1452/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2009
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

 
 


S91143/66-PMVD/2009                                                                                               19. Mai 2009

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. März 2009 unter der Nr. 1440/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "ÖBH 2010 – Die Realisierung" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 4:

In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass der angesprochene Bericht "ÖBH 2010 – Die Realisierung" vom Juni 2005 in Ableitung der Empfehlungen der Bundesheer­reformkommission eine Beschreibung des Projekts „Bundesheer 2010“ seit der Übergabe des Berichts der Bundesheerreformkommission im Juni 2004 beinhaltet, weiters die Be­schlüsse des Nationalen Sicherheitsrates und der Bundesregierung zur Bundesheerreform sowie eine Darstellung der Realisierung, vor allem hinsichtlich der Heeresorganisation und der Dislokationsplanung an Hand ausgewählter Unterlagen. Zur konkreten Umsetzung der Empfehlungen der Bundesheerreformkommission wurde das Projekt „Management ÖBH 2010“ geschaffen, das mit der Planung und Steuerung der Bundesheerreform befasst war. Seitens des Manage­ment ÖBH 2010 wurde eine Vielzahl an Erlässen und Umsetzungsweisungen verfügt, welche im Wege der Linienorganisation umgesetzt wurden. Nach Einnahme der Zentral­stellenorganisation-Neu obliegt diese Aufgabenstellung nunmehr den fachlich zuständigen Dienststellen, die die weitere Umsetzung der Reform budgetorientiert weiter verfolgen.

Zu 5 bis 7:

Die Umsetzung der Realisierung im Bereich der Infrastruktur erfolgt budgetorientiert. Einerseits erfolgt die Infrastrukturentwicklung jener weiterhin im Bestand befindlichen Liegenschaften und anderseits der vorgesehene Ersatzbau im Zusammenhang mit jenen Liegenschaften, die nach Verlegung der dislozierten Kräfte einer anschließenden Verwertung zuzuführen sind. Darüber hinaus wird durch „Alternative Finanzierung“ zusätzlicher Spielraum für unmittelbare Infrastrukturmaßnahmen geschaffen.