14511/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
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MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/58-PMVD/2013 19. Juli 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. Mai 2013 unter der Nr. 14903/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Förderungen an Vorfeldorganisationen an SPÖ und ÖVP bzw. an nahestehende Vereine der Regierungsparteien" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Gem § 9 BSFG Abs. 3 Z 2 sind nebst der ASKÖ, die Sportunion sowie der Allgemeine Sportverband Österreichs (ASVÖ) als österreichische Sportdachverbände zwingend zu fördern. Die Höhe der jeweils zur Verfügung stehenden Mittel ist in § 20 Glücksspielgesetz 1989 geregelt und variiert.
Generell ist darauf hinzuweisen, dass die Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur (ASKÖ) seit Oktober 2012 keine Vorfeldorganisation darstellt.
Bezugnehmend auf die Punkte 1 bis 3 darf ich für das Jahr 2012 auf nachstehende Übersicht verweisen:
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2012 |
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ASKÖ |
6.215.666 |
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ASVÖ |
6.039.817 |
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SPORTUNION |
6.304.738 |
Bezugnehmend auf die Punkte 4 und 5 darf ich für die angefragten Verwendungsbereiche auf nachstehende Übersicht verweisen:
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2012 |
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ASKÖ |
10.000 |
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ASVÖ |
10.500 |
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SPORTUNION |
10.000 |
Ziel der gegenständlichen Aktivitäten war die zielgruppengerechte Information der Fachleserschaft über das Wesen der österreichischen Spitzensportförderung respektive über die Forcierung des Breitensports.