14501/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.07.2013
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
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Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 18.07.2013
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0150-IM/a/2013
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 14827/J betreffend "Versicherungsgeschäfte des Ressorts Teil 2", welche die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen am 22. Mai 2013 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Haft- und Vollkaskoversicherung bei der Uniqa für mein Dienstfahrzeug wurde im November 2010 auf Basis eines BBG-Rahmenvertrages abgeschlossen.
Der Abschluss der KFZ-Versicherung bei der Wiener Städtischen (Flottenvertrag)
sowie der Insassen-Unfallversicherung ebenfalls bei der Wiener Städtischen vor der Gründung der BBG bzw. vor der Bereitstellung entsprechender Rahmenverträge durch die BBG wurde vom zuständigen Sachbearbeiter im Ressort durchgeführt. Wer diese Verträge angebahnt hat, kann aufgrund der langen Laufzeit der Verträge nicht mehr nachvollzogen werden.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Prämien für die Haft- und Vollkaskoversicherung haben im Zeitraum 11. November 2010 bis 22. Mai 2013 € 10.827,69 betragen.
In den Jahren 2006 bis 2012 wurden an Versicherungsprämien für die KFZ-Versicherung € 32.088,67, für die Insassenversicherung € 2.393,41 bezahlt. Die diesbezüglichen Rechnungen für das Jahr 2013 sind noch nicht eingelangt.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Dies lässt sich im Detail mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht mehr eruieren.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
In Bezug auf die Haft- und Vollkaskoversicherung für mein Dienstfahrzeug verweise ich die Antwort zu Punkt 1 der Anfrage. Zu den übrigen Versicherungen lässt sich dies aufgrund des lange zurückliegenden Abschlusses nicht mehr eruieren. Es wurden jedoch die jeweiligen rechtlichen Vorgaben eingehalten.
Antwort zu den Punkten 5 bis 9 der Anfrage:
Die Gebarung meines Ressorts wird je nach Notwendigkeit auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von den nach der Geschäftseinteilung zuständigen Stellen überprüft. Es gehört im Allgemeinen nicht in den Geschäftsbereich der BBG, Überprüfungen vorzunehmen, insbesondere wenn die entsprechenden Geschäfte nicht über sie abgeschlossen wurden.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Grundsätzlich obliegt es dem Rechnungshof, einen Prüfungsplan dahingehend,
welcher Teil der Gebarung wann geprüft wird, zu erstellen.
Antwort zu den Punkten 11 bis 14 der Anfrage:
Eine Aufstellung der entsprechenden Gebäude und Versicherungsprämien ist der Beilage zu entnehmen.
Beilage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image, siehe Anfragebeantwortung (gescanntes Original) zur Verfügung.