14516/AB XXIV. GP
Eingelangt am 22.07.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0198-III/4a/2013 |
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Wien, 18. Juli 2013
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14825/J-NR/2013 betreffend Versicherungsgeschäfte des Ressorts Teil 2, die die Abg. Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen am 22. Mai 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Von Seiten der Versicherungsgesellschaften erfolgte die Anbahnung der einzelnen Versicherungsabschlüsse der im Rahmen der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 13757/J-NR/2013 benannten Verträge durch den zuständigen Sachbearbeiter.
Zu Frage 2:
Seit dem 1. Jänner 2006 bis zum Einlangen der Anfrage wurden vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur unter Hinweis auf die in Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage Nr. 13757/J-NR/2013 benannten Verträge folgende Prämienvolumen, aufgeteilt auf die einzelnen Versicherungssparten, an die einzelnen Versicherungsgesellschaften bezahlt:
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Sparte |
Versicherung |
Prämienvolumen seit 1.1.2006 bis 22.5.2013 in EUR |
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Kfz-Haftpflichtversicherung |
UNIQA Versicherung |
20.104,60 |
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Kfz-Haftpflichtversicherung |
Generali Volkswagen Versicherungsdienst |
2.531,40 |
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Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden |
Allianz Elementar Versicherung |
152.000,00 |
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Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden |
Donau Versicherung |
37.682,00 |
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Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden |
Generali Versicherung |
229.580,00 |
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Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden |
Grazer Wechselseitige Versicherung |
49.780,00 |
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Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden |
NÖ Brandschaden Versicherung |
398.900,00 |
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Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden |
OÖ Wechselseitige Versicherung |
309.600,00 |
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Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden |
UNIQA Versicherung |
849.500,00 |
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Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden |
Vorarlberger Landesversicherung |
108.400,00 |
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Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden |
Wiener Städtische Versicherung |
1.211.600,00 |
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Gebäudebündelversicherung-Rahmenvertrag bei Anmietung von Schulräumen mit privaten oder öffentlichen Eigentümern (ausgenommen der BIG) zur Versicherung gegen Brand-, Sturm- und Leitungswasserschäden |
Wüstenrot AG Versicherung |
18.400,00 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
MERKUR Versicherung AG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Österreichische Beamtenversicherung |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
UNIQA Personenversicherung AG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Wüstenrot Versicherungs-AG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Wiener Städtische Allgemeine Versicherung AG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Zürich Versicherungs-AG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Donau Versicherung AG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Raiffeisen Versicherung AG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Niederösterreichische Versicherung |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Grazer Wechselseitige Versicherung AG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
BAWAG-Versicherung AG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Nürnberger Versicherung AG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Sparkassen Versicherung AG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Generali Versicherung AG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Oberösterreichische Versicherung AG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Allianz-Elementar LebensversicherungsAG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Gothaer Lebensversicherung AG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Vorarlberger Landes-Versicherung VaG |
0 |
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Gruppenversicherungsvertrag gemäß § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 für die steuerbefreite vermögensrechtliche Absicherung des Risikofalles der Krankheit, der Invalidität, des Alters oder des Todes für Bedienstete des Ressorts („Zukunftssicherung“) |
Hypo-Versicherung AG |
0 |
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Kollektive Auslandskrankenversicherung (Gruppen-Krankenversicherung) der in Auslandsverwendung stehenden Bediensteten |
UNIQA Versicherung AG |
1.003.644,80 |
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Ausstellungsversicherung für Kunstgegenstände |
HISCOX |
3.423,00 |
Zu Frage 3:
Es wird um Verständnis ersucht, dass sich die jeweils konkret erbrachten Leistungen im Detail mit vernünftigem verwaltungsökonomischen Aufwand nicht mehr feststellen lassen, zumal einzelne Verträge teilweise jahrzehntelange Laufzeiten aufweisen.
Zu Frage 4:
Es wurden bei Vertragsabschlusszeitpunkt die jeweiligen rechtlichen Vorgaben eingehalten, teilweise liegen die Vertragsabschlüsse zeitlich so weit zurück, dass das angefragte Einholen von Alternativangeboten nicht mehr eruierbar ist.
Zu Fragen 5 bis 9:
Die Gebarung des Ressorts wird nach Notwendigkeit entsprechend den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit geprüft. Die Überprüfung wird von den nach der Geschäftseinteilung zuständigen Stellen des Ressorts durchgeführt.
Es gehört im Allgemeinen nicht zum Geschäftsbereich der Bundesbeschaffungs GmbH Überprüfungen der Ressorts vorzunehmen, insbesondere wenn die Geschäfte nicht über diese abgeschlossen wurden.
Zu Frage 10:
Grundsätzlich obliegt es dem Rechnungshof einen Prüfungsplan, welcher Teil der Gebarung wann geprüft wird, zu erstellen.
Zu Fragen 11 und 12:
Die Fragestellungen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
Zu Fragen 13 und 14:
Die Prämien werden von der BIG bezahlt und dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur im Rahmen der Betriebskostenvorschreibungen anteilsmäßig zur Refundierung vorgelegt. Bei mehr als 600 Mieteinheiten in diesem Bereich wäre eine manuelle Durchsicht aller diesbezüglichen Vorschreibungen für einen mehr als siebenjährigen Zeitraum erforderlich. Auch bei Raum- bzw. Gebäudemieten anderer Vermieter müssten sämtliche Vorschreibungen und Abrechnungen seit 2006 im Ressortbereich ausgewertet werden. Aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes wird um Verständnis ersucht, dass von einer Beantwortung Abstand genommen werden muss.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.