14504/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. GERALD KLUG

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/51-PMVD/2013                                                                                               19. Juli 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Mai 2013 unter der Nr. 14796/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "geplantes Deserteursdenkmal" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Nein.

Zu 2 und 3:

Grundsätzlich wird von meinem Ressort die Errichtung eines Denkmals für die Verfolgten der NS-Militärjustiz befürwortet.

Zu 4 und 5:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.

Zu 6:

Pro Jahr werden durchschnittlich 15 Soldaten wegen Desertion nach § 9 Militärstrafgesetz rechtskräftig verurteilt.

Das Nichtbefolgen von Befehlen oder Weisungen erfolgt in Verbindung mit anderen Pflichtverletzungen und wird in diesem Zusammenhang disziplinär gewürdigt oder strafrechtlich zur Anzeige gebracht.

Zu 7:

Persönliche Einschätzungen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung dar und unterliegen somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.