145/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.01.2009
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Rechnungshof

Anfragebeantwortung

 

die Abgeordneten zum Nationalrat Gerald Grosz, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. November 2008 unter der Nr. 63/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Überprüfung der Finanzgebarung der Stadt Graz im Rahmen des Prüfplanes für das Jahr 2009“ gerichtet.

Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang auf § 91a GOG-NR zu verweisen, wonach sich Anfragen an den Präsidenten des Rechnungshofes auf bestimmte in den Wirkungskreis des Rechnungshofes fallende Gegenstände beschränken, nämlich die Haushaltsführung, die Diensthoheit und die Organisation des Rechnungshofes.

Die an mich gerichtete Anfrage zum Prüfplan des Rechnungshofes hinsichtlich der Überprüfung der Finanzgebarung der Stadt Graz betrifft keinen dieser Gegenstände und unterliegt demzufolge nicht dem parlamentarischen Fragerecht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung der gegenständlichen Anfrage absehen muss.