14504/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. GERALD KLUG
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/51-PMVD/2013 19. Juli 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. Mai 2013 unter der Nr. 14796/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "geplantes Deserteursdenkmal" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Nein.
Zu 2 und 3:
Grundsätzlich wird von meinem Ressort die Errichtung eines Denkmals für die Verfolgten der NS-Militärjustiz befürwortet.
Zu 4 und 5:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.
Zu 6:
Pro Jahr werden durchschnittlich 15 Soldaten wegen Desertion nach § 9 Militärstrafgesetz rechtskräftig verurteilt.
Das Nichtbefolgen von Befehlen oder Weisungen erfolgt in Verbindung mit anderen Pflichtverletzungen und wird in diesem Zusammenhang disziplinär gewürdigt oder strafrechtlich zur Anzeige gebracht.
Zu 7:
Persönliche Einschätzungen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung dar und unterliegen somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.