14514/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0196-III/4a/2013 |
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Wien, 18. Juli 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14810/J-NR/2013 betreffend Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, die die Abg. Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen am 22. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 3:
Grundsätzlich wurde der gesamte Normenbestand im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur geprüft. Änderungsbedarf wurde vorderhand bei jenen Gesetzesbestimmungen gesehen, die auch Teil der Begutachtungsentwürfe (Entwurf für den Bereich Dienstrecht - http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00530/index.shtml; Entwurf für den Bereich Schulen - http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00473/index.shtml; Entwurf für den Bereich Kunst und Kultur - http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00461/index.shtml; Entwurf für den Bereich der Pädagogischen Hochschulen http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00474/index.shtml) waren. Diesbezüglich wird auf die Homepage des Parlaments verwiesen, auf der auch die dazu ergangenen Stellungnahmen ersichtlich sind.
Zu Frage 2:
Die wirkungsorientierte Folgenabschätzung wurde durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur selbst erstellt. Das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Finanzen wurden dazu im Rahmen des jeweiligen Begutachtungsverfahrens befasst.
Zu Frage 4:
Die Anregungen sind entsprechend in die Regierungsvorlagen eingeflossen. Dazu wird wieder auf die Homepage des Parlaments verwiesen, auf der die Regierungsvorlagen abrufbar sind, aus denen die entsprechenden Änderungen entnommen werden können.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.