14510/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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S91143/57-PMVD/2013 19. Juli 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Hagen, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. Mai 2013 unter der Nr. 14893/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die "Wohnungsvergabe an Heeresangehörige" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 3, 6 und 8:
In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass es sich bei der Vereinigten Altösterreichischen Militärstiftung (VAM) um eine Stiftung nach den Bestimmungen des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes handelt, demnach um eine eigene juristische Person, die weder Teil des Österreichischen Bundesheeres noch des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ist. Nach § 4 Abs. 2 der Stiftungssatzung der VAM wird die Vertretung, Vermögensverwaltung und Gebarungskontrolle der VAM vom Bundesminister für Landesverteidigung und Sport verwaltungsintern näher geregelt und von Bundesbediensteten durchgeführt, die dem Dienststand des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport angehören, wobei im Rahmen dieser Regelung die Stiftung im Auftrag des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport von zwei Direktoren geleitet und die Geschäftsführung einem Geschäftsführer und einem Stellvertreter übertragen wird. Hinsichtlich eines konkreten unbefristeten Mietvertrages ersuche ich aus Datenschutzgründen um Nachsicht, dass ich von einer weiteren Detaillierung absehe.
Zu 4, 5 und 7:
Es ist eine Tatsache, dass Naturalwohnungen infolge von Kasernenschließungen, unpassender Wohnungsgröße, Sanierungsbedarfes oder unmittelbar bevorstehender Neuvergabe leer stehen oder standen.
In diesem Zusammenhang ist auf das Faktum hinzuweisen, dass die Neuausrichtung des Wohnraummanagementes 2007 eingeleitet wurde, gleichzeitig wurde der Wohnungsbestand um 785 Wohnungen reduziert.