14493/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2013
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14978/J der Abgeordneten Kickl u.a. wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Zunächst halte ich fest, dass das Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode einen umfangreichen Katalog zur Weiterentwicklung der Qualifizierungsmaßnahmen enthält. Um nur einige wenige Beispiele hervorzuheben: Generelle Hebung des Qualifizierungsniveaus der Arbeitsuchenden, Sicherstellung der Ausbildungsgarantie – Ausweitung der Fachkräfteausbildung, Fachausbildungen für Personen mit Migrationshintergrund, Ausweitung der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte, und die
Einrichtung von Qualifizierungsverbünden.

Entsprechend meiner prioritären Zielorientierung,  der Ausbildungsgarantie für Jugendliche und  der unverzüglichen Unterstützung zur Aufnahme einer Beschäftigung,
habe ich die zuständige Fachsektion des Ministeriums wie auch den Vorstand des Arbeitsmarktservice mit der Ausarbeitung entsprechender Vorschläge beauftragt und bereits am 2. März 2009 dem Arbeitsmarktservice Österreich folgende Vorgaben gegeben:

              Die laufenden Maßnahmen nach § 30b BAG und JASG sind unverzüglich um bis zu 2.000 Ausbildungsplätze für Lehrstellen suchende Jugendliche aufzustocken.

              Ein Sonderprogramm zur Qualifizierung arbeitsuchender Jugendlicher im Alter zwischen  19  und  25  Jahren  im Ausmaß von rd. 10.000 Ausbildungsplätzen
mit den Kernelementen fachliche Weiter-, Höher- und Umschulung sowie vorgeschaltetes Screening und Orientierung)  ist einzurichten.

In Reaktion auf die schwere weltweite Wirtschaftskrise habe ich die Ausarbeitung einer Reform der Kurzarbeitsbeihilfe in Auftrag gegeben, die mit 1. 2. 2009 in Kraft getreten ist. Dabei wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, Kurzarbeit mit Qualifizierungsmaßnahmen zu verbinden. Die Höchstdauer für die Gewährung der Kurzar-


beitsbeihilfe wurde auf 24 Monate, jene der Kurzarbeitsbeihilfe mit Qualifizierungsmaßnahmen auf maximal 18 Monate ausgeweitet. Für die betroffenen Unternehmen bietet das AMS  Qualifizierungsberatungen  oder Flexibilitätsberatungen aktiv an.

Schließlich wurde im Zuge des SRÄG 2012 - diese Bestimmung ist mit Wirksamkeit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten – die Möglichkeit des Wechsels von Kurzarbeit zu Kurzarbeit mit Qualifizierung geschaffen.

Darüber hinaus habe ich den Auftrag gegeben, beim Arbeitsmarktservice eine Projektarbeitsgruppe  einzurichten:  Ziel  dieser  Arbeitsgruppe  ist  die  Erarbeitung  von
Vorschlägen in in Hinblick auf das Ziel der Budgetkonsolidierung einerseits und die Effektivitäts- und Effizienzsteigerung im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik anderseits. Meine Vorgabe wurde vom Verwaltungsrat am 11. Mai 2010 beschlossen, die Arbeitsgruppe hat ihre Arbeit noch nicht beendet.

Weiters habe ich in Umsetzung des Regierungsprogramms dem Arbeitsmarktservice neue Zielvorgaben gegeben und im Zusammenhang mit Fragen der Effektivität und Effizienz der diversen Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen wie auch ihrer Ausrichtung auf die verschiedenen Zielgruppenpersonen dem Arbeitsmarktservice eine weitreichende Durchführungsorientierung gegeben.

Ich habe das AMS insbesondere beauftragt,

„den (Wieder)Einstieg in den Arbeitsprozess auf möglichst hohem individuellen Einkommens- und Qualifikationsniveau anzustreben; Zeiten der unfreiwilligen Unterbeschäftigung (z.B.: Kurzarbeit, Saisonarbeitslosigkeit) für Qualifizierungen zu nützen; zukunftssichere und zielgruppenadäquate Qualifikationsinhalte bzw. Qualifikationen zu konzipieren und anzubieten; die Qualität und Nachhaltigkeit der Qualifizierungsmaßnahmen zu kontrollieren und zu verbessern; ausreichende Existenzsicherung während der Qualifizierung zu gewährleisten (oder) den Betrieben Beratung anzubieten, damit sie (…) neue Qualifizierungsmöglichkeiten für ihre Beschäftigten schaffen und fördern (…).“

Den eingangs angeführten Schwerpunkt Jugendlichen habe ich ebenfalls in den Zielvorgaben bestätigt.

 

Ich zitiere weiters:

„Da speziell Frauen nach einer längeren Erwerbsunterbrechung ohne Qualifizierung schwer auf gleichem Niveau in den Arbeitsmarkt (wieder)eintreten können, soll besonders durch Qualifizierung die berufliche Laufbahn von Frauen verbessert werden. Eine Laufbahnberatung soll beim Wiedereinstieg unterstützen, um längerfristig Dequalifizierung zu vermeiden (…)


Speziell ältere Menschen werden unter dem lebenszyklusbasierten Ansatz durch entsprechende Qualifizierungen, Weiterbildungen und gesundheitsfördernde Maßnahmen in Beschäftigung gebracht und gehalten (…)

Bei der Betreuung von MigrantInnen sind auch ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen einschließlich informell erworbener Kompetenzen für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration optimal zu nutzen. Ziel ist es, dass MigrantInnen ihrem Qualifikationsniveau entsprechend arbeiten können und ihre Qualifikationen sichtbar werden (…)

Aufgrund der verschiedenen Personengruppen und den Gegebenheiten des Arbeitsmarkts wird die Integrationsquote unterschiedlich ausfallen. Das AMS hat daher Integrationsquoten für die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen in Abstimmung mit den Ergebnissen der Evaluierungsforschung festzulegen. Die vorhandenen Ressourcen müssen in arbeitsmarktpolitisch sinnvolle und qualitativ hochwertige Maßnahmen investiert und diese anschließend evaluiert werden (…) Den Bedürfnissen der Arbeitslosen und des Arbeitsmarktes entsprechend sind für jene Gruppen mit niedrigem Bildungsniveau adäquate Qualifikationsangebote zu entwickeln und dort wo es möglich ist, auch Qualifikationen mit Zertifikatsabschluss anzustreben.“

 

Die Operationalisierung meiner arbeitsmarktpolitischen Zielvorgaben erfolgt durch die Jahresziele des Arbeitsmarktservice sowie durch die laufende Anpassung der bundesweit geltenden Durchführungsrichtlinien, die der Verwaltungsrat des Arbeitsmarktservice  beschließt. Die daraus resultierenden konkreten Realisierungsschritte bzw. Neuregelungen des AMS sind der Anlage zu entnehmen.

 

Zu den Fragen 2 und 3

Österreich hat im internationalen Vergleich die schwere Finanz- und Wirtschaftskrise erfolgreich gemeistert. Das ist das Ergebnis des systematischen Zusammenwirkens einer Vielzahl von Faktoren sowie des Wirkens makro- und mikroökonomischer politischer Steuerung durch die Bundesregierung, insbesondere auch durch die sozial- und arbeitsmarktpolitische Ausrichtung.

Am Höhepunkt der Krise  im Sommer 2009  waren in der österreichischen Warenproduktion binnen eines Jahres rund 70.000 Arbeitsplätze verloren gegangen.  Ein derartiges Umfeld stellt besondere Herausforderungen an die Gestaltung und Wirksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Instrumente.

Umso erfreulicher ist aus meiner Sicht, dass Ende Dezember 2010 die Zahl der Arbeitsplätze mit knapp 3,4 Millionen bereits um 60.000 über dem Vorjahreswert lag.


Dazu hat auch der weitere Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik durch entsprechende Mittelbereitstellung wesentlich beigetragen, indem sowohl Arbeitsuchende wie auch Unternehmen bei der qualifikationsspezifischen Besetzung von offenen Stellen unterstützt bzw. darauf vorbereitet wurden.

 

Abbildung 1: Inflationsbereinigte Ausgaben für aktive AMP und Arbeitslosenquote (ALQ) 1974-2012

 

Wie die beiden folgenden Tabellen zeigen, spiegelt sich der angeführte Beschäftigungs-, Arbeitslosigkeits- und Budgetverlauf in der Mittelbereitstellung für aktive Arbeitsmarktpolitik auch im Bereich der Qualifizierungsmaßnahmen. Der krisenbedingten massiven Ausweitung in den Jahren 2009 und 2010 folgt eine Stabilisierung auf hohem Niveau.

Dass die arbeitsmarktpolitischen Interventionen in Österreich hohe Effektivität und Effizienz besitzen wird u.a. dadurch bestätigt, dass dem AMS als zentraler Einrichtung für die Durchführung der Arbeitsmarktpolitik in einem internationalen Vergleich ausgezeichnete Ergebnisse bescheinigt werden und das AMS hinsichtlich wesentlicher Performanceindikatoren als internationales Best-Practice-Modell gilt.


Tabelle 1: Bildungsmaßnahmen - Bestand, Zugang, Dauer, Ausgaben

a) Bestand an Förderfällen, die am Stichtag laufen (Quelle: DWH fdg_faelle;  Abfragedatum: 5.3.2013)
b) Anzahl Personen: Es werden jeweils die Personen eindeutig gezählt, deren Förderfälle im Monat mindestens 1 Tag laufen. Für die Jahre werden die Monatssummen eindeutig aufaddiert (Quelle: DWH fdg_personen;  Abfragedatum 5.3.2013)
c) Summe Tage der abgeschlossenen Förderfälle/Abgang Förderfälle pro Monat (Quelle: DWH fdg_3_dauer,  Abfragedatum 5.3.2013)
d) Quellen: DWH fdg_personen_kosten (2004-2012); Abfragedatum 5.3.2013
e) Budgetausgaben/Zugang (eigene Berechnung)

 

Tabelle 2: Beihilfe zu den Kurskosten - Bestand, Zugang, Dauer, Ausgaben

a) Bestand an Förderfällen, die am Stichtag laufen (Quelle: DWH fdg_faelle;  Abfragedatum: 5.3.2013)
b) Anzahl Personen: Es werden jeweils die Personen eindeutig gezählt, deren Förderfälle im Monat mindestens 1 Tag laufen. Für die Jahre werden die Monatssummen eindeutig aufaddiert (Quelle: DWH fdg_personen;  Abfragedatum 5.3.2013)
c) Summe Tage der abgeschlossenen Förderfälle/Abgang Förderfälle pro Monat (Quelle: DWH fdg_3_dauer,  Abfragedatum 5.3.2013)
d) Quellen: DWH fdg_personen_kosten (2004-2012); Abfragedatum 5.3.2013
e) Budgetausgaben/Zugang (eigene Berechnung)

 

Die mir vorliegenden Bewertungen lassen den Schluss zu, dass die in Österreich gesetzten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen effektiv und effizient sind. Nicht zufällig gelten die österreichische Arbeitsmarktpolitik und ihre Durchführung auf internationaler Ebene als „best practice“.

Die Beschäftigungsaufnahmen nach einer Aus- und Weiterbildungsmaßnahme des Arbeitsmarktservice innerhalb eines halben Jahres nach Kursaustritt liegen seit 2008 relativ stabil bei rund 60%. Dieses Ergebnis werte ich angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in diesem Zeitraum als Erfolg, der nur durch die ständige Verbesserung und Anpassung der Ausbildungsinhalte und Ausbildungsschwerpunkte auf Basis meiner arbeitsmarktpolitischen Zielsetzungen, die ich in meiner Antwort auf die erste Frage dargelegt habe, erreicht werden konnte.


Im Folgenden zitiere ich  beispielhaft und auszugsweise Studien zur Evaluierungen von Instrumenten  der Arbeitsmarktpolitik:

Nicht unbedeutend ist auch die Forcierung der Förderung von niedrigqualifizierten Beschäftigten bzw. von Frauen in Betrieben zur Erleichterung des Einstiegs in perspektivische Karrieren. Wie die folgende Tabelle zeigt, wurde diese Förderschiene seit dem Jahre 2008 erheblich ausgebaut.

 

Tabelle 3: Qualifizierung für Beschäftigte - Bestand, Zugang, Dauer, Ausgaben

a) Bestand an Förderfällen, die am Stichtag laufen (Quelle: DWH fdg_faelle;  Abfragedatum: 5.3.2013)
b) Anzahl Personen: Es werden jeweils die Personen eindeutig gezählt, deren Förderfälle im Monat mindestens 1 Tag laufen. Für die Jahre werden die Monatssummen eindeutig aufaddiert (Quelle: DWH fdg_personen;  Abfragedatum 5.3.2013)
c) Summe Tage der abgeschlossenen Förderfälle/Abgang Förderfälle pro Monat (Quelle: DWH fdg_3_dauer,  Abfragedatum 5.3.2013)
d) Quellen: DWH fdg_personen_kosten (2004-2012); Abfragedatum 5.3.2013
e) Budgetausgaben/Zugang (eigene Berechnung)

 

Im Rahmen der Förderung der Qualifizierung von Beschäftigten ist festzuhalten, dass gering qualifizierte Hilfskräfte ohne Förderung nur von rund einem Fünftel der Betriebe im gleichen Ausmaß in Weiterbildungen eingebunden worden wären, hinsichtlich Frauen bzw. ältere ArbeitnehmerInnen nur von etwa 45% der Betriebe. Aus der Sicht der Beschäftigten ermöglichte diese Qualifizierungsförderung 30% der TeilnehmerInnen einen Weiterbildungsbesuch, der ansonsten nicht zustande gekommen wäre. Unter den gering qualifizierten TeilnehmerInnen galt dies sogar für 35%.

 

Wie ich schon in meiner Beantwortung der Frage 1 ausgeführt habe, bedeutet für mich die Ausbildung von Jugendlichen als Voraussetzung für den Einstieg in eine nachhaltige Berufslaufbahn eine zentrale arbeitsmarktpolitische Notwendigkeit. Meine Intention, von der Ausbildungsgarantie zu einer Ausbildungsverpflichtung zu gelangen, habe ich bereits mehrfach im Nationalrat vorgestellt. Wie die folgende Tabelle zeigt, habe ich die seitens des Arbeitsmarktservice angebotenen Ausbildungsplätze systematisch ausgeweitet.


Tabelle 5: Lehrausbildung in Ausbildungseinrichtungen – Anzahl

genehmigter Förderfälle

Quelle: DWH: Fdg_JASG_mit_ATF; ; Programme im Auftrag des BMASK, Abfragedatum: 8.3.2013

 

Im Zuge der „Evaluierung der überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA) in Österreich wurden qualitative Interviews mit den Trägereinrichtungen bzw. ExpertInnengruppen durchgeführt sowie eine Unternehmensbefragung bei Lehrbetrieben und die Auswertung der Förderdaten vorgenommen. Von den rd. 17.000 erfassten TeilnehmerInnen beendeten 62% der Jugendlichen die Maßnahme durch Abschluss, Arbeitsaufnahme oder Projektwechsel; 38% verließen die Maßnahme vorzeitig. Stärker Drop-out gefährdet sind allerdings Jugendliche ohne Pflichtschulabschluss, Jugendliche mit Migrationshintergrund und TeilnehmerInnen an einer integrativen Berufsausbildung. Circa ein Drittel der AbgängerInnen absolviert im ersten Halbjahr nach Verlassen der ÜBA eine Lehre, 13% befinden sich überwiegend in Beschäftigung, 3% in einer AMS-Qualifizierungsmaßnahme, 22% sind arbeitslos und 20% Out of Labour Force (dies inkludiert Aus-, Weiter und Schulbildung). Eine Kosten-Nutzen-Analyse (Vergleich der ÜBA mit einem Alternativszenario=keine Maßnahme) weist aus, dass drei Jahre nach Einführung der ÜBA die Einnahmen (höhere Steuereinnahmen durch qualifiziertere Berufe, geringere Arbeitslosengeldzahlungen etc.) die Ausgaben für die Maßnahme übersteigen

Bei einer Bewertung des neu eingeführten Jugendcoachings wird festgehalten, dass die Zielgruppe qualitativ und quantitativ gut erreicht wird. Die Erfolgsquote des Jugendcoachings liegt bei 85% – das bedeutet, nur 15% haben das Jugendcoaching vorzeitig oder ohne konkrete Zielorientierung verlassen. Bei 76% der Jugendlichen gibt es durch das Jugendcoaching signifikante Verbesserungen in den Lebenslagen der Jugendlichen

 

Durch die von mir verfolgte konsequente quantitative und qualitative Ausweitung bzw. fachlich-didaktische Ausrichtung der diversen Qualifizierungsmaßnahmen des Arbeitsmarktservice konnte wesentlich dazu beigetragen werden, den Beschäftigungsverlust während der Krise wieder wettzumachen und neue Beschäftigungsrekorde zu erzielen. Durch die Ausweitung der Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik in den Jahren ab 2008 konnte das Niveau der Arbeitslosigkeit nicht nur in engen Grenzen gehalten werden, im internationalen Vergleich, insbesondere im Vergleich mit den Mitgliedsländern der Europäischen Union hat Österreich seine arbeitsmarktpolitische Spitzenstellung weiter ausgebaut.


Abschließend stelle ich fest und ich wiederhole mich hier gerne:

Die mir vorliegenden Bewertungen lassen den Schluss zu, dass die in Österreich gesetzten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen effektiv und effizient sind. Nicht zufällig gelten die österreichische Arbeitsmarktpolitik und ihre Durchführung auf internationaler Ebene als „best practice“.

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe

Anfragebeantwortung (gescanntes Original)

zur Verfügung.