität der Leistung aller am Aufgabenerstellungsprozess beteiligten Personen betrachtet werden. Ziel des BIFIE ist klarerweise eine Null-Fehler-Leistung, was durch noch sorgfältigeres Lektorieren der Prüfungsaufgaben erreicht werden soll.

 

Der Schreibfehler in der zitierten Aufgabenstellung hat keine Auswirkungen auf die Erfüllung der Schreibaufträge gezeigt. In keinem einzigen Fall kam es zu fehlerhaften Ergebnissen, die auf diesen Angabefehler rückführbar gewesen wären. Während der Korrektur der Prüfungsarbeiten im Haupttermin der Reifeprüfung 2013 gab es zu diesem Punkt keine einzige Anfrage der korrigierenden Lehrkräfte an den Helpdesk des BIFIE.

 

Die oben genannten Umstände lassen deshalb erwarten, dass es durch den falsch gesetzten Apostroph nicht zu Beeinträchtigungen der Kandidatenleistungen gekommen ist. Die vom BIFIE routinemäßig vorgenommene Post-Test-Analyse anhand von repräsentativen Stichproben wird aus gegebenem Anlass auch dieses Detail untersuchen. Ergebnisse werden im Herbst 2013 vorliegen.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.