14494/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.07.2013
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BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 15061 /J der Abgeordneten Dr. Belakowitsch- Jenewein wie folgt:

 

Vorweg darf ich auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Landesregierung Salzburg hinsichtlich des zusätzlichen Betreuungspersonals an den regionalen Schulen sowie auf die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur hinweisen.

Für mein Ressort kann ich die vorliegende Anfrage lediglich zum Aspekt der Arbeitsmarktintegration dieser Jugendlichen beantworten.

 

Zu Frage 1:

Siehe Einleitung.

 

Zu Frage 2:

Nach dem Schulpflichtgesetz ist in Österreich ein neunjähriger Schulbesuch ab Vollendung des sechsten Lebensjahres obligatorisch.

Jugendliche ohne positiven Pflichtschulabschluss und Jugendliche, die beim Übergang von der Pflichtschule in eine weiterführende Ausbildung oder den Arbeitsmarkt mit Problemen unterschiedlichster Art konfrontiert sind, stellen eine wichtige Zielgruppe arbeitsmarktpolitischer Förderangebote dar.

So werden etwa durch das in Kooperation mit dem Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur entwickelte und vom Bundessozialamt umgesetzte Jugendcoaching, das seit Jahresbeginn bundesweit zum Einsatz kommt, allein 2013 rund 35.000 ausgrenzungsgefährdete oder bereits ausgegrenzte Jugendliche vorwiegend schon in ihrem letzten Pflichtschuljahr individuell betreut und begleitet. Ziel dieses Angebots ist es vor allem, Ausbildungsabbrüchen möglichst frühzeitig und nachhaltig entgegenzusteuern.  

 

Zu Frage 3:

Siehe auch Antwort zu Frage 2 betreffend Schulpflicht. Im Bedarfsfall bietet das AMS Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Pflichtschulabschluss Kurse zum Nachholen des Hauptschulabschlusses an.

 

Zu Frage 4:

Die Frage kann am Beispiel des angesprochenen Bundeslandes Salzburg beantwortet werden. Dort stimmt das AMS sein Angebot in den Grundzügen mit dem Land Salzburg ab. Die Verweildauer in den Kursen beträgt maximal ein Jahr.

 

Zu Frage 5:

Die Kosten pro Teilnehmer/Teilnehmerin sind im Regelfall mit max. € 6.600,-- zu veranschlagen.

 

Zu Frage 6:

Gerade bei der Zielgruppe benachteiligter Jugendlicher bietet sich die Integrative Berufsausbildung (IBA) an und wird vom AMS in seiner arbeitsmarktpolitischen Beratungs- und Betreuungsarbeit auch entsprechend berücksichtigt.

 

Zu Frage 7:

Die Bundesregierung ist von der Notwendigkeit, der Sinnhaftigkeit sowie auch der ökonomischen Zweckmäßigkeit präventiv orientierter Förderprogramme überzeugt.

Vor diesem Hintergrund wurde das bereits erwähnte Jugendcoaching konzipiert, das bereits während des letzten individuellen Pflichtschuljahres ansetzt, um Jugendliche frühzeitig zu unterstützen, einen bestmöglichen Schulabschluss zu erreichen, was dem späteren Nachholen von Schulabschlüssen grundsätzlich vorzuziehen ist.

 


Zu Frage 8:

Siehe Einleitung.

 

Zu Frage 9:

Siehe Einleitung.

 

Zu Frage 10:

Das AMS führt keine systematischen Aufzeichnungen darüber,  wie viele Jugendliche die Schule abgebrochen haben bzw. vom Schulbesuch ausgeschlossen wurden. Es kann jedoch angegeben werden, wie viele Jugendliche ohne positiv abgeschlossene Pflichtschule sich beim AMS vormerken ließen (siehe Tab.1). Da die nachfolgende Darstellung nach Kalenderjahren erfolgt, kann ein und der/dieselbe Jugendliche mehrfach gezählt werden, wenn er/sie über ein Kalenderjahr hinaus vorgemerkt war.

Tab.1: Beim AMS vorgemerkte Jugendliche (bis 17 Jahre) ohne Pflichtschulabschluss nach Bundesländern im Zeitraum von 2008 bis 1Hj. 2013