14513/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. GERALD KLUG
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/60-PMVD/2013 19. Juli 2013
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 23. Mai 2013 unter der Nr. 14921/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Umsetzung des SP/VP-Regierungsprogrammes für die XXIV.Gesetzgebungsperiode, Reform und Rahmenbedingungen des österreichischen Sportes" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Die Untergrenze der Besonderen Bundes-Sportförderung wurde im Rahmen einer Novellierung des Glücksspielgesetzes im Jahr 2010 auf 80 Mio. Euro angehoben. Dieser Betrag erhöht sich nach § 20 des Glücksspielgesetzes jährlich in dem Ausmaß, in dem die glückspielrechtlichen Bundesabgaben des Konzessionärs nach § 14 leg. cit. im Vorjahr gegenüber dem vorletzten Jahr gestiegen sind (erstmals im Jahre 2013).
Zu 2 und 3:
Hiezu kann ich mitteilen, dass die Sportsektion eine Studie in Auftrag gegeben hat, die auf die Erhebung der Parameter zur Errichtung eines nationalen Sportmuseums abzielt. Darin sollen Kosten und mögliche Standorte geprüft und erhoben werden. Daraus zu entwickeln wäre die Konzeption einer Dauerausstellung sowie die interaktive Bespielung eines solchen Museums im Kontext mit internationalen Referenzmodellen.
Zu 4:
Sowohl im Bereich des Nachwuchsleistungssportes als auch beim Spitzensport kam es zu wesentlichen Verbesserungen in der Vernetzung der sportrelevanten Institutionen.
Für den Nachwuchsleistungssport wurde 2011/2012 das „Interaktionsmodell Nachwuchsleistungssport“ ins Leben gerufen, mit dem die Arbeit der Schulsport-Leistungsmodelle besser mit den zuständigen Fachverbänden vernetzt werden soll.
Für den Spitzensport wurde mit der Reform der Bundes-Sportförderung die rechtliche Grundlage für die Zusammenführung der wichtigsten Förderungsbereiche des Bundes geschaffen. Gleichzeitig wurde mit dem „Projekt Rio“ auch die Brücke zur Olympischen Sportbewegung geschlagen. Mit dem Projekt, für das 5 Mio Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, werden Österreichs Spitzenathletinnen und Spitzenathleten gezielt auf die Olympischen Spiele vorbereitet.
Die Vernetzung mit den Bundesländern, denen in der Sportförderung eine wichtige Rolle zukommt, wurde im Rahmen von vierteljährlich stattfindenden Koordinationstagungen zwischen Bund und Ländern institutionalisiert.