14492/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.07.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14865/J des Abgeordneten Walter Schopf, Genossinnen und Genossen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Die nachfolgende Tabelle beruht auf Daten des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und zeigt die durchschnittliche Anzahl aller Personen, die in den Jahren 2010, 2011 und 2012 bei Zeitarbeitsfirmen beschäftigt waren. Es ist daher nicht nur das „Leasingpersonal“ umfasst:
|
|
Beschäftigte |
davon Arbeiter/innen |
davon Angestellte |
||||||
|
Jahr |
M + F |
M |
F |
M + F |
M |
F |
M + F |
M |
F |
|
2010 |
74.345 |
55.205 |
19.140 |
50.319 |
41.473 |
8.846 |
20.026 |
13.732 |
10.294 |
|
2011 |
83.407 |
62.158 |
21.249 |
57.784 |
47.427 |
10.357 |
25.623 |
14.731 |
10.892 |
|
2012 |
82.328 |
61.330 |
20.998 |
57.431 |
47.422 |
10.009 |
24.897 |
13.908 |
10.989 |
M = Männer, F = Frauen
Gemäß der derzeit geltenden
Bestimmung des § 13 Abs. 4 Arbeitskräfteüberlassungsgesetz
(AÜG) hat der Überlasser der zuständigen Gewerbebehörde
einmal jährlich zum Stichtag Ende Juli Daten über die Anzahl der
überlassenen Arbeitskräfte, gegliedert nach Geschlecht,
Staatsbürgerschaft, Arbeitern und Angestellten sowie über die Anzahl
der Beschäftiger und über die Dauer der Überlassungen bis zu
einem Monat, bis drei Monate, bis sechs Monate, bis ein Jahr und über ein
Jahr,
bekanntzugeben. Die von meinem Ressort unter Zugrundelegung dieser gesetzlichen
Regelung jährlich durchgeführte Statistikerhebung zum Stichtag 31.
Juli ergab für die Jahre 2010, 2011 und 2012 folgende Ergebnisse:
|
|
Beschäftigte |
davon Arbeiter/innen |
davon Angestellte |
||||||
|
Jahr |
M + F |
M |
F |
M + F |
M |
F |
M + F |
M |
F |
|
2010 |
66.054 |
51.079 |
14.975 |
53.115 |
44.263 |
8.852 |
12.939 |
6.816 |
6.123 |
|
2011 |
74.783 |
57.919 |
16.864 |
61.091 |
50.667 |
10.424 |
13.692 |
7.252 |
6.440 |
|
2012 |
78.414 |
61.299 |
17.115 |
63.512 |
53.269 |
10.243 |
14.902 |
8.030 |
6.872 |
M = Männer, F = Frauen
Im Rahmen einer Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung werden von der Statistik Austria Haushalte befragt, wobei eine Frage lautet „Sind Sie über eine Leih- oder Zeitarbeitsfirma beschäftigt?“ Der Mikrozensus ist eine Stichprobe in Haushalten, wobei Woche für Woche ca. 1.500 Haushalte befragt werden. Diese Daten werden anschließend auf die jeweilige Bevölkerungszahl hochgerechnet. Für die Jahre 2010, 2011 und 2012 wurden dazu folgende Jahresdaten (Jahresdurchschnitte) erhoben:
|
|
Beschäftigte |
davon Arbeiter/innen |
davon Angestellte |
||||||
|
Jahr |
M + F |
M |
F |
M + F |
M |
F |
M + F |
M |
F |
|
2010 |
69.800 |
43.900 |
25.900 |
48.500 |
34.400 |
14.200 |
21.300 |
9.500 |
11.700 |
|
2011 |
81.100 |
52.900 |
28.200 |
57.800 |
41.300 |
16.600 |
23.300 |
11.600 |
11.700 |
|
2012 |
77.500 |
48.700 |
28.800 |
53.600 |
35.900 |
17.700 |
23.800 |
12.800 |
11.000 |
M = Männer, F = Frauen
Fragen 3 bis 7:
Es liegen mir leider
keine qualitätsgesicherten Daten zu diesen Fragen vor: Eine
diesbezügliche Datenauswertung würde bei den
Sozialversicherungsträgern erhebliche Zeit- und Personalressourcen in
Anspruch nehmen. Hinzu kommt die Schwierigkeit einer zielgenauen Abgrenzung
zwischen überlassenen Arbeitskräften und fix
beschäftigten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen: Eine aufwendige
Auswertung nach Wirtschaftsklassen über die Anzahl der Versicherten bei
Arbeitskräfteüberlassern würde keine genauen Ergebnisse liefern,
da viele Betriebe Mischbetriebe sind und Versicherte nicht explizit als
Leiharbeiter geführt werden. Ebenso würden bei echten Arbeitskräfteüberlassern
fix beschäftigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen miteingerechnet werden
und auch aus der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA)
stehen nur Daten geprüfter Dienstgeber/Dienstgeberinnen zur Verfügung.
Frage 8:
Mein Ressort hat
keine Kenntnis von Gerüchten, nach denen Zeitarbeitsfirmen Mitarbeiter
oder Mitarbeiterinnen für die Dauer von Zwickel- oder Fenstertage von der
Sozialversicherung abmelden bzw. langten bis dato auch keine
diesbezüglichen
Beschwerden von überlassenen Arbeitskräften im Bundesministerium
für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz ein.
Fragen 9 und 10:
Für ein solches Vorgehen sind keinerlei Hinweise bekannt. Bei einer arbeitsrechtlich durchlaufenden Beziehung wäre eine solche Vorgangsweise gemäß § 539 und § 539a ASVG jedoch unzulässig und ein Scheingeschäft ohne rechtliche Bedeutung (§ 539a Abs. 3 ASVG).