14511/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

Adler groß

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/58-PMVD/2013                                                                                               19. Juli 2013

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. Mai 2013 unter der Nr. 14903/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP bzw. an nahestehende Vereine der Regierungsparteien" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Gem § 9 BSFG Abs. 3 Z 2 sind nebst der ASKÖ, die Sportunion sowie der Allgemeine Sportverband Österreichs (ASVÖ) als österreichische Sportdachverbände zwingend zu fördern. Die Höhe der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel ist in § 20 Glücksspielgesetz 1989 geregelt und variiert.


Generell ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur (ASKÖ) seit Oktober 2012 keine Vorfeldorganisation darstellt.

Bezugnehmend auf die Punkte 1 bis 3 darf ich für das Jahr 2012 auf nachstehende Übersicht verweisen:

 

2012

ASKÖ

6.215.666

ASVÖ

6.039.817

SPORTUNION

6.304.738

 

Bezugnehmend auf die Punkte 4 und 5 darf ich für die angefragten Verwendungsbereiche auf nachstehende Übersicht verweisen:

 

2012

ASKÖ

10.000

ASVÖ

10.500

SPORTUNION

10.000

 

Ziel der gegenständlichen Aktivitäten war die zielgruppengerechte Information der Fachleserschaft über das Wesen der österreichischen Spitzensportförderung respektive über die Forcierung des Breitensports.