14515/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0197-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 18. Juli 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14814/J-NR/2013 betreffend Nichtbeantwortung von Fragen aus der Anfrage 14236/J betreffend Umsetzung des Entschließungsantrages des Nationalrates vom 19. Jänner 2012 betreffend „Teilqualifizierung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf", die die Abg. Dr. Franz-Joseph Huainigg, Kolleginnen und Kollegen am 22. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Der Vorwurf der Nichtbeantwortung der angeführten Fragen wird zurückgewiesen. Vielmehr wurden die angeführten Fragen mit der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 14236/J-NR/2013 implizit beantwortet und es wird daher auf diese Beantwortung verwiesen.

Klarstellend wird bemerkt, dass sich – zumal die Evaluierung der Schulversuche zur Integration nach der 9. Schulstufe in berufsbildenden mittleren Schulen, die im Rahmen der Schulaufsicht erfolgt, zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, – auch die Frage der Über­prüfung derselben zu einem derzeit nicht bestimmbaren Zeitpunkt ergibt. Die Begründung der derzeitigen Nichteinrichtung einer Arbeitsgruppe und daran anknüpfend der derzeitigen Nicht­einbindung der Sozialpartner und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsu­mentenschutz bzw. des Projekts „Jugendcoaching“ ergibt sich daraus, dass in Zusammenhang mit den (damaligen) obigen Ausführungen und vor Abschluss der Evaluation eine Arbeitsgruppe seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur nicht eingerichtet wurde.

Klarstellend wird weiters bemerkt, dass sich – im Hinblick auf die noch nicht vorliegenden Evaluierungsergebnisse der Schulversuche zur Integration nach der 9. Schulstufe und des zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglichen Treffens einer Aussage zu einem Vorschlag zur Regelung von Rahmenbedingungen von Teilqualifizierungen – auch die Frage eines derzeit nicht bestimmbaren Zeitplanes ergibt.

 

Zu Fragen 3 und 5:

An der Fachschule für wirtschaftliche Berufe Krieglach besteht seit dem Schuljahr 2011/12 ein Schulversuch zur Integration an der einjährigen Wirtschaftsfachschule. Im Schuljahr 2011/12 nahmen in zwei Klassen 29 Schülerinnen und Schüler, davon 8 mit sonderpädagogischem Förderbedarf, im Schuljahr 2012/13 nahmen in einer Klasse 22 Schülerinnen und Schüler, davon 6 mit sonderpädagogischem Förderbedarf, teil.

 

An der privaten Fachschule für wirtschaftliche Berufe der Caritas der Diözese Graz-Seckau besteht seit dem Schuljahr 1993/94 ein Schulversuch zur Integration an der einjährigen Wirtschaftsfachschule, von 1993/94 bis 2006/07 werden am Standort eine Klasse, ab dem Schuljahr 2007/08 zwei Integrationsklassen geführt. Seit dem Schuljahr 2010/11 wird ein Schul­versuch zur Integration an der zweijährigen Wirtschaftsfachschule geführt. Im Schuljahr 2011/12 nahmen an diesen Schulversuchen zwei Klassen mit 56 Schülerinnen und Schülern, davon 8 mit sonderpädagogischem Förderbedarf, im Schuljahr 2012/13 nahmen zwei Klassen mit 58 Schülerinnen und Schülern, davon 9 mit sonderpädagogischem Förderbedarf, teil.

 

An der Fachschule für wirtschaftliche Berufe Wien 19 läuft ein Schulversuch zur Integration ab dem Schuljahr 2010/11, es nahmen in drei Klassen 63 Schülerinnen und Schüler, davon 18 mit sonderpädagogischem Förderbedarf, teil.

 

An dem an der Fachschule für wirtschaftliche Berufe Lienz seit dem Schuljahr 2011/12 an der einjährigen Wirtschaftsfachschule bestehenden Schulversuch zur Integration nahmen im Schul­jahr 2011/12 eine Klasse, davon 5 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förder­bedarf, im Schuljahr 2012/13 eine Klasse, davon 6 Schülerinnen und Schüler mit sonderpäda­gogischem Förderbedarf, teil.

 

Zu Frage 4:

Die angesprochene Entschließung des Nationalrates vom 19. Jänner 2012, 222/E XXIV. GP, hat den Inhalt umfassend vordefiniert.

 

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat 2011/2012 in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, das die Gesamtkoordination im Zusammenhang mit dem NAP Behinderung übernommen hat, zur Entwicklung einer Umsetzungsstrategie im Bereich „Bildung“ (Artikel 24) der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen genützt. In einem wissenschaftlich begleiteten Diskussionsprozess wurden Expertinnen und Experten von Behindertenorganisationen, Vereinen, Dachverbänden und Interessensvertretungen einbezogen. Darüber hinaus kamen Expertinnen und Experten aus dem Ministerium, den Schulbehörden, der Lehrkräftebildung und der schulischen Praxis zu Wort. Ziel war es, die komplexe Situation mit ihren vielfältigen Interessen und Sichtweisen darzustellen sowie Wege und Maßnahmen der Umsetzung zu identifizieren und für weitere politische Entscheidungen aufzubereiten. Die bisher identifizierten wichtigsten Handlungsfelder bzw. Maßnahmen betreffen neben der pädagogischen und organisatorischen Entwicklung von Schule und Unterricht, der Verbesserung der regionalen Unterstützungsstrukturen, der Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen, der wissenschaftlichen Begleitung auch die bedarfs- und bedürfnisgerechte Förderung.

 

Die Strategie des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ist vor allem darauf ausgerichtet, dass bei allen Maßnahmen die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen und dass auch die Wünsche der Erziehungsberechtigten respektiert werden.

 

Zu Frage 6:

Es wird bemerkt, dass bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die unterschiedlichen Behinderungsarten bzw. Beeinträchtigungen, auch bezüglich Verhaltens­auffälligkeiten weder allgemein erhoben werden noch zentral in dieser Form vorliegen.

 

Zu Frage 7:

In den Schulversuchen ist grundsätzlich die Absolvierung der ein- bzw. zweijährigen Schule in zwei bzw. drei Jahren vorgesehen. An der Fachschule für wirtschaftliche Berufe Wien 19 wird den Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit geboten, die einjährige Wirtschaftsfachschule als Orientierungsklasse zu absolvieren, um danach ihren Schulbesuch in der dreijährigen Fachschule fortzusetzen.

 

Der Unterricht erfolgt in den Schulversuchen in möglichst vielen Fächern in Form von Teamteaching und es werden im Rahmen von individuellen Förderplänen die Schülerinnen und Schüler unter anderem durch individuelle Förderstunden bestmöglich unterstützt. Die Berufs­vorbereitung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Jugendcoaching des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 

Zu Frage 8:

Wie bereits in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 14236/J-NR/2013 ausge­führt, kann die Einführung einer Teilqualifizierung – basierend auf den zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegenden Ergebnis – eine Lösungsvariante darstellen.

 

Zu Fragen 9 und 10:

Die Evaluierung dieser Schulversuche erfolgt durch die zuständige Schulaufsicht. Weiters zu erwähnen sind die jährlichen Schulversuchsberichtevorlagen der einzelnen Schulstandorte sowie die Dokumentationen im Rahmen der Qualitätsinitiative der Berufsbildung (QIBB). Eine Veröffentlichung von Schulversuchsberichtevorlagen ist nicht vorgesehen, aber die Evaluie­rungsergebnisse geben wertvolle Hinweise für weitere Entwicklungsschritte, die etwa bei positiver Bewährung nach Maßgabe weiterer Überlegungen eine Überführung in das Regel­schulwesen einleiten können.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.