14490/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14818/J des Abgeordneten Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter wie folgt:

 

Frage 1:

 

UNIQA/Kfz Versicherung:

Diese wurde erstmalig 1991 abgeschlossen. Es ist heute nicht mehr nachzuvollziehen, welche/r Sachbearbeiter/in diese Versicherung angebahnt hat.

Anzunehmen ist, dass die Anbahnung durch mein Ministerium erfolgt ist.

 

HDI/Messe und Ausstellungsversicherung:

Diese (einmalige, für ein Jahr abgeschlossene) Versicherung wurde vom zuständigen Sachbearbeiter des Ministeriums aufgrund des Anlassfalles (Versicherung eines Gemäldes für eine Ausstellung) angebahnt.

 

Wiener Städtische Versicherung/Kollektivunfallversicherung:

Die Kollektivunfallversicherung sowie Vermögenshaftpflichtversicherung bei der Wiener Städtischen für die Sachverständigen wurde aufgrund der spezifischen Erfordernisse bei der Beurteilung von Blindenführhunden vom BMASK in die Wege geleitet (exponierte Situation bei den Beurteilungen, hoher Vermögenswert, wenige geeignete Sachverständige).

 

Von den drei vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs auf Anfrage des Ministeriums genannten Unternehmen wurden Angebote eingeholt und das preis- und leistungsmäßig beste Angebot gewählt.

 

 

 

 

Donau Allgemeine Versicherung AG/Kfz Versicherung:

Die Grundpolizze für die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Haftpflichtversicherung ist datiert vom 18.02.1969 .Bestehende Rahmenverträge mit drei anderen Versicherungsunternehmen standen als Alternativangebote zur Verfügung.

Der Abschluss wurde vom zuständigen Sachbearbeiter des Unternehmens angebahnt.

 

 

Frage 2:

 

Die Frage 2 wird in Form nachstehender Tabelle für den Zeitraum von 2006 bis 22.05.2013 beantwortet:

 

Versicherungssparte

Versicherungsunternehmen

Gesamtbetrag

Kraftfahrzeugversicherung

UNIQA Versicherungen AG

€ 29.285,64

Donau Allgemeine Versicherung AG

Messe- und Ausstellungsversicherung

HDI Versicherung AG

€ 166,50

Kollektivunfallversicherung/

Vermögenshaftpflichtversicherung

Wiener Städtische Versicherung

€ 9.902,51

 

 

Frage 3:

 

Grundsätzlich bestehen die erbrachten Leistungen der einzelnen Versicherungsunternehmen darin, die KFZ-, die Messe- und Ausstellungs- sowie die Kollektivunfallversicherung/Vermögenshaftpflichtversicherung sicherzustellen.

Sollte die erbrachte Leistung im Schadensfall gemeint sein, gilt Folgendes:

Im fraglichen Zeitraum wurden vier Schadensfälle bei der UNIQA Versicherungs AG registriert (mit anderen beteiligten Fahrzeuglenkern), wobei die Versicherung in keinem Fall leisten musste, da die gegnerischen Kraftfahrzeuglenker Schuld an den Unfällen trugen.

Im Jahr 2007 verursachte ein Bediensteter der Arbeitsinspektion einen Verkehrsunfall. Die Leistung der Donau Allgemeine Versicherung AG an den Unfallgegner ist nicht bekannt.

 

 

Frage 4:

 

Es wurden die jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften eingehalten. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen.

 

 

Fragen 5 bis 9:

Die Gebarung meines Ressorts wird nach Notwendigkeit auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von den nach der Geschäftseinteilung zuständigen Stellen überprüft.

Es gehört im Allgemeinen nicht in den Geschäftsbereich der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), Überprüfungen vorzunehmen, insbes. wenn entsprechenden Geschäfte nicht über sie abgeschlossen wurden.

 

 

Frage 10:

 

Grundsätzlich obliegt es dem Rechnungshof, einen Prüfungsplan, welcher Teil der Gebarung wann geprüft wird, zu erstellen.

 

 

Fragen 11 und 12:

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

 

Frage 13:

 

Der Beantwortung dieser Frage steht ein unverhältnismäßig großer Verwaltungs­aufwand entgegen. Das Prämienvolumen ist aus der Betriebskostenabrechnung der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) für meine Mitarbeiter/innen nicht ohne unverhältnismäßig großem Aufwand eruierbar.

 

 

Frage 14:

 

Versicherungsleistungen, die durch Mieten oder Betriebskosten von meinem Ministerium an die BIG bezahlt werden, können nur mittels Angaben durch die BIG beantwortet werden. Da eine Aufschlüsselung dieser Daten nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand für Mittarbeiter/innen der BIG erbracht werden könnte und keine andere Möglichkeit zur Eruierung der Daten besteht, kann die Frage 14 nicht beantwortet werden.